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title: "Verfügung über die Bekämpfung der Varroamilbenkrankheit der Bienen"
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# Verfügung über die Bekämpfung der Varroamilbenkrankheit der Bienen

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826.126
Verfügung
über die Bekämpfung der Varroamilbenkrankheit der
Bienen
vom 11. August 1989 (Stand 11. August 1989)
Der Kantonstierarzt,
gestützt auf Art. 59d.8 Abs. 2 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung1),
verfügt:
Ziff. 1
1 Das Gebiet des Kantons Nidwalden wird mit sofortiger Wirkung zur
Schutzzone erklärt.
2 In der Schutzzone sind die Vorschriften gemäss Art. 59d.8–Art. 59d.12
der eidgenössischen Tierseuchenverordnung zu beachten und einzuhalten.
Ziff. 2
1 Jedem Imker obliegt die Pflicht, seine Bienenvölker laufend zu
kontrollieren.
Ziff. 3
1 Bei Feststellen von Varroatose oder einem Seuchenverdacht ist der
Imker verpflichtet, dem Bieneninspektor unverzüglich Meldung zu erstatten.
Ziff. 4
1 In der Schutzzone befindliche Bienenvölker, Begattungsvölker und Königinnen dürfen nur innerhalb von aneinander anschliessenden Schutzzonen verstellt werden.
1) SR 916.401
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
826.126
Ziff. 5
1 Herrenlose Schwärme in der Schutzzone müssen vernichtet oder vor
dem Einbringen in einen Bienenstand nach den Richtlinien der Sektion
Bienen behandelt werden.
Ziff. 6
1 Der Bieneninspektor veranlasst die erforderlichen Untersuchungen
und ordnet die nach den Richtlinien der Sektion Bienen durchzuführenden Bekämpfungsmassnahmen an.
Ziff. 7
1 Widerhandlungen gegen diese Verfügung sowie gegen Anordnungen
der zuständigen Organe werden gemäss Art. 47 des eidgenössischen
Tierseuchengesetzes2) bestraft.
Ziff. 8
1 Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 9 des Gesetzes über das
Veterinärwesen3) binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung im
Amtsblatt bei der Sanitätsdirektion Beschwerde erhoben werden.
Ziff. 9
1 Diese Verfügung tritt sofort in Kraft; sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
2 Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Verfügungen sind aufgehoben,
insbesondere die Verfügung vom 8. Mai 1987 über die Bekämpfung der
Varroamilbenkrankheit der Bienen4).
2) SR 916.40
3) NG 826.1
4) A 1987, 731
826.126
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
11.08.1989 11.08.1989 Erlass Erstfassung A 1989, 1018
826.126
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 11.08.1989 11.08.1989 Erstfassung A 1989, 1018
