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# Leitbild Steg

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Leitbild Steg
Siedlungs- und Landschaftsentwicklung im Gebiet Steg
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Vom Gemeinderat genehmigt am 24. März 2015
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Leitbild Steg / 3
Inhaltsverzeichnis
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1. Siedlung ...r:0rnsrereerrereernreeenrEGSLGFENGHLSFLESSEHELGEUSTETEBLKEBFSEINESES EEE LNMUSELNSESEULEEUEDEL SD
1:1: SiedlungsentWicklUuNG ee HG 5
BL Weiterentwicklung für FerienwohnzweCKS.......0..0000000nn nn ren EEE D
1.2. SiediungSS KU
1.2.1 HüttenzONeN zer FT
1:2:2 Ken e
1.3. Siedlungsgestaltung .........0000000rrrr terre r EEK EEE EEK KK K KR KKKKKEKEREKEKKE RER EEEE EEE EEEEn 7
1.3.1 Gestaltung der. Hüte be ern 7
1:3:2 Gestaltung der HüttenumgebüNG ee ES
1.3.3 Gestaltung des KernbereiChS.a.....e nenne K AKA NKKREEKENE REKEN 8
1.4. Siedlungserschliessung: HÜttenzZONE an En SD
1.4.1 GroberschlieSSuNG ee 9
1.4.2 Züfäahrt zu den FeENeENÄÜtLEN essen ein tn Nee ETRN NENNE
1.4.3 Parkierung Tür die Eee ee
1:5; Verkehr ee LO
1501 Mötorisierter Individual-Durchgangsverkehr re EEE LO
15.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr........0.00000000000000 nr nr 11
1,53 Öffentlicher Verkehr .........nn EEE EEE KK K RER EEEEEKENK KR E 11
1.5.4 Ruhender Verkehr durch TageSIdSte TEEN TEN UEEEEEENERENE LL
1.6 Beleuchtung, StrassenbeleuchtunG «.....000000004rr rer K EHE 12
2. ErholungsSnutZUNg susu0srre re rr rare REEHEEDEHBUURENERUUKEUSUUSEULSEEEUFTINBESESEERGHUREUUUFSENSESE LS
2:1 Langlaufsport Im WInter ss NEE NEL
2:2 Winterwänderwege und RodelSpöftaiuu.u000 ri Er REEEREEKENLETHEETEFETERTEETENEEETETENEEEECLT
2,3 Erholungsnützüng Im SOMMETN vsıedkenildm fe
2.4 Fischerei Im Stausee LS
3; Landschaft 4er EEEREHEETEHSESTERHBESTAHEE NER EGEH THREE GREHERGTESTTNTERCHTTTSEESE EL
3.1 LandschaftsrauM......4.40000rrr rer r rn ern EEE EEE EEK ENKKKEREKKEKEKKENEEKEEKENKEEEEUEEEEE EEG 16
3.2 Wald und GeENÖlZE EHEN TEEN LO
3:3 Landschaft innerhalb der SiedlunOa.000 EHER LZ
3.4 Lähid- De ADS nee
3.5 Gewässer, QUEEN
3:6 Naturgefahren se 19
3.7 Schutz Wald GEL
3.8 Wege, Strassen und TrockenmaUe Nor EEE ZU
Leitbild Steg / 4
Vorspann
Im Leitbild wird der angestrebte Zustand und die gewünschte räumliche
Entwicklung für das Maiensäss und Naherholungsgebiet Steg beschrieben.
Es legt damit die ortsplanerischen Zielsetzungen für Richt- und Zonenpläne
wie auch die Bauordnung fest.
Der im Leitbild angestrebte Zustand soll durch zweckmässiges Handeln und
Verhalten erreicht werden können. Es soll keine Widersprüche beinhalten
und in den Grundzügen realisierbar sein.
Das Leitbild ist nicht rechtsverbindlich. Es stellt aber ein wichtiges Führungsinstrument für die Gemeinde dar, um zeitnah die Initiative ergreifen zu können und konsensfähige Lösungen vorzuschlagen, sollte bei der zukünftigen
Entwicklung von Steg Handlungsbedarf erkannt werden. Das Leitbild dient
der Gemeinde daher als Wegweiser für ihr zukünftiges Handeln und zeigt
der Bevölkerung und anderen Interessensgruppen die Gründe dafür auf.
So wie sich das Gebiet Steg heute präsentiert, entspricht es zu einem grossen Teil dem im Leitbild beschriebenen angestrebten Zustand. Deshalb ist
die Zielsetzung für viele Bereiche, den heutigen Zustand trotz sich ändernden Rahmenbedingungen zu erhalten. In einigen Handlungsfeldern gilt es
jedoch künftigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Für grössere Anpassungen der heutigen Ortsplanung aufgrund der Zielvorgaben des Leitbilds in den Bereichen Sport, speziell Langlaufinfrastruktur,
Parkierung, Massnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren und so weiter
sollen Richtpläne erarbeitet werden. Diese werden von Gemeinderat und
Regierung genehmigt und sind damit für die Gemeinde und die Landesbehörden - nicht aber für die Eigentümer von betroffenen Grundstücken -
verbindlich. Die Richtpläne geben eine Übersicht der verschiedenen kurz-
oder auch langfristig sinnvollen Planungsmassnahmen. Sie enthalten zudem
konkrete Vorgaben für einzelne Gebiete oder Sachbereiche. Diese Vorgaben
werden schrittweise je nach Bedarf weiterbearbeitet, in die Bauordnung Ssowie den Zonenplan übernommen und sind dadurch eigentümerverbindlich.
Leitbild Steg / 5
Einleitung
Die Siedlung im Steg ist ein Ortsteil der Gemeinde Triesenberg. Steg wird
landwirtschaftlich als Alpe bzw. Maiensäss genutzt. Die Siedlung Steg dient
heute aber in erster Linie für Ferien und Naherholungszwecke. Sie wird im
Sommer als Ausgangspunkt für Wanderungen und Bergtouren benutzt und
beherbergt im Winter Liechtensteins Langlaufgebiet sowie eine attraktive
Schlittel- und Rodelbahn. Die erforderliche Infrastruktur ist zum grössten
Teil vorhanden.
Mit seiner einzigartigen Ringbebauung und den grossen Alp- und Wieslandflächen ist das Maiensäss Steg für Erholungs- und Ferienzwecke sehr attraktiv.
Die alpwirtschaftliche Nutzung des Maiensässes Steg ist primär schon aus
kulturellen und landschaftlichen Gründen beizubehalten. Die Entwicklung
der Siedlung und der Landschaft hat mit der Vorgabe zu erfolgen, Steg als
Maiensäss in Form und Nutzung zu erhalten und zu fördern. Dieser Vorgabe
sind die Anforderungen seitens Erholungssuchender, Sportinteressierten,
Ferienhüttenbesitzer usw. unterzuordnen.
1. Siedlung
1.1. Siedlungsentwicklung
1.1.1 Weiterentwicklung für Ferienwohnzwecke
Die Siedlung im Steg stellt einen Teilbereich der Gemeinde Triesenberg dar
und ist insofern keine eigenständige Ortschaft. Steg ist primär ein Maiensäss
mit ursprünglichen Maiensässhütten, die heute zu Ferienzwecken genutzt
werden, sowie Ferienhütten, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind.
Zudem bestehen die erforderlichen Infrastrukturen wie Gastgewerbe, touristische Einrichtungen etc. Insofern besteht keine Verpflichtungsoption zu einer Ausweitung der Siedlung zur Abdeckung des Wohnbedarfs der ansässigen Bevölkerung. Die bauliche wie auch touristische Entwicklung ist begrenzt. Eine weitere Ausdehnung der Bauzone zu Lasten von Alp- und Wiesland würde die Attraktivität des Stegs für Erholungs- und Ferienzwecke
mindern.
Leitbild Steg / 6
Das Maiensäss Steg ist eine sehr wertvolle, einzigartige alpine Kultur- und
Siedlungslandschaft, deren Siedlungsentwicklung sich am althergebrachten
Maiensässcharakter zu orientieren hat.
1.2. Siedlungsstruktur
1.2.1 Hüttenzonen
Es bestehen seit Jahrhunderten zwei althergebrachte rechteckförmige Reihenbebauungen um die Grosssteger und Kleinsteger Wiesen sowie Hüttenreihen westlich des Saminabachs in den Gebieten "Wisli" und "Chlei Wisli".
Die bestehende Bebauungsstruktur mit einer Bautiefe und reduzierten Abständen zwischen den kubisch einfachen Hütten ist beizubehalten. Das gilt
auch für eine mögliche Bauzonenerweiterung in der heutigen Reservezone.
Die Hüttenzonen dienen für Ferienzwecke und sind keine Ganzjahreswohngebiete.
1.2.2 Kernbereich
Im Bereich zwischen Grosssteg und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ist
eine Kernzone ausgeschieden, in der zwei Bautiefen erlaubt sind und die eine höhere Verdichtung aufweist. Hier sind folglich auch von den Ferienhütten abweichende Gebäudeabmessungen möglich, um den Bau von Einrichtungen zur Versorgung der Feriensiedlung und für die touristische Infrastruktur zu ermöglichen. Dieser Bereich ist sowohl für Ferienzwecke wie
auch ganzjährige Wohnnutzung vorgesehen. Die Versorgungsfunktion der
Kernzone hat in den vergangenen Jahren abgenommen, weil das Hotel-
Restaurant Steg und Einkaufsmöglichkeiten geschlossen wurden.
Leitbild Steg / 7
In der Kernzone gilt es Gastronomiebetriebe, Einkaufsmöglichkeiten und die
Infrastruktur für Sport und Tourismus unterzubringen. Mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird die Versorgung der Feriensiedlung Steg gewährleistet werden. Die Zentrumsfunktionen sollen mit geeigneten Mitteln gefördert werden. Die Mischnutzung von Ferien- und ganzjährigen Wohnzwecken gilt es hier zu erhalten.
1.3. Siedlungsgestaltung
1.3.1 Gestaltung der Hütten
Die ursprüngliche Ringbebauung bestand aus Maiensässhütten mit einer
Stallscheune und einem einfachen Wohnraum. Im Laufe der Jahrzehnte
wurden diese Gebäude für Ferienzwecke ausgebaut und prägen mittlerweile
den Typus der einfachen und bescheidenen "Stegerhütten".
Dieser Gebäudetypus unterscheidet sich von den üblichen alpenländischen
Ferienhäusern. Einerseits durch ihre Stellung in einer Reihe und die teilweise
reduzierten seitlichen Gebäudeabstände und andererseits durch die bauliche
Ausgestaltung als einfache Kuben mit maximal zwei Vollgeschossen. Zudem
auch dadurch, dass die Grundabmessungen weitgehend einheitlich sind und
die Hütten ein Satteldach ohne Dachaufbauten aufweisen. Es sind keine
auskragenden Balkone angebaut und in den meisten Fällen sind die Fassaden mit einer einfachen vertikalen Brettschalung versehen.
Die vorhandene Siedlungsstruktur und -gestalt wie auch der Gebäudetypus
der Stegerhütten sollen weitgehend erhalten und sorgfältig auf der Basis
des althergebrachten Maiensässes zeitgemäss weiterentwickelt werden. Zur
Wahrung des Maiensässcharakters sollen einerseits primär traditionelle Hütten durch sorgfältige Sanierung und Adaptierung erhalten werden und andererseits restriktive Gestaltungsvorgaben für Um- und Neubauten gelten.
Leitbild Steg / 8
1.3.2 Gestaltung der Hüttenumgebung
Die ursprünglichen Stegerhütten wurden in der Regel so in das gewachsene
Terrain eingepasst, dass dieses in seinem Verlauf kaum verändert werden
musste. Die Wiesenflächen reichten bis an die Hütten.
Für die anfängliche Nutzung als Maiensässhütten waren auch keine Aussenanlagen wie Gärten, Terrassen, gedeckte oder befestigte Sitz- und Spielplätze, Zäune und so weiter erforderlich. In der Zwischenzeit sind aber um
die Hütten vermehrt Gartenanlagen entstanden.
Das Terrain soll in seinem gewachsenen Verlauf erhalten bleiben. Sitzplätze,
Zugangswege und Zufahrten sind dann zulässig, wenn sie ohne wesentliche
Eingriffe in die Topographie erstellt werden können. Auf Bepflanzungen und
andere Gartengestaltungen ist zu verzichten. Mauern oder Zäune sind nur
zwischen Weideland (Allmeina) und den Heuwiesen (Wis) zulässig.
1.3.3 Gestaltung des Kernbereichs
Das Zentrumsgebiet von Steg wird vom Malbunbach und den beiden gegenüberliegenden Hüttenreihen geprägt. Es wird von der Verbindungsstrasse
nach Malbun durchtrennt und stark vom Durchgangsverkehr belastet. Die
Vorbereiche der Hüttenreihe nördlich der Strasse werden vorwiegend als
Parkplätze genutzt. Das bestehende Einlaufbauwerk um den Malbunbach ist
sanierungsbedürftig. Die bestehenden Bauten im Zentrum dienen vermehrt
Wohnzwecken während das Angebot an Gastronomie- und Hotelleriebetrieben wie auch Einkaufsmöglichkeiten zur täglichen Grundversorgung immer geringer wird.
Leitbild Steg / 9
Angepasst an die landschaftlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten sollen
in diesem Bereich die Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Gestaltung
von Öffentlichen und privaten Parkflächen sowie von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr koordiniert und umgesetzt werden. In Zusammenhang
mit dem Neubau des Einlaufbauwerks sollen auch Vorkehrungen zum Schutz
vor Naturgefahren getroffen werden, die vom Malbunbach ausgehen.
Bei der Bebauung der Kernzone sowie des öffentlichen und halböffentlichen
Raums soll bei der Gestaltung vermehrt auf eine Zentrumsbildung und die
verschiedenen Versorgungsfunktionen geachtet werden.
1.4. Siedlungserschliessung Hüttenzone
1.4.1 Groberschliessung
Die Privatgrundstücke liegen innerhalb der Genossenschaftsgebiete und
werden über Genossenschaftsstrassen und -wege erschlossen. Teilweise
werden sie auch durch genossenschaftliche Wasserleitungen versorgt.
Die Gemeinde erstellt die Leitungen für die Wasserversorgung und für die
Abwasserbeseitigung.
Die Genossenschaften erstellen und unterhalten die Strassen und Parkplätze
und werden dafür von den Hüttenbesitzern entschädigt. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Errichtung und Gesamtsanierung von Genossenschaftsstrassen.
1.4.2 Zufahrt zu den einzelnen Gebäuden (Steger-Hütten)
Ein Grossteil der Hüttenzonenflächen ist durch bestehende oder geplante
Strassen entlang den Hüttenreihen ausserhalb der Wiesen erschlossen.
1965 wurden zur Ringergänzung neue Hüttenzonenflächen geschaffen. In
verschiedenen Bereichen dieser neuen Zonen ist die Erschliessung durch eine Strasse aufgrund der Topographie nicht vorhanden oder realisierbar.
Leitbild Steg / 10
Jede Hütte muss mindestens mit einer Fusswegverbindung erschlossen werden. Diese Fusswege sind ohne grosse Veränderungen des Terrains anzulegen. Für Bauarbeiten, den An- und Abtransport von Gütern sowie Notfälle
sollen in der schneefreien Zeit über gemeinsame Erschliessungen geeignete
Zufahrtsmöglichkeiten sichergestellt werden.
1.4.3 Parkierung für die Ferienhütten
Es gibt bereits heute mehrere kleinere Sammelparkplatzanlagen entlang der
bestehenden Strassen und teilweise wird entlang dieser Strassen auf Privatboden bei den Hütten parkiert.
Die Parkierung soll ausserhalb der Wiesen in verteilten kleineren und grösseren Anlagen mit einer guten Anbindung an die Landstrasse erfolgen. Eine
gute Integration in das Orts- und Landschaftsbild ist hierzu Voraussetzung.
Eine Parkierung direkt bei den Hütten ist nur dann zulässig, wenn eine landschaftlich gut integrierte Zufahrt gegeben ist und das Ortsbild nicht durch
abgestellte Autos beeinträchtigt wird.
1.5. Verkehr
1.5.1 Motorisierter Individual-Durchgangsverkehr
Die Verbindungsstrasse durch Steg nach Malbun ist heute gut und relativ
breit ausgebaut, sodass die Autofahrer in vielen Fällen die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht beachten. Dies führt zu entsprechend grossen Lärmemissionen, zu Gefährdungen der anderen Verkehrsteilnehmer und auch zu
einer massiven Einschränkung der Nutzung der öffentlichen Flächen im Zentrumsbereich.
Leitbild Steg / 11
Der Strassenverkehr ist vom Tunnelausgang weg bis hin zur Kapelle Steg zu
beruhigen. Der Strassenraum ist so zu gestalten, dass sich zwischen Gross-
und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ein funktionelles Zentrum mit gut
nutzbaren öffentlichen Flächen entwickeln kann.
1.5.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr
Die Genossenschaftsstrassen entlang den Hüttenzonen dienen zur Erschliessung der Hütten, der Heuwiesen und des Genossenschaftsbodens. Sie
werden auch als Spazier- und Wanderwege genutzt. Diese Strassen dürfen
nur von berechtigten Fahrzeugen für Zubringerdienste befahren werden,
wodurch Fremdverkehr im Bereich der Hüttenzonen vermieden wird. In den
Reglementen der Genossenschaften wird festgelegt, wie das Fahrrecht beansprucht werden kann.
Der motorisierte Individualverkehr im Bereich der Hüttenzonen soll auf das
erforderliche Mindestmass beschränkt bleiben.
1.5.3 Öffentlicher Verkehr
Heute sind zwei Bushaltestellen für den öffentlichen Verkehr vorhanden. Die
untere befindet sich beim grossen Parkplatz kurz nach dem Tunnel. Hier
parkieren die Besucher der Rodelbahn Sücka/Steg und viele Ausflügler, die
Steg als Ausgangspunkt für ihre Wanderungen oder Bergtouren nutzen. Die
zweite Bushaltestelle liegt zentral in der Zentrumszone zwischen Klein- und
Grosssteg.
Leitbild Steg / 12
Die beiden Bushaltestellen sind zu erhalten und attraktiver zu gestalten.
Durch gezielte Massnahmen sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der
öffentliche Verkehr noch interessanter wird und so Bewohner und Besucher
von Hütten, Langlauf- und Schlittelfreunde im Winter und die Ausflügler im
Sommerhalbjahr vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
1.5.4 Ruhender Verkehr durch Tagesgäste
Während der Hauptsaison im Winter und Sommer sind die bestehenden
Parkplatzanlagen zunehmend, nicht nur an wenigen Spitzentagen, voll. In
der Folge werden vermehrt auch Parkplätze der Hütten beansprucht oder es
wird "wild" parkiert. An Spitzentagen während der Winterskisaison werden
die Parkplätze im Steg auch als Puffer mit Shuttlebusbetrieb für das Skigebiet Malbun genutzt. Diese Regelung ist gut vertretbar, solange im Steg
ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Für Langläufer, Wanderer und Rodler im Winter sowie für Wanderer und Erholungssuchende im Sommer ist eine angemessene Anzahl hinsichtlich Lage
und Konzeption gut geeigneter Parkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollen
bewirtschaftet werden. Parkierungsanlagen sind gut in das Landschaftsbild
zu integrieren und verkehrstechnisch geeignet zu erschliessen.
Es ist sicherzustellen, dass sich keine Konflikte mit der Parkierung der Hüttenbewohner ergeben. Die Parkplätze sind entsprechend zu signalisieren
und zu kontrollieren.
1.6. Beleuchtung, Strassenbeleuchtung
In Ballungszentren und Dörfern wird die "Lichtverschmutzung" heute als
Störung wahrgenommen. Ein klarer Sternenhimmel wie auch Mondlicht in
der Nacht und die damit verbundene "optische Ruhe" stellen Qualitäten der
Siedlung Steg dar. Auch nachtaktive Lebewesen werden durch verschiedenste künstliche Lichtquellen erheblich gestört. In Erholungsgebieten
kann auf eine intensive Beleuchtung aus Sicherheits- oder Komfortgründen
weit-gehend verzichtet werden.
Leitbild Steg / 13
Im Steg wird keine Strassenbeleuchtung installiert. Es dürfen nur sicherheitsrelevante Stellen (Bushaltestellen, wichtige Fussübergänge über die
Landstrasse) dezent beleuchtet werden. Eine Aussenbeleuchtung von privaten Wegen und Gebäuden ist zu vermeiden.
Zu Erholungsnutzung
2.1 Langlaufsport im Winter
Im Gebiet Kleinsteg wird im Winter Langlaufsport betrieben. Die Loipen führen auch über Grundstücke, die sich in Privatbesitz befinden. Heute ist das
Zentrum des Langlaufsports "Im Grund" angesiedelt, wo neben einem provisorischen Infrastrukturgebäude im Winter Parkplätze zur Verfügung gestellt
werden.
Die Ausübung des Langlaufsports soll für die regionale Bevölkerung sichergestellt werden. Die Nutzung privater Grundstücke für Loipen wie auch eine
gute Anbindung an das Zentrumsgebiet und den öffentlichen Verkehr werden durch entsprechende Regelungen gewährleistet.
Die erforderliche Infrastruktur für den Langlaufsport wie Garderoben, Sanitärräume, Wachsmöglichkeiten, Verpflegung usw. ist an einem geeigneten
Standort zu schaffen. Der Langlaufsport verursacht kaum Emissionen, beansprucht den gewachsenen Boden kaum und ist deshalb für die Kulturlandschaft Steg gut verträglich. Eine Ausweitung auf weitere Wintersportarten wie Biathlon, Hundeschlitten- oder Kutschenfahrten würde zu einer
Überbeanspruchung führen.
Der Langlaufsport soll primär der Naherholung der regionalen Bevölkerung
dienen. Sportveranstaltungen und Wettkämpfe auf nationaler und regionaler
Ebene sind bei entsprechender Rücksichtnahme auf die Landschaft und die
Feriensiedlung zulässig. Internationale Grossveranstaltungen mit den hierzu
erforderlichen Infrastrukturanlagen oder auch die Landschaft verändernden
Massnahmen würden zur Überbeanspruchung des Landschaftsraums Steg
führen und den Breitensport massiv einschränken. Grossveranstaltungen
sind daher nur beschränkt, als Ausnahme zulässig.
Leitbild Steg / 14
2.2 Winterwanderwege und Rodelsport
Es bestehen verschiedene Winterwanderwege, wie beispielsweise in die Valüna oder auf die Sücka. Eine Naturrodelbahn wird vom Berggasthof Sücka
bis hinunter zum "Sägagatter" unterhalten. Die Sportmöglichkeiten tragen
wesentlich zur Attraktivität von Steg für die Wintererholung bei und ergänzen das Angebot des Alpengebiets.
Interessenskonflikte im Langlaufgebiet und der Rodelbahn mit Wanderern
sind durch gezielte Massnahmen zu vermeiden. Die Winterwanderwege sind
zu erhalten und wenn möglich bis zum Bödastall, Krüzliboda usw. auszubauen. Die bestehende Naturrodelbahn soll beibehalten und ein Ausbau bis
zum "alten Tunnel" als Option ins Auge gefasst werden.
2.3 Erholungsnutzung im Sommer
Der Steg ist im Sommer Ausgangspunkt für viele Wanderungen und Bergtouren. Daraus resultiert ein relativ grosser Parkierungsbedarf.
Das Gebiet Steg, speziell um den Gänglisee, wird sehr häufig von Familien
für Picknicks, zum Grillieren, für Bootsfahrten oder Familienfeste genutzt.
Erholungssuchende geniessen den Aufenthalt im Freien und am Wasser. Toilettenanlagen sind beim Alpwerkgebäude, in der Nähe des Gänglisees vorhanden.
Neben den verschiedenen Spazier- und Wanderwegen existieren auch Strecken für Mountainbikes. Die Wanderwege und auch die offiziellen Mountainbikestrecken haben ihren Ausgangspunkt zu einem grossen Teil auf dem
Gebiet der Genossenschaften.
Die Naherholungsnutzung im Steg hat regional eine grosse Bedeutung. Das
ganze Gebiet Steg soll jedoch möglichst naturnah bleiben und nur zurückhaltend mit Infrastruktureinrichtungen versehen werden. Anstelle von
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Dienstleistungen der Gemeinde oder der Genossenschaften soll vermehrt
auf die Eigenverantwortung der Erholungssuchenden gesetzt werden
Die Naherholungsnutzung rund um den Gänglesee soll beibehalten und die
Umgebung durch ein weiteres Auslichten des Waldes im Sinne einer Parklandschaft qualitativ aufgewertet werden. Zeltlager usw. sind nur in zeitlich
beschränktem Ausmass erlaubt und in Rücksichtnahme auf die Alpwirtschaft
zulässig.
2.4 Fischerei im Stausee
Die Bedeutung der Fischerei im Stausee hat in den letzten Jahren zugenommen. Für den Stausee werden Tages- und Wochenkarten abgegeben.
Der Fischereiverein Liechtenstein hat den Stausee Steg und alle anderen
befischbaren Gewässer Liechtensteins vom Land gepachtet und ist für die
Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung verantwortlich.
Der Fischereinverein besetzt den Stausee mit fangreifen Forellen.
Die Fischerei im Stausee ist für Angler und auch für "Zuschauer" abwechslungsreich und interessant. Die Fischerei soll weiterhin ermöglicht werden,
darf aber den natürlichen und ökologischen Rahmen nicht überschreiten.
Daher wie auch zum Erhalt des Landschaftsbildes ist ein genügender Wasserstand im Stausee zu gewährleisten.
3. Landschaft
Die Attraktivität des Landschaftsraums Steg als Ferien- und Erholungsgebiet
basiert vor allem auf der intakten Natur und landschaftlichen Schönheit unserer Bergregion.
Die Kulturlandschaft des Gebiets Steg wurde über 400 Jahre lang durch die
land- und alpwirtschaftliche Nutzung durch die Genossenschaften geformt.
Durch den wirtschaftlichen Wandel und die neuen Nutzungsansprüche gestaltet sich der Erhalt des landschaftlichen Charakters und damit der landschaftlichen Qualität zunehmend schwieriger. Es erfordert daher einen sensiblen Umgang mit den landschaftlichen Ressourcen. Dieser Umgang setzt
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das Erkennen und Beachten der landschaftsräumlichen und kulturgeschichtlichen Gegebenheiten voraus.
3.1 Landschaftsraum
Wo der Malbunbach und der Valünabach auf einer Seitenmoräne eine grosse
sanfte Terrasse geschaffen haben, auf der sich die Heuwiesen vom Maiensäss Steg befinden, weitet sich das enge Saminatal auf. Im weiteren Verlauf
verengt sich das Tal wieder und fällt nach Norden hin steil ab.
Der Landschaftsraum ist geprägt vom Gegensatz zwischen den steilen bewaldeten Berghängen mit den tiefen Einschnitten der Bachverläufe und der
sanften, offenen Terrasse. Die einzigartige Steger Kulturlandschaft mit ihren
kultur- und naturlandschaftlichen Elementen, wie beispielweise Gewässer,
Mauern, Wege, Wiesen- und Weidenutzung oder die Siedlungsform, ist als
Ganzes erhaltenswert.
Die kultur- und naturlandschaftlich bedeutsamen Elemente oder Orte sind
zu schützen und zu erhalten. Die Planung und Erstellung von Infrastruktur
zur Erschliessung für Alp- und Waldwirtschaft, zur Eindämmung von Naturgefahren, zur Nutzung der Wasserkraft, für Siedlungsentwicklung, Erholung,
Sport usw. müssen auf den prägenden Landschaftselementen aufbauen und
den Zielsetzungen dieses Leitbilds entsprechen.
3.2 Wald und Gehölze
Der Wald im Gebiet Steg erfüllt verschiedene Funktionen, wobei für jede
Waldfläche eine Vorrangfunktion definiert ist: Gefahrenschutz-, Erholungs-,
Nutz- oder Naturschutzfunktion. Mit der Wald-Weidetrennung in den 60-iger
Jahren wurde eine strikte Abtrennung der Waldflächen durchgeführt. Dabei
wurden die verschiedenen Funktionen der Waldränder bei der traditionellen
landwirtschaftlichen Nutzung als Maiensäss oder Alpe nicht oder nur wenig
berücksichtigt, was zu einer künstlichen Trennung geführt hat. Der Maiensäss- und Alpcharakter wird jedoch wesentlich von der Beziehung zwischen
offener Landschaft und Gehölzflächen geprägt.
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Neben Waldflächen sind auf den Alpflächen auch Baumgruppen und Einzelbäume zu erhalten und zu fördern. Die Waldränder sind mit Ausnahme von
Flächen mit Gefahrenschutzfunktion aufzulockern. Die Waldweide als bedeutendes kulturlandschaftliches Element wird so wieder gefördert. Waldflächen
mit der Vorrangfunktion Gefahrenschutz müssen uneingeschränkt erhalten
und entsprechend gepflegt werden.
Die Gehölzstreifen entlang der Bachläufe im Bereich der Siedlung werden
auf verschieden grosse Gehölzgruppen und Einzelbäume reduziert.
3.3 Landschaft innerhalb der Siedlung
Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei
Wisli" westlich des Saminabachs stellen als reine Wiesenflächen sehr wichtige Kulturlandschaftsbereiche im Steg dar. Im Bereich der Ferienhütten beziehungsweise der Ferienhäuser in der Ringbebauung und auch im Zentrum
hatte es ursprünglich überhaupt keine Gehölze.
Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei
Wisli" sind als Heuwiesenflächen konsequent weiter naturnah zu bewirtschaften. Sie sind von Bauten und Anlagen oder auch Gartengestaltungen
freizuhalten. Um die landwirtschaftliche Nutzung (Heuwirtschaft) langfristig
zu erhalten, müssen geeignete Zufahrten zu den Wiesen sichergestellt werden.
Im Bereich der Ringbebauung sollen nur einzelne standortgerechte Gehölze
erhalten werden. Innerhalb der Wiesen dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Bestehende Gehölze sind zu entfernen.
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3.4 Land- und Alpwirtschaft
Innerhalb der Ringsiedlung werden die Heuwiesen zu einem grossen Teil unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Eine Beweidung darf nur
befristet im Herbst erfolgen, wenn mindestens ein Grasschnitt erfolgt ist.
Die Alpweiden werden ebenfalls naturnah genutzt und gepflegt. Geändert
hat sich in den letzten Jahren der Rhythmus der Beweidung. Die Maiensässflächen werden im Sommer alpwirtschaftlich genutzt. Einige der Weideflächen sind Trockenweiden und müssen zu deren Erhalt entsprechend bewirtschaftet werden, um eine Vergandung zu vermeiden.
Die heutige Land- und Alpwirtschaft im Steg ist zu erhalten und zu fördern.
Die Wiesen und Weiden sind konsequent unter Ökologischen Gesichtspunkten zu bewirtschaften. Auch die Bewirtschaftung von wenig ertragreichen Trockenweiden soll gewährleistet und wenn nötig gefördert werden.
Die Waldweide, als bedeutendes kulturlandschaftliches Element, sowie Einzelbäume und Baumgruppen auf den Alpweiden sollen ermöglicht und gefördert werden.
3.5 Gewässer, Quellen
Die Landschaft im Steg wird massgeblich durch den Stausee, den Malbun-
und den Valünabach sowie nach deren Zusammenfluss durch den Saminabach geprägt. Das 1947 bis 49 erbaute Saminakraftwerk veränderte die
Landschaft nicht nur durch den Staudamm, sondern auch durch die Wasserfassung im Malbunbach und die verschiedenen Ein- und Auslaufbauwerke.
Einige dieser Bauwerke und speziell die Bepflanzung des Staudamms sind
wenig eingegliedert und passen nicht in die Landschaft. Für verschiedene
Anlagen des Kraftwerkes stehen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten an.
Ausserhalb der durch den Bau der Kraftwerksanlagen betroffenen Bereiche
befinden sich die Bachläufe grösstenteils in natürlichem Zustand.
Im Steg gibt es verschiedene Quellen. Während für die Gemeinde-Quelle
"Rietera" eine Quellschutzzone erlassen wurde, besteht für wichtige genossenschaftliche und private Quellen kein entsprechender Schutz.
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Die naturnahen Bereiche der Bachläufe sowie des Stausees sind zu erhalten
und wo nötig aufzuwerten. Allen Gewässern muss langfristig grosszügig genügend Raum erhalten werden.
Bei allen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten der Kraftwerkanlagen sind
landschaftsverträgliche Lösungen umzusetzen. Kanalisierte Bachläufe sollen
renaturiert und möglichst naturnah gestaltet werden. Bepflanzungen bei
Bauwerken der Wassernutzung müssen standortgerecht und entsprechend
der umgebenden Landschaft naturnah angelegt werden.
Wasser ist ein wertvolles Gut und dem entsprechend sind alle Quellen und
ihre Einzugsgebiete bei Planungen und allen Massnahmen zu beachten und
zu schützen.
Im Stausee ist durchgehend ein aus touristischer, landschaftlicher und ökologischer Sicht genügender Wasserstand sicher zu stellen.
3.6 Naturgefahren
Die Naturgefahrenkarte zeigt alle bekannten Gefahren auf und weist auf zu
ergreifende Massnahmen hin. Allerdings sind noch nicht alle nötigen Massnahmen zur Reduktion der akuten Gefährdungen ergriffen worden.
Für bekannte akute Gefährdungen gilt es in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften gut in die Landschaft zu integrierende Lösungen zu suchen
und entsprechende Massnahmen umzusetzen.
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3.7 Schutzwald
In den Schutzwäldern (Steinschlaggefährdung) oberhalb der Siedlung wie
auch der Strasse ins Malbun ist die Naturverjüngung durch Wildverbiss und
Schälschaden eingeschränkt.
Zur Förderung der Naturverjüngung sind Schutzwälder möglichst wildfrei zu
halten.
3.8 Wege, Strassen und Trockenmauern
Wege, Strassen und Trockemauern sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft im Steg. Ursprünglich bestand die Erschliessung im Steg aus Fuss-
und Triebwegen. Die Wiesen innerhalb der Siedlungsringe werden immer
noch ohne spezielle Erschliessung bewirtschaftet. Allerdings sind die ursprünglichen Fusswege innerhalb der Wiesenflächen kaum mehr sichtbar
und werden deshalb kaum mehr genutzt.
Die Fahrwege zur Erschliessung der Hüttenreihen von ausserhalb der Wiesenflächen und die alpwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen werden heute
auch als Spazier- und Wanderwege genutzt.
Das Wegenetz ist bereits gut ausgebaut. Verschiedene Wege und Brücken
können sogar rückgebaut werden, da sie keine Erschliessungsfunktion mehr
erfüllen.
Es ist aber erkennbar, dass ein grosses Bedürfnis besteht, auf der Wiesenseite entlang des Stausees zu wandern oder zu spazieren. Die Wegparzelle
besteht jedoch nicht durchgehend, auch ist der Weg nicht ausgebaut.
Eines der wichtigsten Elemente der Kulturlandschaft sind die Trockenmauern
und Zäune als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen in Privatbesitz und den
Weiden der Genossenschaften entlang der Ringbebauung im Gross- und
Kleinsteg. Auch die anderen kleineren Wiesenflächen "Wisli" und "Chlei Wisli" sind vorwiegend mit Trockenmauern abgegrenzt.
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Der Ausbaustandard der einspurigen, einfachen Strassen ohne Trottoir und
Seitenabschlüssen mit punktuellen Ausweichstellen soll beibehalten werden.
Je nach Steigung und Beanspruchung ist eine Befestigung der Fahrbahn
zielführend. Die Strassen sind in das gewachsene Terrain einzupassen, so
dass möglichst weder Stützmauern noch Aufschüttungen erforderlich sind.
Wenn dies nicht ausreicht, sind Trockenmauern zu erstellen.
Mit einem offiziellen Weg entlang des Stausees wird eine längerfristige Erschliessung der Reservezone möglich. Damit wird gleichzeitig auch ein attraktives Angebot für die Naherholung im Sommer, ganz speziell aber für
den Winter geschaffen.
Die Trockenmauern als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen und den Weiden (zwischen "Wis" und "Allmeina") sind zu erhalten. Die Reparatur oder
Neuerstellung von Trockenmauern soll gefördert werden.
Triesenberg, 24. März 2015
SR ;
ES
= MI, F
nr SS
Hubert Sele RIESEN
Gemeindevorsteher
