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title: "Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof"
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provisions: 5
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# Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof

## Art. 1 {#art_1}

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss
dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt
vom 15. März 2001 verlegt.

## Art. 2 {#art_2}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der
Gemeinde Riehen abgetreten:
Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen.

## Art. 3 {#art_3}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:
Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche.

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons
Basel-Stadt.

## Art. 5 {#art_5}

1 Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des
Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt
und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
3 Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen.
Basel, den 6. November 2001
Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel:
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Barbara Schneider
1) Vom Einwohnerrat der Gemeinde Riehen genehmigt am 24. 10. 2001.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum 6. 11./31. 7. 2001. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag RiE 117.110
Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss
Riehen, den 31. Juli 2001
Für die Einwohnergemeinde Riehen:
Gemeinderat Riehen
Der Präsident: Michael Raith
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
Vom Einwohnerrat Riehen genehmigt am 24. Oktober 2001.
Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt
am 13. März 2002.
Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag RiE 117.110
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
31.07.2001 17.03.2002 Erlass Erstfassung KB 16.03.2002
Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag RiE 117.110
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 31.07.2001 17.03.2002 Erstfassung KB 16.03.2002
