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title: "Quartiergestaltungsplan «Gesundheitsbezirk»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Gesundheitsbezirk»

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Bebauung
1.1 Mittels qualifizier1er Wettbewerbsverfahren müssen Voraussetzungen für städtebaulich und architektonisch gut
gestaltete und umweltgerechte Bauprojekte geschaffen werden
1.2 Bauten, Anlagen und Umschwung sind fCr sich und in ihrem Zusammenspiel mit der baulichen und landschaftlichen
Umgebung im Ganzen und in ihran Teilen so zu gestalten , dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht.
1.3 Die neue Anbaulinie, die den zentralen Ouartierpark abgrenzt, ist einzuhalten.
1.4 Innerhalb der grosszügigen Baubereiche sind freistehende Bauten in einer „campusartigen Grünraumstruktu r" zu planen.
1.5 Die geschlossene Bauweise ist oberirdisGh niGht erlaubt. Örtliche Verbindungen zwischen Baubereichen und BaukOCpern
sind im Erdgeschoss beschränkt mög lich, solange sie die Hauplfussgängerverbindungen und den Quarlierpark nicht
beeinträchtigen.
1.6 Die Bauten können in der Regel mit vier bis fünf oberirdischen Geschossen sowie mit zwei Untergeschossen geplant
werden. Ei ne angemessene zulässige Gebäudehöhe ist für jeden Baubereich in Bewg auf die Nut?ung und für jede
Bauetappe in Absprache mit der Gemeind e Saar zu definieren. Das rechteckige Gebäude im Baubereich 6 darf maximal
ein Geschoss höher als das Kantcnss,:iital (exkl. Aufbauten) sein,
1.7 Es sind keine neuen Hochhäuser vorlusc1hen . In der wesllichtm Ecke des Areals, in den Ba ubereichen 2 und 3,
dürfen höhere Baukörper geplant vrerden, um dort als Aniwort auf das bestehende Hochhaus den Gesundheilstezirk zu
markiereri
1.8 Die Schaltstation der Wasserwerke Zug (W\IVZ) ist in einem NeubaL z. B. im Baubereich 2 in Absprache mit den WWZ zu
integrieren. Die technischEln Anforderungen zu den Installationen sollen vor Planungsbeginn definiert werden. Die
Vorschriften des 3undes bE1züglich Strahlenschutz und Abschirmung sind einzuhahen.
1.9 Der Baubereich€ iscfunktional mi1 dem Zuger Kantonsspital verbunden, Die Verbindung des Zug er Kantonsspitels mit
dem Baubereich 3 erfolgt unterirdisch und/oder ebenerdig. Wobei bei einer ebenerdigen Verbindung die
Durchwegung zwischen den Gebäuden gewährleistet sein muas.
Ersch liessung
2.1 Es ist zu prüfen, ob ,j ie bestehende Umwel1'1erlriiglichkeitsprüfung (UVP) 'lom 24.08.2003 je nach Bauetappe zu
erweitern ist oder ob eine neue UVP für das ganze Area l notwandig wird .
2.2 Für den Gesundhe itsbezirk und das übrige Gebiet der Siedlun-Jser11;eiterung Weidhof 1st eine neue Einmündung ab der
Vi,'eststrasse mit einem Ausbau der Kantonsstrasse und einer Lichtsigna lanlage erforderl eh.
2.3 Der Pmkplatzbedmf des Buubereich 6 i:Jt durch das Parkht1us Land;1ausslrasse abzudecken . Im Endzustand ist der
Parkplatzbedarf der Baubereiche 1 und 5 im Baubereich 2 zu realisieren. Zwischenzeitlich kann der Parkplatzbedarf des
Baubereichs 1 auf dem pro•1isorischen Parkplatz WeslslrassE! abgedeckt werden, wobei der Bedarf für die Besucherpark.plätze durch das Parkhaus Landhauss1rassc1 abgedeckt werden .
V;' ird der Baubereich 5 vor dem Baubereich 2 überbaut, ist die Pa rkp latzsituation neu zu beurtei len und eine geei-Jnete
Lösung zur Abdeckung dessen Parkplalzbedarls aufzuzew;Jen.
2.4 Der gemeindliche Verkehrsrichtplen ist anzupassen, Eine teilv,;eise oder ganze Einzonung des Vorranggebietes für
öffentliches Interesse wird mit Cer Entwicklung der Baubereiche 2, .': oder 4 beabsichtigt. Der e!ltsprechende
Bedürfnisnachweis für eine Einzonung is1 durch die EigenWmer der betroffenen Pa rzellen zu erbri ngen.
2. 5 Die Erschliessung fü r Fahr zeuge und die notwendigen Parkplätze sind durch das ,VerJ rsacher-Prin zi p" zu li nanzieren.
V,'e r baut sorgt für die Erfüllung der Parkplatzanforderungen für seinen Baubereichmuss aber auch dici Erschliessung und
Durchfahrt zum nächst,in Baubereich ermöglichen, dies betrifft die Baubereiche 2 und 3.
2.6 Die unterirdischen Parkplätze und Besucherparkplätze sind abhängig 1•on den Nutzungen nach den Vorgaben der
Bauordnung Gemeinde Baar vom 5. Juni 2005 zu planen. Die Eigentümer beschränken sich dabei auf die no1wendigen
und minimal zulässigen Parkplatzzahlen.
2.7 Der Baubereich 2 muss fü r die heute bestehenrlen , aussenliegenden Parkplätze der Stiftung PHegezentrum 83ar
innerhalb des Baubereiches Er&a1z in der unterirdischen Einstellhalle anbieten. Die Konditionen sind in Absprache
zw ischE!n den Eigentümern zu definieren.
2.8 Der Baubereich ~. sowie die beste hende '/erfahrt ab Landhausstrasse bleiben nur für b6$0ndere Anlieferungen und fü r
Notfallfahri:euge befahrbar.
2.9 Die bestehenden Radstrecken, und Fussgängerwege sind mit dBn ~e~anten Verbindungen im Rahman der jeweil igen
BauelappE!n zu ergänzan.
2.10 Die Erschl iessung fü r cen privaten motorisierten Ver~ehr und für Anlieferungen wird am Rande des Area ls konzentriert
und arealintern te ils unter,rdisch gefü hrt..Ausnahmen bilden in beschränktem Masse die oberirdischen unk~onsbedingten
und erforderlichen Notfall-Fahrten, so wie Feuerwehr für die Baubereiche 1-2-3-4-5-6. DieVer - und Entsorgung das Zug er
Kantonsspitales sowie des Pflegezen1rLJms ble ibt umerändert ab der Landhausstrasse. Die Ver· und Entsorgung der
neuen Bauberniche erfolgt über die nEUe Strasse und Einmü ndung 3b Weststrasse. Bei weiterer Planung für die
Baubereiche 2.34.5 sind die Ver- und Entsorgu ngskonzepte frühzeitig zu planen.
2.11 Auf eine Ost-Wesi-Durchfahrt für den Pr ivatverkehr oder für Anlieferungen ist zu verz ichten,
2.12 Die bestehende Zufohr1 zum „Weidhof' ab \li/eslstmsse ist gleichzeitig mit dem Bau einer Lichtsignalanlage aufzuheben.
Freiraum
3.1 Die Freiraumgestaltung beinhalte1 drei Elemente: Quartierpark, Plätze und Zugangsflächen sowie GrüngUrtel. Die
Freiraumgestaltung ist mit diesen drei Freiraumtypen umzusetzen.
3.2 A11e Aussenräume sind von hoher Qualität und gleichwertig wie die Hochbauten zu betrac:hten. Sie müssen unter Beizug
eines Landschaftarchitekten gestaltet wen:l€n.
3.3 Der Gesundheitsbezirk ist als autofre ier ~rCmer Campus zu gestalten,
3.4 Der Quartierpark bildet das grüne Zentrum des Areals und is1durch alle Bauet~ppen zwingend einzuhatten. Er darf
weder oberi rdisch noch unterird isch bebaut werden (keine Tiefgaragen oder Verb indungsbciuten zwischen den einzelnen
Baufeldern)_ Er muss von Anfang an als eine ges1alterische Einheit geplant WE!rden. Er ist als grosse parkartige
Rasenfläche mit einheimischen Solitä rbäumen und partiel len S1audenpflanzungen zu gestalten.
3.5 Die Plätze un d Zugangsflächen sind mit befestigten Plätzen 1nit siädlischem Charakte, auszubilden. Ei nheimische
Solitärbäume und partielle Staudenpflanzungen als Schmuckbeete ergänzen die urban ausgeri chteten Plätze und
Zugangsflächen. Eine einheitliche Gestaltung der Beleuchtung, Sitzgelegenheiten, Brunnen und Veloabsiellplätze bieten
Gewähr für ein einheitliches städtebauliches Bild.
3.6 Der Grüngürtel umgibt den Campus , Mit einem übergeordne!e!l Vegetationsmuster, gebildet aus Vegetationsinseln mit
Bä.umen, Sträuchern und Stauden, mit einem lockeren Baumbestand aus Hochstammbäumen und einer freiwachsenden
Strauchfläche, wird der Übergang zwischen dem Campus und der freien Landschaft sichergestelH. Die geplanten
l\'egeverbindungen durch den Grüngürtel sowie in den Zwischenräumen muss für die Nutzer gew!ihleiss1et se in. Dies
bedingt, dass TerrainsprDnge durch geeignete Bauten überwunden werde n können.
3.7 Für die Bepflanzung der drei Elemente sind ausschliess lich einheimische PHanzen zu verNenden. Leitbild ist die
Pflanzengese llschaft der Hartholzaue. Ein lockerer Baumbestand und eine gut ausgebildets Krautschichl bestimmen den
Charakte r der Vagetatiorisflächen.
3.8 Die drei Eleme nte (Quartierpark, Plätze und Zugangsflächen so·t.ie Grüngür1el) sind von den Grundeigentümern gemäss
Verursacherprinzip einh eitl ich zu gestatten.
3.9 Der bestehende Demenlengarten des Pflegezentrums Baar muss in Absprache mit dem Pflegezenirum Baar in
denQuartierpark integnert werden
3.10 Entlang der Weststrasse und Landhauss1rasse sollen die Bauten so konzipiert werden, dass keine
Lärmschutzwände notwendig werden. Die bestehende Lärmschutzwand soll zu Gunsien einer guten
Strassenraumgestaltung ersetzt werden.
3.11 Der Umgang mit Gnmdwassar ist in den Bauprojekten von .~nfang e.n konzeptionell zu integrieren und mit
Rücksicht auf das ganze Areal zu betrachten
3.12 Der Unterhalt des gesamten Aussenraumes oblieg t den jeweil·gen Grundeigen1ümarn.
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Areal ''Schmidhof''
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QUARTIERGESTALTUNGSPLAN - MST 1:500
"GESUNDHEITSBEZIRK" BAAR
Festgesetzt am 9. Juli 2008 durch Gemeinderat,
revidiert im Mai 2012 / Dezember 2017
Plangrafische Legende
0 5 10 20 m
Festlegungen Nutzung:
Geltungsbereich
--·-- Neue Anbaulinie Quartierfreiraum
Baubereiche (maximale Geschossfläche)
Festlegungen Freiräume:
Quartierpark (unverbaubar)
Grüngürtel
Plätze und Zugangsflächen
Festlegungen Verkehr:
Neue Lichtsignalanlage Einmündung ab Weststrasse
♦
+-
...... Neue Hauptarealerschliessungen ab neuer Strassenführung,
PW -Anl ieferungen
Baubereiche 1-2-3-4-5
Zu/Ausfahrt Tiefgaragen
♦
◊
Bestehende Haltestelle öffentlicher Verkehr
Geplante Haltestelle öffentlicher
Verkehr Feinverteiler (Projekt)
-·-·- Radstrecken (Gemeinde und Kanton)
Bestehende Fussgängerverbindung en
0 Geplante Fussgängerverbindungen
Legende Information :
-·-·- SBB Bahnlinie
Rechtskräftige Baulinien RRB 1969
Bestehende Gebäude im Areal
Bestehende Plätze und Zugangsflächen
yfÜ
Abteilung Planung I Bau am 10. Juli 2008 / 2. Mai 2012 / 13.Dezember 2017
Der Abteilungsleiter, Urs Spillmann ßvrJ0/L
Vom Gemeinderat festgesetzt am 09. Juli 2008 / rev. 12, April 2012
Der Gemeindepräsident, Lv, Paul Langenegger
Der Gemeindeschreiber, Walter Lipp
Anpassung vom Gemeinderat festgesetzt am
Der Gemeindepräsident, Andreas Hotz
Der Gemeindeschreiber, Walter Lipp
Burckhardt+Partner AG
Architekten Generalplaner
Zürich
Neumarkt 28
CH - 8022 Zürich
Telefon + 41 44 262 36 46
www.burckhardtpartner.ch
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