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title: "Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge"
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provisions: 11
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# Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge

## Art. 1 {#art_1}

Anstalten für den Vollzug von Strafen und Massnahmen
1 Die Partnerkantone stellen für den Vollzug der Strafen und Massnahmen
wie auch für den vorzeitigen Vollzug einer Strafe oder Massnahme geschlossene oder offene Anstalten zur Verfügung. Diese Anstalten können
auch eine oder mehrere offene oder geschlossene bzw. stark gesicherte
(Hochsicherheit) Abteilungen umfassen.
2 In diesen Anstalten gilt der Grundsatz der Weiterentwicklung; es wird gesorgt für die Förderung des Sozialverhaltens der gefangenen Person, der
dabei eine aktive Rolle zukommt. Zudem werden spezifische Massnahmen
zur Sozialisierung angeboten (Planung und Vollzugsplan für den ordentlichen oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme), wobei den
Bedürfnissen der gefangenen Person, gleichzeitig aber auch dem Schutz
der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen Rechnung getragen wird.
3 Die Anstalten sind unterschiedlich konzipiert und organisiert und orientieren sich dabei an der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr der Insassen. Diese Evaluation wird aufgrund der gesamten Umstände sowie bestimmter Aspekte vorgenommen (namentlich Haftdauer, Art der Delinquenz
und Umstände der Tat, persönliche Situation der gefangenen Person, Verbindung zur Schweiz und verwaltungsrechtlicher Status).
4 Für abweichende Vollzugsformen zugunsten der Gefangenen sind Anstalten oder Anstaltsabteilungen vorzusehen.
5 Die Anstaltsstrukturen werden je nach Ausmass der Entwicklung der Situation, der Kapazitäten der Kantone und der zugesprochenen Subventionen
des Bundes etappenweise angepasst.

## Art. 2 {#art_2}

Offene Anstalten oder geschlossene Anstalten mit einer offenen
Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen Vollzug der
Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft
1 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim
Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung
grundsätzlich geringe Sicherheitsmassnahmen getroffen.
2 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Hafttypen und Haftregime vollzogen:
1. Hafttypen
a) Untersuchungshaft (UH) im Sinne von Art. 110 Abs. 7 StGB, der
die Begriffe der Untersuchungshaft und der Sicherheitshaft gemäss den Artikeln 220 und 234 StPO abdeckt;
b) vorzeitiger Vollzug von Strafen und Massnahmen im Sinne von
Art. 236 StPO;
c) Vollzug von Strafen und Massnahmen;
2. Haftregime
a) Einzelhaft bzw. in gewissen Fällen Normalvollzug in der geschlossenen Anstalt im Sinne der Art. 77, 78 und 76 Abs. 2
StGB;
b) gelockerte Haftregime (Halbgefangenschaft und tageweiser
Vollzug) im Sinne der Art. 77b und 79 StGB;
c) kurze Freiheitsstrafen;
d) lange Freiheitsstrafen;
e) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in geschlossener Einrichtung;
f) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in offener Einrichtung;
g) Arbeitsexternat bei Strafen und Massnahmen;
h) Arbeits- und Wohnexternat;
i) abweichende Vollzugsformen im Sinne von Art. 80 StGB;
j) Inhaftierung von Personen, die mangels verfügbaren Plätzen
warten müssen, bis sie in die vorgesehene Anstalt eingewiesen
werden können;
k) Hausarreste (für Kantone, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen).

## Art. 3 {#art_3}

Geschlossene Anstalten oder offene Anstalten mit einer geschlossenen Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen
Vollzug der Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft
1 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim
Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung
erhebliche oder sehr aufwändige Sicherheitsmassnahmen getroffen, um den
Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen zu
gewährleisten.
2 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Freiheitsentzüge
vollzogen:
1. in der Regel vorzeitig vollzogene Strafen oder Massnahmen;
2. Freiheitsstrafen in der geschlossenen Vollzugsstufe, die der offeneren
Vollzugsstufe vorangeht;
3. Freiheitsstrafen mit erhöhter Sicherheitsstufe, unter anderem für langjährige Strafen und Massnahmen (z.B. Art. 123a der Bundesverfassung sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des StGB [lebenslängliche Verwahrung extrem
gefährlicher Straftäter], solange in der Schweiz für diese Kategorie von
Insassen noch keine besondere Anstalt verfügbar ist);
4. stationäre therapeutische Massnahmen für die Behandlung von
psychischen Störungen der eingewiesenen Person (Art. 59 Abs. 3
StGB), die noch nicht in eine offene Abteilung einer offenen Anstalt
verlegt werden kann;
5. Freiheitsstrafen gegen verurteilte Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Störung als gefährlich zu qualifizieren sind, und die
nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden (Art. 64 Abs. 1 Bst. a
und b StGB).
3 In diese Anstalten oder (nicht konkordatäre) Abteilungen können auch Personen eingewiesen werden, die sich in Untersuchungshaft befinden.

## Art. 4 {#art_4}

Offene oder geschlossene Anstalten mit einer geschlossenen
oder offenen Abteilung für den Massnahmenvollzug
1 Massnahmen können in offenen oder geschlossenen Anstalten, die je
nachdem über geschlossene oder offene Abteilungen verfügen, vollzogen
werden. Diese Anstalten oder Abteilungen verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal für die Umsetzung der stationären therapeutischen
Massnahmen (Art. 59 - 61 StGB), die, mit Ausnahme der Verwahrung (Art.
64 Abs. 2 StGB) und der lebenslänglichen Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis
StGB), dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorausgehen (Art. 57 Abs. 2 StGB).
Es werden in diesen Anstalten und Abteilungen namentlich folgende Massnahmen vollzogen:
1. die stationären therapeutischen Massnahmen zur Behandlung von
psychischen Störungen (Art. 59 StGB);
2. die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB);
3. die Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB);
4. die Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB);
5. die lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB).
2 Liste der verfügbaren Anstalten

## Art. 5 {#art_5}

Anstalten für den Strafvollzug
1 Die Partnerkantone stellen für den Strafvollzug die im Anhang aufgeführten
Anstalten zur Verfügung.

## Art. 6 {#art_6}

Anstalten für den Massnahmenvollzug
1 In den Partnerkantonen finden sich für die Behandlung von psychischen
Störungen (Art. 59 StGB) zurzeit zwar geeignete psychiatrische Einrichtungen (öffentliche oder private psychiatrische Kliniken), die aber nicht immer
bereit oder in der Lage sind, wenig kooperative Patienten aufzunehmen. Da
es in der lateinischen Schweiz noch keine geeigneten Einrichtungen für den
Vollzug von Massnahmen in der geschlossenen Vollzugsform gibt, erfolgt
der Vollzug dieser Massnahmen in den Strafanstalten, sofern diese über
Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder je nach allfälligen Abkommen mit geeigneten Anstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate. Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung "Curabilis" (GE) ab 2013 wird
diese Lücke geschlossen und der Bestand der Anstalten des lateinischen
Konkordats vervollständigt werden.
2 Für die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB) verfügt jeder Kanton bis zu einem
gewissen Masse über Einrichtungen oder offene oder geschlossene Plätze
in Spitälern oder spitalähnlichen Einrichtungen, einschliesslich für Frauen.
Die Vollzugsbehörden für Strafen und Massnahmen begegnen dennoch
häufig etlichen Schwierigkeiten bei der Vornahme solcher Einweisungen.
3 Für Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) stellt der Kanton
Wallis eine eigene Abteilung des Centre éducatif von Pramont zur Verfügung.

## Art. 7 {#art_7}

Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen von gefangenen
Frauen
1 Die Partnerkantone des lateinischen Konkordats stellen den Gerichtsbehörden Abteilungen oder Anstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft
von Frauen zur Verfügung. Diese Abteilungen oder Anstalten sind im Anhang aufgeführt.
2 Die verurteilten Frauen vollziehen die Strafsanktionen in der Regel im Gefängnis La Tuillière und in Riant Parc, die über Fachpersonal verfügen (Art.
59 Abs. 3 StGB), oder in anderen Abteilungen oder Anstalten des lateinischen Konkordats (Anhang).
3 Es können auch Einweisungen in andere Strafanstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate (z.B.: Hindelbank) oder in andere Einrichtungen
(Spitäler, Kliniken, usw.) erfolgen.

## Art. 8 {#art_8}

Anstalten für abweichende Vollzugsformen
1 Die abweichenden Vollzugsformen (Art. 80 StGB) werden in verschiedenen, grundsätzlich im Anhang aufgeführten Anstalten der Partnerkantone
vollzogen.
2 Zudem stellt jeder Kanton eine geeignete Einrichtung oder Plätze für den
Vollzug der Strafen oder Massnahmen durch behinderte oder ältere verurteilte Personen zur Verfügung, die nicht in eine für den Vollzug der Strafen
und Massnahmen bestimmte Anstalt eingewiesen werden können.

## Art. 9 {#art_9}

Zuständiges Organ
1 Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.

## Art. 10 {#art_10}

Interkonkordatäre Zusammenarbeit
1 Unter besonderen Umständen (namentlich aus Gründen der Betreuung,
der Sicherheit, der Disziplin, der Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsplatz
oder der Überbelegung der Anstalt) kann eine gefangene Person auch in eine Anstalt eines Kantons eingewiesen werden, der dem lateinischen Konkordat nicht angehört, sofern diese konkordatsexterne Einweisung weder
gegen das Konkordat verstösst noch den Interessen eines Kantons oder einer Anstalt zuwiderläuft.
3 Schlussbestimmungen

## Art. 11 {#art_11}

1 Dieses Reglement hebt das Reglement vom 25. September 2008 über die
Liste der Anstalten für den ordentlichen oder vorzeitigen Vollzug der Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen auf.
2 Die Konferenz lädt die Kantonsregierungen der lateinischen Schweiz ein,
ihre Bestimmungen über die Haft- und Strafanstalten im gegebenen Zeitpunkt entsprechend anzupassen.
3 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
4 Es wird auf der Website der Konferenz und in jedem Kanton gemäss dem
jeweiligen Verfahren veröffentlicht
A1 Anhang 1
Art. A1-1
1 Kanton Freiburg
Bellechasse, Sugiez Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale
Sicherheitsstufe)
Bellechasse, Sugiez Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Bellechasse, Sugiez Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS)
Bellechasse, Sugiez VVS oder ausnahmsweise Vollzug einer
Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung
(hohe Sicherheitsstufe) einer offenen Anstalt
Heim Tannenhof Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Zentralgefängnis, Freiburg Untersuchungshaft (UH) oder VVS, ohne
Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit
Zentralgefängnis, Freiburg UH oder VVS mit regelmässiger Beschäftigung
und Betreuung der gefangenen Person durch
das Personal
Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen
Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne
spezifische Betreuung
Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt
(hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische
Betreuung
Les Falaises Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Les Falaises Tageweiser Vollzug
Les Falaises Halbgefangenschaft
Les Falaises Arbeitsexternat
2 Kanton Waadt
EPO, Orbe Einzelhaft aus Sicherheitsgründen -
verstärkte Sicherheitsstufe
EPO, Orbe Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion
in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis
EPO, Orbe Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion
in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB)
EPO, Orbe Vollzug einer Strafsanktion in der
geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe) - Gebäude La Colonie: geschlossene Abteilung
EPO, Orbe Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) - Geläude La Colonie: offene Abteilung
La Tuilière, Lonay Untersuchungshaft (UH)
La Tuilière, Lonay Inhaftierung in einer Anstalt für UH
bis zur Einweisung für den Vollzug
einer Strafsanktion
La Tuilière, Lonay Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
La Tuilière, Lonay Halbgefangenschaft
La Tuilière, Lonay Tageweiser Vollzug
La Tuilière, Lonay Arbeitsexternat
La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion durch
Frauen in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt
La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion (Mutter
und Kind): Tarif für die Mutter
La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion (Mutter
und Kind): Zuschlag pro Kind
La Tuilière, Lonay UH (Mutter und Kind): Tarif für die
Mutter
La Tuilière, Lonay UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro
Kind
La Tuilière, Lonay Psychiatrische Abteilung (Art. 80
StGB) - UH Männer
Le Tulipier, Morges (bis zur neuen
Zweckbestimmung)
Halbgefangenschaft
Le Tulipier, Morges (bis zur neuen
Zweckbestimmung)
Arbeitsexternat
Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur
neuen Zweckbestimmung)
Halbgefangenschaft
Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur
neuen Zweckbestimmung)
Tageweiser Vollzug
Simplon, Lausanne (voraussichtliche
Inbetriebnahme 2012)
Arbeitsexternat
Simplon, Lausanne (voraussichtliche
Inbetriebnahme 2012)
Halbgefangenschaft
La Croisée, Orbe UH
La Croisée, Orbe Inhaftierung in einer Anstalt für UH
bis zur Einweisung für den Vollzug
einer Strafsanktion
La Croisée, Orbe Inhaftierung in einer Anstalt für UH
mit regelmässiger Beschäftigung
und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
La Croisée, Orbe Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Bois-Mermet, Lausanne UH
Bois-Mermet, Lausanne Inhaftierung in einer Anstalt für UH
bis zur Einweisung für den Vollzug
einer Strafsanktion
Bois-Mermet, Lausanne Inhaftierung in einer Anstalt für UH
mit regelmässiger Beschäftigung
und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Bois-Mermet, Lausanne Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Bois-Mermet, Lausanne Tageweiser Vollzug
Bois-Mermet, Lausanne Arbeits- und Wohnexternat
HA Hausarrest
3 Kanton Wallis
Crêtelongue, Granges Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen
Abteilung einer offenen Anstalt
Crêtelongue, Granges Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung
einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Crêtelongue, Granges Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion
Les Iles, Sion Untersuchungshaft (UH)
Les Iles, Sion Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Les Iles, Sion Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen
Person durch das Personal
Les Iles, Sion Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen
Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
Les Iles, Sion Tageweiser Vollzug
Les Iles, Sion Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Les Iles, Sion Halbgefangenschaft
Les Iles, Sion Arbeitsexternat
Les Iles, Sion Arbeits- und Wohnexternat
Brigue UH
Brigue Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Brigue Tageweiser Vollzug
Brigue Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Brigue Halbgefangenschaft
Brigue Arbeitsexternat
Brigue Arbeits- und Wohnexternat
Martigny UH
Martigny Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Martigny Tageweiser Vollzug
Martigny Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Martigny Halbgefangenschaft
Martigny Arbeitsexternat
Martigny Arbeits- und Wohnexternat
Pramont, Granges Junge Erwachsene (Art. 61 StGB)
Pramont, Granges Junge Erwachsene (Art. 61 StGB) - Arbeitsexternat
4 Kanton Genf
Champ-Dollon, Thônex Untersuchungshaft (UH)
Champ-Dollon, Thônex Inhaftierung in einer Anstalt für UH
bis zur Einweisung für den Vollzug
einer Strafsanktion
Champ-Dollon, Thônex Inhaftierung in einer Anstalt für UH
mit regelmässiger Beschäftigung
und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
Champ-Dollon, Thônex Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Zellentrakt innerhalb des Spitals,
Genf
Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80
StGB)
Zellentrakt innerhalb der psychiatrischen Einrichtung (UCP), Genf
Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80
StGB)
La Pâquerette, Champ-Dollon Vollzug einer Strafsanktion in La
Pâquerette
La Pâquerette des champs, Genève Arbeitsexternat mit sozialberuflicher
Betreuung innerhalb der Einrichtung
La Pâquerette des champs, Genève Arbeits- und Wohnexternat
Le Vallon, Vandoeuvres Arbeitsexternat mit sozialberuflicher
Betreuung innerhalb der Einrichtung
Le Vallon, Vandoeuvres Arbeitsexternat
Le Vallon, Vandoeuvres Halbgefangenschaft
Le Vallon, Vandoeuvres Arbeits- und Wohnexternat
Montfleury, Carouge Arbeitsexternat mit sozialberuflicher
Betreuung innerhalb der Einrichtung
Montfleury, Carouge Arbeitsexternat
Montfleury, Carouge Halbgefangenschaft
Montfleury, Carouge Arbeits- und Wohnexternat
Villars, Genf Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Villars, Genf Tageweiser Vollzug
Villars, Genf Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Villars, Genf Halbgefangenschaft
Villars, Genf Arbeitsexternat
Villars, Genf Arbeits- und Wohnexternat
Favra, Thônex Vollzug einer Strafsanktion in einer
geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)
Favra, Thônex Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012)
Vollzug einer Strafsanktion in einer
geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung)
La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012)
Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Riant-Parc, Genf Untersuchungshaft (UH)
Riant-Parc, Genf UH (Mutter und Kind): Tarif für die
Mutter
Riant-Parc, Genf UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro
Kind
Riant-Parc, Genf Normalvollzug
Riant-Parc, Genf Strafvollzug (Mutter und Kind): Tarif
für die Mutter
Riant-Parc, Genf Strafvollzug (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind
Riant-Parc, Genf Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
Riant-Parc, Genf Tageweiser Vollzug
Riant-Parc, Genf Halbgefangenschaft
Riant-Parc, Genf Arbeitsexternat
Riant-Parc, Genf Arbeits- und Wohnexternat
HA Hausarrest
Curabilis, Thônex (voraussichtliche
Inbetriebnahme ab 2013)
Stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung nach den Artikeln 59, 60 und 64 StGB in einer
Massnahmenvollzugsanstalt
5 Kanton Jura
Pruntrut Untersuchungshaft (UH)
Pruntrut Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
Pruntrut Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen
Person durch das Personal
Pruntrut Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
L'Orangerie, Pruntrut Arbeitsexternat
L'Orangerie, Pruntrut Halbgefangenschaft
L'Orangerie, Pruntrut Tageweiser Vollzug
L'Orangerie, Pruntrut Arbeits- und Wohnexternat
6 Kanton Tessin
La Stampa, Lugano Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder
Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen
Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
La Stampa, Lugano Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen
Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
Le Stampino, Lugano Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung
einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Le Stampino, Lugano Halbgefangenschaft
Le Stampino, Lugano Arbeitsexternat
Le Stampino, Lugano Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
Torricella Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung
einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Torricella Halbgefangenschaft
Torricella Arbeitsexternat
Torricella Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung
La Farera, Lugano UH
La Farera, Lugano Tageweiser Vollzug
La Farera, Lugano Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion
La Farera, Lugano Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen
Person durch das Personal
HA Hausarrest
7 Kanton Neuenburg
EEP Bellevue, Gorgier Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer
Strafsanktion in der geschlossenen
Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis
EEP Bellevue, Gorgier Vollzug einer Strafsanktion in der
geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe)
EEP Bellevue, Gorgier Arbeitsexternat
ED La Promenade, La Chaux-de-
Untersuchungshaft (UH) ohne
Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit
ED La Promenade, La Chaux-de-
UH mit regelmässiger Beschäftigung
und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal
ED La Promenade, La Chaux-de-
Vollzug kurzer Freiheitsstrafen
ED La Promenade, La Chaux-de-
VVS oder Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt
(geschlossene Abteilung) ohne
spezifische Betreuung
ED La Promenade, La Chaux-de-
Vollzug einer Strafsanktion in der
geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung
Sektor La Ronde, La Chaux-de-
Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe)
Sektor La Ronde, La Chaux-de-
Tageweiser Vollzug
Sektor La Ronde, La Chaux-de-
Halbgefangenschaft
Sektor La Ronde, La Chaux-de-
Arbeitsexternat
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
29.10.2010 01.01.2011 Erlass Erstfassung BO/Abl. 6/2011
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 29.10.2010 01.01.2011 Erstfassung BO/Abl. 6/2011
