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title: "Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie"
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# Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

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Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 571.31
Regierungsbeschluss
über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz
über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie
von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der
familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit
der Covid-19-Epidemie
vom 12. Mai 2026 (Stand 1. Juni 2026)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von
Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der
familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 20211
als Beschluss:2
Ziff. 1
1 Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über
die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in
Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 20213 besichert sind,
beträgt 0,0 Prozent.
2 Abs. 1 dieser Bestimmung wird sachgemäss angewendet auf Kredite nach der
Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen
in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 20204.
1 sGS 571.3.
2 In Vollzug ab 1. Juni 2026.
3 sGS 571.3.
4 sGS 571.301.
nGS 2026-022
571.31
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2026-022 12.05.2026 01.06.2026
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
12.05.2026 01.06.2026 Erlass Grunderlass 2026-022
