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title: "Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke Stadtratsbeschluss"
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# Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke Stadtratsbeschluss

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720.120
Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der
Werke
Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober 19531
1Das Tiefbauamt2 verrechnet die Selbstkosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn- und Trottoirbeläge bei Anschlüssen
an die Verteilnetze der Wasserversorgung, des Gaswerkes und
des Elektrizitätswerkes den angeschlossenen Grundeigentümern.
2Zur Verbilligung der Anschlusskosten von Wohnbauten ist gestattet, nach dem Ermessen der Werke mehrere Mehrfamilienhäuser oder Gruppen von Einfamilienhäusern durch eine einzige Zuleitung mit den Verteilnetzen der Werke zu verbinden. Die
dadurch begründeten Dienstbarkeiten sind in das Grundbuch
einzutragen.
3Beim Gaswerk und der Wasserversorgung sind die Verteilleitungen für die Anschlüsse der einzelnen Häuser ausserhalb der
Frontmauern zu erstellen.
1 BS 2, 585.
2 Bezeichnung gemäss Art. 43 des StRB über die Anzahl der Dienstabteilungen
und deren Aufgabenkreis vom 15. August 1973 (BS 1, 139).
