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title: "Km vom 24. August 1999 der Beschlüsse Nr. 76/1999 bis 79/1999, 81/1999 und 85/1999 bis 90/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses"
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# Km vom 24. August 1999 der Beschlüsse Nr. 76/1999 bis 79/1999, 81/1999 und 85/1999 bis 90/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

## Art. 1 {#art_1}

Anhang I des Abkommens wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

## Art. 2 {#art_2}

In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der im Anhang dieses Beschlusses genannten Rechtsakte gilt für die Zwecke des Abkommens Folgendes:
- Falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der Rechtsakte dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses vorangeht, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses;
- falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses folgt, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes.

## Art. 3 {#art_3}

Der Wortlaut der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten EG-Rechtsakte in norwegischer Sprache, welcher der norwegischen Fassung dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.
Der Wortlaut der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten EG-Rechtsakte in isländischer Sprache, die auf Island Anwendung finden, welcher der isländischen Fassung dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

## Art. 5 {#art_5}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 25. Juni 1999
(Es folgen die Unterschriften)

## Art. 6 {#art_6}

Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

## Art. 7 {#art_7}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 25. Juni 1999
(Es folgen die Unterschriften)
