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title: "Benutzerverordnung Bibliothek Ägerital"
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provisions: 12
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# Benutzerverordnung Bibliothek Ägerital

## Art. 1 {#art_1}

1
Die Bibliothek Ägerital steht allen interessierten Personen zur Benützung offen.

## Art. 2 {#art_2}

1
Bei der Anmeldung wird gegen eine Einschreibgebühr ein persönlicher Benützungsausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Namens- oder Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.

## Art. 3 {#art_3}

1
Die Ausleihe ist kostenlos.

## Art. 4 {#art_4}

1
Die maximale Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen, für DVD-Videos und Zeitschriften zwei Wochen. Eine Verlängerung um einen Monat ist möglich, sofern keine Reservation vorliegt.

## Art. 5 {#art_5}

1
Bei Überschreitung der Ausleihdauer wird kostenpflichtig gemahnt.

## Art. 6 {#art_6}

1
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.

## Art. 7 {#art_7}

1
Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet, sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie empfangen werden.

## Art. 8 {#art_8}

1
Schäden an Medien dürfen nicht selber repariert werden.

## Art. 9 {#art_9}

1
Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

## Art. 10 {#art_10}

1
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

## Art. 11 {#art_11}

1
Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebes sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benützungsrecht eingeschränkt oder auf Dauer entzogen werden. Es kann auch ein Hausverbot erlassen werden.

## Art. 12 {#art_12}

1
Die Ausleihe von Medien ist kostenlos.
2
Einmalige Einschreibgebühr: CHF 5.00.
3
Ersatzausweis bei Verlust: CHF 2.50.
4
Bei Beschädigung oder Verlust von Medien werden die entstandenen Kosten verrechnet.
5
Mahngebühren:
a)
1. Mahnung:
CHF 2.50
b)
2. Mahnung:
CHF 6.00
c)
3. Mahnung:
CHF 14.00
