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title: "Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Beteiligung an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus"
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# Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Beteiligung an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

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Wohnbauaktion 1958 905.4
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1
Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend
Beteiligung an der Aktion des Bundes zur
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
(Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958)
vom 12. April 1959
Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Einwohnergemeinde beteiligt sich an der Aktion des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues gemäss
Bundesbeschluss vom 31. Januar 1958 und im Sinne des Beschlusses des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen vom
17. November 1958. Für diese Beteiligung wird ein Kredit von
maximal Fr. 700'000.–, auf 20 Jahre verteilt, zur Zinsverbilligung, im Sinne dieser Vorlage, bewilligt.
2. Zur Förderung des allgemeinen Wohnungsbaues ermächtigt
die Einwohnergemeinde den Stadtrat zur Aufnahme eines Anleihens von Fr. 4'000'000.–. Dieses Anleihen ist zu einem
Zinssatz, der höchstens 1 % unter demjenigen liegt, mit dem
es selbst belastet ist, zur Erstellung von mindestens 120 Wohnungen im Sinne der Empfehlungen des Grossen Stadtrates
vom 4. Juli 1958 an Bauinteressenten weiterzugeben. Alle näheren Bedingungen über die Beitragsgewährung beschliesst
der Stadtrat in eigener Kompetenz.
3. Die Einwohnergemeinde ermächtigt den Stadtrat, zur Förderung des sozialen und des allgemeinen Wohnungsbaues
Bürgschaften für 2. Hypotheken bis zu 90 % der Anlagekosten
zu gewähren. Die auf diese Weise verbürgten Hypotheken
sind innerhalb 30 Jahren, längstens jedoch innert 35 Jahren zu
amortisieren.
