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title: "Stromtarif"
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# Stromtarif

## Art. 1 Biogas, Holz, gemäss ENV {#art_1}

Der Tarif ist gültig bis zu einer maximalen installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den
Empfehlungen des Bundesamts für Energie festgelegt. Die erzeugte Energiemenge wird mit einem entsprechenden Zähler von SH POWER gemessen. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich.
Rückvergütung bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz (400 V)
Installierte elektrische Leistung 1 kW bis 4 kW
Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung
Rückvergütung
Rp./kWh exkl. MWSt inkl. MWSt
Einspeisung Einfachtarif 17.50 18.92
Installierte elektrische Leistung > 4 kW bis 30 kW
Photovoltaikanlagen: installierte DC-Leistung; Generatoren: Nenn-Wirkleistung
Rp./kWh exkl. MWSt inkl. MWSt
Einspeisung Einfachtarif 11.45 12.38
Herkunftsnachweise (HKN) * 5.00 5.41
*Die Umstellung auf Rückvergütung inklusive HKN-Vergütung kann jeweils zum Quartalsbeginn vereinbart
werden. Der Wechsel muss der SH POWER mit einer Frist von 2 Monaten vor Quartalsbeginn gemeldet
werden. Für die HKN-Vergütung müssen die Anlagedaten beglaubigt werden und die betreffende Anlage
muss im HKN-System der Pronovo gemeldet sein. Nach Eingang der Meldung zur Umstellung auf Rückvergütung inkl. HKN wird ein HKN-Dauerauftrag für die Übertragung der HKN vom Produzenten an SH POWER
erstellt. Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel
zum Quartalsbeginn bestätigt werden. Die HKN-Vergütung wird nur unter der Einhaltung des beschriebenen
Vorgehens und der Fristen gewährt.
Weiterführende Informationen finden unter: https://pronovo.ch/de/herkunftsnachweise/
Installierte elektrische Leistung über 30 kW
Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung.
Strom-Tarif 2024 15
5.2 Für Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energien (RN)
Allgemeines, Voraussetzungen
Die Stromeinspeisung einer Eigenerzeugungsanlage in das Netz von SH POWER wird nach diesem Tarif
vergütet, wenn die Erzeugung aus nicht erneuerbaren Energien erfolgt.
Der Tarif ist gültig bis zu einer maximal installierten Leistung von 30 kW. Die Preise werden nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Energie festgelegt. Der Rücklieferer verpflichtet sich, SH POWER die erzeugte Energiemenge vierteljährlich bekannt zu geben. Die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich.
Rückvergütung bei Einspeisung in das Netz
Installierte elektrische Leistung bis 30 kW (Nenn-Wirkleistung)
Rp./kWh Oktober bis März
exkl. MWST inkl. MWST
Einfachtarif 9.00 9.73
Eine Leistungsvergütung ist in diesen Arbeitspreisen enthalten.
Installierte Leistung über 30 kW (Nenn-Wirkleistung)
Die Vergütung erfolgt nach individueller vertraglicher Regelung.
SH POWER
Mühlenstrasse 19
8201 Schaffhausen
+41 52 635 11 00
info@shpower.ch
www.shpower.ch
