---
title: "Bebauungsplan 151: Basel Schwarzpark (Areal) / Gellertstrasse / Autobahn-Osttangente / St. Alban-Teich-Promenade / Redingstrasse"
id: 4c843921-296d-4373-915e-b701e9fc4303
authority: bs
place: "Basel-Stadt"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "731.150.151"
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/4c843921-296d-4373-915e-b701e9fc4303
language: de
in_force_from: 2026-11-08
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/35713/de
read_on: 2026-11-08
sha256: d8ff78862ccc635fa3157d0d7d9dccec456123c2cc965c57d9773fe1bf63f597
provisions: 1
---

# Bebauungsplan 151: Basel Schwarzpark (Areal) / Gellertstrasse / Autobahn-Osttangente / St. Alban-Teich-Promenade / Redingstrasse

## text {#text}

Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.151
Bebauungsplan 151: Basel Schwarzpark (Areal) / Gellertstrasse /
Autobahn-Osttangente / St. Alban-Teich-Promenade / Redingstrasse
(BP 151)
Vom 5. Juni 1996 (Stand 1. Januar 2009)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst:
Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/159.html
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.151
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
05.06.1996 01.01.2009 Erlass Erstfassung KB 17.12.2008
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.151
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 05.06.1996 01.01.2009 Erstfassung KB 17.12.2008
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.151
Basel
Schwarzpark (Areal) / Gellertstrasse / Autobahn-Osttangente / St. Alban-Teich-Promenade / Redingstrasse
GRB vom 5. Juni 1996
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und
gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst:
1.
Der Überbauungsplan Nr. 12’050 des Hochbau- und Planungsamtes vom 16. Februar 1996 wird verbindlich
erklärt.
2.
Zum Überbauungsplan werden folgende spezielle Bauvorschriften erlassen:
2.1.
Es dürfen folgende Bäume gemäss Anhang 2 des Umweltverträglichkeitsberichtes (Baumverzeichnis) vom
April 1990 innerhalb des Geltungsbereiches des Überbauungsplanes gefällt werden:
Kategorie A (schützenswert): Nrn. 86 I, 86 W, 87 C, 87 G, 87 L, 87 P.
Kategorie B (bedingt erhaltenswert): Nrn. 86 N, 87 A.
Kategorie C (nicht erhaltenswert): Nrn. 86 Q, 86 R.
2.2.
Ober- und unterirdische Bauten dürfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die im Plan
bezeichneten Abgrenzungen der Baubereiche dürfen soweit verändert werden, dass keine zusätzlichen
Bäume gefällt werden müssen.
2.3.
Innerhalb der Baubereiche A1, A2 und A3 darf je ein Gebäude mit höchstens 4 Vollgeschossen und einer
maximalen Gebäudehöhe von 12 m erstellt werden. Ein Dachgeschoss ist nicht gestattet und es sind nur
flachgeneigte Satteldächer oder Flachdächer mit angemessener Begrünung erlaubt. Im Baubereich A1
beträgt die maximal zulässige Bruttogeschossfläche 1’630 m2, im Baubereich A2 1’640 m2 und im
Baubereich A3 1’590 m2.
2.4.
Innerhalb des Baubereiches B darf ein Gebäude mit höchstens 7 Vollgeschossen, einer maximalen
Gebäudehöhe von 20 m und maximal 4‘550 m2 Bruttogeschossfläche erstellt werden. Ein Dachgeschoss ist
nicht gestattet und es sind nur flachgeneigte Satteldächer oder Flachdächer mit angemessener Begrünung
erlaubt.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.151
2.5.
In den Baubereichen C1 und C2 ist je eine unterirdische Fahrverbindung der einzelnen Einstellhallen für
Motorfahrzeuge zulässig. Im Baubereich C3 darf eine gedeckte Zufahrtsrampe zu den unterirdischen
Einstellhallen erstellt werden.
2.6.
Die Zufahrten zu den Gebäuden und den Einstellhallen für Motorfahrzeuge ab der Gellert- und der
Redingstrasse sind im Plan festgehalten. Sie dürfen nur soweit verschoben werden, als keine zusätzlichen
Bäume gefällt werden müssen.
2.7. 1)
Der mit dem Baubegehren einzureichende Umgebungsplan wird durch die zuständige Abteilung des
zuständigen Departements überprüft.
2.8.
Die bestehenden Gebäude in der Grünzone dürfen unterhalten und im Innern erneuert und umgebaut
werden.
2.9.
Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern
dadurch das Gesamtkonzept der Bebauung nicht beeinträchtigt wird und die Bruttogeschossflächen gemäss
Ziff. 3 und 4 nicht überschritten werden.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 2)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/159.html
1) Ziff. 2.7. in der Fassung von Abschn. II. 17. des GRB vom 10. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009; Ratschlag Nr. 08.1209.01).
2) Wirksam seit 21. 7. 1996.
