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title: "Verordnung über den Betrieb des Lagerhauses Bachweg 9 (VBL)"
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# Verordnung über den Betrieb des Lagerhauses Bachweg 9 (VBL)

## Art. 1 Allgemeine Hinweise {#art_1}

1
Die Verordnung zum Betrieb des Lagerhauses Miini UnterKunft - MUK (VBL) gilt für alle Personen, die sich im Lagerhaus oder im Umfeld von der MUK aufhalten.
2
Mit Buchung und Anzahlung wird der VBL zugestimmt.
3
Für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen durch die jeweiligen Mitglieder einer Gruppe oder deren Besucher ist diejenige Person verantwortlich, die die Buchung abgeschlossen hat (Gruppenverantwortliche).
4
Personen der Hausverwaltung haben jederzeit ein Zutrittsrecht und deren Anordnungen sind zu befolgen.
5
Wer die Vorgaben der VBL oder Anordnungen der Hausverwaltung nicht befolgt, kann von der Liegenschaft verwiesen werden.

## Art. 2 Schliessung Lagerhaus {#art_2}

1
Während den Weihnachtsferien (24.12. – 02.01.) bleibt das Lagerhaus geschlossen.

## Art. 3 Grundregeln {#art_3}

1
Das Lagerhaus ist sauber und aufgeräumt zu halten und ihm ist Sorge zu tragen.
2
Die Reinigung ist nur mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln und Materialien erlaubt.
3
Es gilt ein striktes Rauchverbot im ganzen Lagerhaus (inkl. Materialräume).
4
Haustiere sind keine erlaubt.
5
Öffentliche Ordnung und Sicherheit sind einzuhalten (u. a. die Nachtruhe).
6
Die Zu- und Ausfahrt beim gegenüberliegenden Feuerwehrdepot muss jederzeit frei sein.
7
Die Einwohnergemeinde Oberägeri hat jederzeit Zutrittsrecht zu den Nebenräumen. Diese Räume sind für Drittmieter nicht zugänglich.
8
Wenn das Lagerhaus MUK mit einer Gruppe nicht voll belegt ist, können die weiteren Zimmer / Räume drittvermietet sein. Es ist entsprechend aufeinander Rücksicht zu nehmen.

## Art. 4 Im Lagerhaus {#art_4}

1
Benutzung Eingang / Garderobe:
a)
mit nassen oder schmutzigen Schuhen / Kleidern ist der Haupteingang zu nutzen;
b)
die Schuhe sind in den dafür vorgesehenen Ablagen / Schränken bei den Garderoben in den Vorzonen zu deponieren.
2
Schliessen von Haustüren / Fenstern:
a)
bei Verlassen des Lagerhauses (z. B. bei Ausflügen / Exkursionen) sind die Fenster und Türen zu schliessen.
3
Technische Installationen:
a)
für die technischen Geräte / Installationen (z. B. Schliesssystem, Küchengeräte, Trocknungsanlage, Brandmeldeanlage) bestehen separate Anleitungen;
b)
Hinweis: Die Heiztemperatur kann nur durch den Hausdienst verändert werden.
4
Brandschutztüren / Verhalten bei Feueralarm:
a)
für das Verhalten im Brandfall besteht eine separate Anleitung. Die Nutzer sind durch die Gruppenverantwortlichen zu instruieren;
b)
im Brandfall erfolgt zuerst ein gebäudeinterner Alarm. Wird dieser nicht innert 3 Minuten widerrufen (z. B. bei einem Fehlalarm) oder wird der Alarm durch Einschlagen eines Handfeuermelders (Glaskästchen mit rotem Knopf) betätigt, wird die Feuerwehr direkt alarmiert;
c)
die Küche ist zusätzlich mit Feuerlöschmitteln (Feuerlöscher / Löschdecke) ausgestattet;
d)
das mutwillige Entfernen oder Beschädigen von Plombierungen bei Feuerlöschern sowie das mutwillige Auslösen von Fehlalarmen, welche nicht rechtzeitig widerrufen werden, sind kostenpflichtig.
5
Küchentücher:
a)
Küchentücher werden zur Verfügung gestellt.
6
Kehricht:
a)
für den Kehricht sind die bereitgestellten (blauen) Abfallsäcke zu verwenden. Diese sind im Container gemäss den örtlichen Vorgaben zu entsorgen;
b)
die Entsorgungskosten werden gemäss Preisliste mit der Schlussrechnung erhoben.
7
Schutz des Mobiliars:
a)
bei Bastelarbeiten usw. ist das Mobiliar geeignet zu schützen (abdecken);
b)
das Benützen von Mobiliar (Tische, Stühle, Matratzen, Kopfkissen usw.) im Freien ist nicht gestattet;
c)
für den Aussenbereich steht eine geringe Anzahl an Festbankgarnituren zur Verfügung.
8
Schlafräume:
a)
Kissen und Kissenbezüge werden zur Verfügung gestellt. Die Betten dürfen nur mit mitgebrachten Schlafsäcken oder Leintüchern benützt werden;
b)
bei Reservationen von Zimmern zur Einzelnutzung steht eine beschränkte Anzahl Duvets zur Verfügung. Solche werden nur an Einzelpersonen oder Kleingruppen (max. 20 Personen) abgegeben;
c)
die Verpflegung in den Schlafräumen ist zu unterlassen.
9
Internetnutzung (Gratis-WLAN):
a)
unseren Gästen steht ein Gäste-WLAN zur Verfügung;
b)
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass sich der Nutzer zuerst via Hotspots registriert und/oder die Nutzungsbedingungen akzeptiert;
c)
die Mieter haben für die korrekte Nutzung des Gratis-WLAN zu sorgen (u. a. Einhaltung Kindesschutz).
10
Weitere Kühlmöglichkeiten:
a)
die in der Küche zur Verfügung stehenden Kühlangebote können ausser Haus erweitert werden;
b)
der Bedarf nach zusätzlicher Kühlmöglichkeit ist der Hausverwaltung frühzeitig anzumelden.
11
Wäschemöglichkeit:
a)
Waschmaschine / Tumbler im Erdgeschoss können ohne Aufpreis benutzt werden.
12
Benützung Trocknungsraum:
a)
der Trocknungsraum im Estrich mit Trocknungsanlage (Secomat) und Decken-Aufhängevorrichtung kann gegen Entschädigung zugemietet werden;
b)
bei Bedarf ist die Hausverwaltung zu kontaktieren.
13
Dekorationen:
a)
Dekorationen, Klebstreifen, usw. müssen bei Rückgabe der Räumlichkeiten vollständig und spurlos entfernt sein.
14
Sachbeschädigungen:
a)
mutwillige Sachbeschädigungen, Kritzeleien, Klebereien, Schnitzereien usw. an Lagerhaus und Mobiliar sind strikte untersagt.

## Art. 5 Umgebung des Lagerhauses {#art_5}

1
Parkordnung:
a)
für das Abstellen von Fahrzeugen steht der Vorplatz nicht zur Verfügung. Dazu ist das Parkhaus Hofmatt, Parkplätze bei der Maienmatt oder die markierten Plätze nebenan zu benützen;
b)
eine Lagergruppe, welche das ganze Gebäude mietet, kann zwei Pendlerbewilligungen für Aussenplätze beziehen. Diese Kosten sind bereits im Übernachtungspreis inbegriffen. Diese gilt jedoch nicht für blaue Zonen.
2
Veloabstellplätze:
a)
gedeckte Veloabstellplätze befinden sich bei der Schulanlage Hofmatt.
3
Benützung der Sportanlagen:
a)
die Sportanlagen (Aussenanlage und Turnhalle) stehen generell zur Nutzung zur Verfügung, Vorrang hat die Schule Oberägeri;
b)
die Turnhallen sind zwingend zu reservieren Raumreservation;
c)
die Aussenanlagen sind während den Schulferien grundsätzlich frei benützbar, sofern diese nicht durch Dritte belegt sind. Es gelten die entsprechenden Benützungsordnungen / Tarife.

## Art. 6 Übernahme und Rückgabe {#art_6}

1
Kontrollgang:
a)
die Übernahme / Rückgabe des Lagerhauses (ausgenommen Einzel- und Kleingruppenvermietung) erfolgt – ohne andere Abmachung mit der Hausverwaltung – in Form von gemeinsamen Begehungen. Besondere Feststellungen sind zu dokumentieren;
b)
das Lagerhaus und die Umgebung sind gereinigt und aufgeräumt zu übergeben.
2
Reinigung:
a)
Schlafräume, Aufenthaltsräume, Umgebungsflächen, Korridore usw. müssen besenrein; die Küche und Nasszellen komplett gereinigt übergeben werden.
3
Kosten bei Schäden / Nachreinigungen:
a)
Beschädigungen jeglicher Art sind spätestens bei Mietende / Begehung zu melden;
b)
erforderliche Nachreinigungen, der Ersatz von fehlendem / beschädigtem Inventar (z. B. verkratztes Mobiliar, zerrissene Kissenüberzüge) sowie die fachmännische Behebung von Schäden (z. B. bei Schnitzereien, Kritzeleien) werden gemäss Preisliste verrechnet.

## Art. 7 Rechtliches {#art_7}

1
Die Einwohnergemeinde Oberägeri lehnt jegliche Haftung für sämtliche Schäden in Zusammenhang mit der Benützung des Lagerhauses und dessen Umgebung ab. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr.
2
Die Personen, welche sich im und um das Lagerhaus Miini UnterKunft – MUK aufhalten, haften für sämtliche verschuldensabhängigen und verschuldensunabhängigen Schäden, welche sie am Eigentum der Einwohnergemeinde Oberägeri verursacht haben. Sie haften ebenso für Schäden, welche während ihrer Benützungszeit am Eigentum der Einwohnergemeinde Oberägeri entstanden sind, aber keiner bestimmten Person zugeordnet werden können oder verursacherunabhängig entstanden sind. Personen in Gruppen haften solidarisch für den gesamten verursachten Schaden. Besitzt die benützende Gruppe eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. Verein), haftet die Gruppe solidarisch mit den einzelnen natürlichen Personen.

## Art. A1-1 Allgemeine Hinweise {#art_A1_1}

1
Allgemeines:
a)
die Reservation wird bestätigt, sobald die Anzahlung der Vermietungsgebühr geleistet worden ist. Erfolgt die Anzahlung nicht innert 3 Wochen nach Rechnungsdatum, wird die provisorische Reservation automatisch wieder gelöscht;
b)
aktuell sind die Kurtaxen wie folgt festgelegt: CHF 0.90 Nacht / Erwachsener bzw. CHF 0.45 pro Nacht / Kind bzw. Jugendlicher;
c)
sämtliche in dieser Preisliste aufgeführten Preise enthalten, sofern eine Mehrwertsteuer (MWST) geschuldet ist, die gesetzlich geltende MWST;
d)
Altersbegrenzung: Jugendliche ab 16 bis 18 Jahre haben eine schriftliche Einwilligung der Eltern beizubringen, wenn sie das Lagerhaus ohne volljährige Begleitperson nutzen wollen;
e)
Check-in ab 15.00 am Anreisetag oder nach Absprache (Lagerbetrieb);
f)
Check-out bis 10.00 am Abreisetag.

## Art. A1-2 Tarife {#art_A1_2}

1
Tarife
Tarifart
A
ortsansässige Vereine
B
natürliche und juristische Personen Oberägeri
C
Lagergruppen / Schulklassen / Auswärtige

## Art. A1-3 Lagernutzung, Vermietung mit Übernachtung {#art_A1_3}

1
Konditionen
Tarife pro Übernachtung [1]
Tarif A
Tarif B
Tarif C
Erwachsene exkl. Kurtaxe
CHF 20.00
CHF 22.00
CHF 22.00
Kinder/Jugendliche (6 bis 18 Jahre) exkl. Kurtaxe, Kinder von 0 bis 6 Jahre gratis
CHF 14.00
CHF 16.00
CHF 18.00
Zimmernutzung ohne Küche (Preisreduktion)
CHF -2.00
CHF -2.00
CHF -2.00
2
Zahlungsbedingungen:
a)
Anzahlung 30 % bei Reservation;
b)
Verrechnung der Kurtaxe erfolgt mit Schlussrechnung.
3
Annulation:
a)
Annulation 6 Monate und länger vor Lagerbeginn: CHF 200 Unkostenbeitrag;
b)
Annulation weniger als 6 Monate vor Lagerbeginn: 30 % der Gebühr gemäss Reservation (Anzahl Personen und Tage);
c)
Annulation kürzer als 1 Monat vor Beginn Lagernutzung: 100 % der Gebühr gemäss Reservation (Anzahl Personen und Tage).

## Art. A1-4 Einzelnutzung; Mehrbettzimmervermietung an Einzelpersonen / Kleingruppen (bis 20 Personen) {#art_A1_4}

1
Informationen:
a)
Wochenendanlässe und Mehrbettzimmer zur Einzelnutzung können frühestens drei Monate vor dem Anlass / der Übernachtung gebucht werden;
b)
wenn das Lagerhaus nicht durch ein Lager voll belegt ist, können Mehrbettzimmer von Einzelpersonen und kleinen Gruppen gebucht und belegt werden.
2
Konditionen
Tariefe pro Übernachtung
Tarif A
Tarif B
Tarif C
Mehrbettzimmer (pro Person) inkl. Kurtaxe
CHF 40.00
CHF 40.00
CHF 40.00
Mehrbettzimmer mit Duvet [2] (pro Person) inkl. Kurtaxe
CHF 60.00
CHF 60.00
CHF 60.00
3
Zahlungsbedingungen:
a)
Anzahlung 100 % bei Reservation inkl. Kurtaxe.
4
Annulation:
a)
Annulation bis 10 Tage vor Übernachtung: 50 % der Gebühr gemäss Reservation (Anzahl Personen und Tage);
b)
Annulation kürzer als 10 Tage vor Übernachtung: 100 % der Gebühr gemäss Reservation (Anzahl Personen und Tage).

## Art. A1-5 Tages- und Abendanlässe; Raumvermietung (ohne Übernachtung) {#art_A1_5}

1
Informationen:
a)
Reservationen für Tagesanlässe können frühestens drei Monate im Voraus gebucht werden.
2
Konditionen
Raum/Nutzung
Zeit
Tarif A
Tarif B
Tarif C
Saal EG
Pro Tag / Abendanlass
CHF 0.00
CHF 200.00
CHF 400.00
Multifunktionsraum DG
Pro Tag / Abendanlass
CHF 0.00
CHF 150.00
CHF 250.00
Küche
Pro Tag / Abendanlass
CHF 50.00
CHF 100.00
CHF 250.00
3
Zahlungsbedinungen:
a)
Anzahlung 100 % bei Reservation.
4
Annulation:
a)
Annulation bis 10 Tage vor Anlass: 50 % der Gebühr gemäss Reservation, mindestens CHF 50.00;
b)
Annulation kürzer als 10 Tage vor Anlass: 100 % der Gebühr, mindestens CHF 100.

## Art. A1-6 Dienstleistungen {#art_A1_6}

1
In den Gebühren inkludierte Dienstleistungen:
a)
Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser);
b)
Küchentücher, Kissen- und Kissenüberzüge;
c)
spezielle Reinigungsmittel und Materialien;
d)
WLAN / Multimedia.
2
Kostenpflichtige Dienstleistungen:
a)
Trocknungsraum (inkl. Secomat und Aufhängevorrichtung) für CHF 100.00/Tag;
b)
Kehrichtentsorgung: pro Abfallsack (60 Liter) werden CHF 4.90 verrechnet.

## Art. A1-7 Zusatzkosten Schäden / Nachreinigung {#art_A1_7}

1
Erforderliche Nachreinigungen, der Ersatz von fehlendem / beschädigtem Inventar (z. B. verkratztes Mobiliar, zerrissene Kissenüberzüge) sowie die fachmännische Behebung von Schäden (z. B. bei Schnitzereien, Kritzeleien) werden verrechnet.
2
Es gelten folgende Ansätze:
a)
Nachreinigung: Pauschal CHF 300.00 zuzüglich Stundenaufwand CHF 101.00 / Stunde;
b)
Ersatz von Inventar zum Wiederbeschaffungspreis;
c)
Reparaturen in Höhe der Rechnung der Drittfirma.
