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title: "Quartiergestaltungsplan «Baarermatt Ost»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Baarermatt Ost»

## § 1 gemäss {#par_1}

BO erfüllt werden. Zu beachten sind die dazugehörigen Richtlinien der Gemeinde Baar.
Planungseinheit I Für die Kernzone KA und KB gilt eine zwingende Bebauungsplanpflicht. Als Grundlage für den Bebauungsplan sind über das
Gebiet der Planungseinheit „I“ Projektstudien zu erarbeiten. Der
Quartierfreiraum A und der Gewässerraum sind in die Betrachtung einzubeziehen. Folgende Ziele sind zu erreichen:
• Besonders gute Ausgestaltung des Übergangs zu den
Kernzonenbauten in der Kernzone KB (Massstäblichkeit,
Stellung, Dichte, Umgang mit der Topografie)
• Hohe Aussenraumqualität (Lage, Grösse und Gestaltung
der bezeichneten Platzbereiche sowie des Quartierfreiraums, Gestaltung des Gewässerraums)
• Gewährleistung einer ausgewogenen, auf die Bedürfnisse
des Weilers Inwil abgestimmte Nutzungsdurchmischung. In
den Erdgeschossen sind publikumsorientierte Nutzungen
erwünscht.
• Zweckmässige Erschliessung (Parkierung, Fusswegverbindungen)
Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar
Handlungsanweisungen
4 Suter • von Känel • Wild • AG
Planungseinheit II Anzustreben ist eine Verdichtung in der topografisch flachen
Planungseinheit II. Im Rahmen eines Bebauungsplans können
Nutzungsübertragungen aus der KA und vier bis fünf Vollgeschosse ermöglicht werden.
Planungseinheiten III
und IV
Die Überbauung soll sich gut in die Hanglage integrieren.
Terrainveränderungen sind zulässig, sofern ein natürlich erscheinender Terrainverlauf gewährleistet bleibt. Stützmauern
sind zu staffeln und zu begrünen.
Es sind keine Terrassenhäuser zulässig.
Planungseinheiten V
und VI
Der Übergang zu den bestehenden Gebäuden in der Wohnzone W2b ist in Anlehnung an das Kapitel 5.2 des erläuternden
Berichts sorgfältig auszugestalten. In einer ersten Bautiefe zu
den bestehenden Gebäuden will der Grundeigentümer im Rahmen von Arealbebauungen auf den Bau eines zusätzlichen
Vollgeschosses verzichten.
Planungseinheiten VIIa
und VIIb
Im Rahmen von Nachfolgeplanungen ist eine ausgewogene
Nutzungsdurchmischung sicherzustellen. Zu berücksichtigen
sind die Anforderungen an das Wohnumfeld (Freiraumgestaltung, Spielflächen, Vermeidung von Betriebslärm). Im Rahmen
der Arealplanung über die Planungseinheit VIIa sind die Planungseinheit VIIb und der Quartierfreiraum B in die Betrachtung
einzubeziehen.
Freiräume
Quartierfreiraum Mindestens 2’000 m2 der anrechenbaren Landfläche sind als
öffentliche Quartierfreiräume an bezeichneter Lage auszuscheiden. Der Quartierfreiraum A hat eine Fläche von rund
1’600 m2, der Quartierfreiraum B eine Fläche von rund 400 m2
aufzuweisen.
Die Quartierfreiräume sind von oberirdischen Bauten frei zu
halten und attraktiv zu gestalten. Wegleitend ist das Merkblatt
„Quartierfreiraum“ der Gemeinde Baar.
Realisierung der
Quartierfreiräume
Der Quartierfreiraum A ist spätestens mit der Überbauung der
Planungseinheiten 1 und 2 und der Quartierfreiraum B spätestens mit der Überbauung der Planungseinheit VIIb zu realisieren.
Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar
Handlungsanweisungen
5 Suter • von Känel • Wild • AG
Spielflächen Zusätzlich zu den Quartierfreiräumen sind an geeigneten Lagen
Spielflächen im Umfang von mindestens 15% der dem Wohnen
dienenden anrechenbaren Geschossflächen anzulegen.
Projektbezogene
platzartige Freiräume
Innerhalb der bezeichneten Bereiche sind projektbezogene
platzartige Freiräume vorzusehen. Der platzartige Freiraum in
der Kernzone KA soll als vielfältig nutzbarer Treffpunkt ausgebildet werden. Gewünscht sind Erdgeschossnutzungen, die auf
diesen Freiraum ausgerichtet sind.
Vernetzungskorridore Der im Plan bezeichnete, mindestens 7 m breite, Vernetzungskorridor a ist von Bauten freizuhalten und als baumbegleiteter
Erlebnisraum auszubilden. Innerhalb des Vernetzungskorridors
ist ein mindestens 2 m breiter öffentlicher Fussweg anzulegen.
Oberirdische Gebäude haben zum Vernetzungskorridor einen
Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
Innerhalb des Vernetzungskorridors b sind Spielplätze udgl. zulässig.
Umwelt
Gewässerraum Die bezeichneten Gewässerräume des Huebweid- und des
Grienbachs sind naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften.
Das Gebäude Assek.-Nr. 2033a darf abgebrochen und gemäss
Festlegung im Ortsbildschutzzonenplan direkt am Grienbach
wieder aufgebaut werden. Ansonsten gilt auf dem Grundstück
GS. Nr. 715 ein Gewässerabstand von mindestens 6 m.
Göblibachkanal Oberirdische und unterirdische Bauten haben gegenüber dem
Göblibachkanal einen Abstand von min. 6 m einzuhalten. In
diesem Abstandsbereich dürfen Anlagen wie Parkplätze udgl.
erstellt werden.
Entwässerung Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Das unverschmutzte Meteorwasser ist auf den Grundstücken so weit wie
möglich versickern zu lassen oder einer Retentionsanlage
zuzuführen. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte sind pro
Planungseinheit die erforderlichen Retentions- und Versickerungsanlagen auszuscheiden.
Energie Es ist eine rationelle Energienutzung anzustreben. Für die
Wärmeerzeugung sollen keine fossilen Energien eingesetzt
werden.
Quartiergestaltungsplan Baarermatt Ost, Baar
Handlungsanweisungen
6 Suter • von Känel • Wild • AG
Entsorgung Pro Planungseinheit ist ein Entsorgungskonzept auszuarbeiten.
Vorzugsweise sind im Planungsgebiet Unterflurcontainer vorzusehen.
Umsetzung
Erschliessungsvertrag Die Quartierstrassen, Mischverkehrsflächen, quartierinternen
Fusswege, Quartierfreiräume und Werkleitungen für die Basiserschliessung sind durch die Grundeigentümer gemeinsam zu
projektieren und zu realisieren.
Die Modalitäten über die Landabtretung, Finanzierung, den
etappenweisen Bau und den Unterhalt der oben erwähnten
Erschliessungsanlagen haben die Grundeigentümer in einem
privaten Erschliessungsvertrag verbindlich zu regeln.
