---
title: "Km vom 16. November 1999 des Beschlusses Nr. 101/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses"
id: 4ec421b6-d572-420f-aef5-2a4a83d13704
authority: li
place: "Liechtenstein"
applies_also_from: []
kind: treaty
in_force: true
number: "0.110.032.52"
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/4ec421b6-d572-420f-aef5-2a4a83d13704
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.gesetze.li/konso/html/1999217000
read_on: 2026-11-01
sha256: 7d90fdc842cd8732085d0d177e96b50985c6d0b65b4edb3e51e12b0392c89d66
provisions: 5
---

# Km vom 16. November 1999 des Beschlusses Nr. 101/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

## Art. 1 {#art_1}

Kapitel II des Anhangs I des Abkommens wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

## Art. 2 {#art_2}

Der Wortlaut der Richtlinien 95/53/EG, 95/55/EG, 95/69/EG, 96/6/EG, 96/7/EG, 96/24/EG, 96/25/EG, 96/51/EG, 96/66/EG, 97/6/EG, 97/8/EG, 97/40/EG, 97/47/EG, 97/72/EG und der Entscheidung 97/582/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

## Art. 3 {#art_3}

In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der im Anhang dieses Beschlusses genannten Rechtsakte gilt für die Zwecke des Abkommens Folgendes:
- falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der Rechtsakte dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses vorangeht, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses;
- falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses folgt, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss tritt am 10. März 2000 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

## Art. 5 {#art_5}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 24. September 1999
(Es folgen die Unterschriften)
