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title: "Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt"
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# Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt

## Art. 1 {#art_1}

Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2

## Art. 2 {#art_2}

Geltungsbereich..........................................................................................................2
II. Nutzungsregeln...........................................................................................................2

## Art. 3 {#art_3}

Aufenthaltszeiten ........................................................................................................2

## Art. 4 {#art_4}

Verhalten.....................................................................................................................2

## Art. 5 {#art_5}

Sport und Spiel ...........................................................................................................2

## Art. 6 {#art_6}

Tiere und Naturschutz.................................................................................................3

## Art. 7 {#art_7}

Fahrzeuge...................................................................................................................3

## Art. 8 {#art_8}

Allgemein ....................................................................................................................3

## Art. 9 {#art_9}

Gebühren ....................................................................................................................3

## Art. 10 {#art_10}

Sicherheit ....................................................................................................................3

## Art. 11 {#art_11}

Haftung .......................................................................................................................4
III. Schlussbestimmungen................................................................................................4

## Art. 12 {#art_12}

Rekursrecht.................................................................................................................4

## Art. 13 {#art_13}

Inkrafttreten und Dauer ...............................................................................................4
Als Anhang und Bestandteil dieses Reglements
Anhang 1 Veranstaltungen
Nutzungsreglement - Grossabünt
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Sprachliche Gleichstellung
Zur besseren Lesbarkeit dieses Reglements wird bei Personenbezeichnungen die männliche
Form verwendet. Unter den verwendeten Begriffen sind jeweils Angehörige aller
Geschlechtsformen zu verstehen.
Art. 2 Geltungsbereich
Dieses Reglement richtet sich an alle Besucher und Nutzer der Freizeitanlage Grossabünt (im
Nachfolgenden „Grossabünt“) und hat auf dem gesamten Areal Gültigkeit.
II. Nutzungsregeln
Art. 3 Aufenthaltszeiten
Aus Rücksichtnahme zu den Anwohnern und den übrigen Nutzern ist störender Lärm jeglicher
Art zu vermeiden.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten. Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr
herrscht ausserdem ein striktes Aufenthaltsverbot auf dem gesamten Areal.
Die Anlage wird von Gemeindebediensteten und einer Sicherheitsfirma insbesondere in der
Nacht regelmässig überwacht und auf die Einhaltung dieses Nutzungsreglements hin
kontrolliert. Übertretungen werden gemäss Gemeindegesetz geahndet. Neben Geldstrafen
können Wegweisungen und/oder Anlagebetretungsverbote ausgesprochen werden
Art. 4 Verhalten
Verhalten, welches öffentliches Ärgernis erregt oder gegen Sitte und Anstand verstösst, ist zu
unterlassen.
Das Areal ist sauber zu halten. Sämtliche Abfälle sind vor Verlassen der Grossabünt in den
bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen
Um Verletzungen zu vermeiden, ist das Mitbringen und Verwenden von jeglichen
zerbrechlichen Behältnissen (Glasflaschen, zerbrechliches Geschirr) verboten. Ebenso ist das
Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken verboten. Während der
Öffnungszeiten des Bistros und/oder bei offiziell von der Gemeinde genehmigten Anlässen
dürfen ausschliesslich die dort angebotenen alkoholischen Getränke im Bereich des
überdeckten Begegnungsplatzes konsumiert werden.
Das Rauchen im Liegewiesen- und Badeseebereich ist verboten.
Der Hygiene beim Baden ist höchste Achtung zu schenken. Es ist alles zu unterlassen, was
die Wasserqualität beeinträchtigen könnte. Die Benützung der Duschen vor dem Baden ist
zwingend vorgeschrieben.
Art. 5 Sport und Spiel
Ballspiele sind auf den dafür vorgesehenen Anlageteilen erlaubt, im Bereich des Badesees
und der Liegewiese jedoch verboten.
Das Befahren des Badesees mit Modellbooten und Schlauchbooten ist grundsätzlich verboten.
Bei geringem Badebetrieb kann der Betriebswart zu speziellen Anlässen das Befahren mit
Modellbooten und Schlauchbooten erlauben.
Die Sportanlagen sind unter der Aufsicht des Betriebswarts nutzbar. Seinen Anweisungen ist
unbedingt Folge zu leisten.
Nutzungsreglement - Grossabünt
Die Rasenflächen dürfen nur bei trockener Witterung betreten werden. Dabei dürfen keine mit
Stollen besetzten Sportschuhe getragen werden. In Zweifelsfällen entscheidet der
Betriebswart.
Das Beachvolleyballfeld darf nur mit sauberen Schuhen oder barfuss betreten werden. Jede
Verunreinigung des Sandes ist zu vermeiden bzw. wird auf Kosten der verursachenden Person
oder Gruppe behoben.
Art. 6 Tiere und Naturschutz
Zum Schutze der Natur dürfen keine Tiere und Pflanzen in der Anlage ausgesetzt werden.
Das Füttern von Wildtieren ist verboten.
Auf der gesamten Anlage gilt ein striktes Anleinegebot für Hunde. Hundekot ist umgehend
aufzunehmen und in den Abfallbehältern zu entsorgen. Im Liegewiesen- und Badeseebereich
ist der Zutritt für Hunde gänzlich verboten. Weitere Haustiere sind auf dem gesamten Areal
nicht zugelassen.
Art. 7 Fahrzeuge
Es wird darauf hingewirkt, die Grossabünt möglichst zu Fuss oder mit dem Fahrrad zu
besuchen.
Auf der gesamten Anlage gilt ein absolutes Fahrverbot für immatrikulierte Fahrzeuge mit
Ausnahme der betriebsinternen oder per Bewilligung zugelassenen Fahrzeuge für Unterhalt
und Zulieferung.
Für die Zweiräder stehen in den Eingangsbereichen Fahrradständer zur Verfügung. Das
ziellose Herumfahren auf der Anlage ist verboten. Die Überquerung der Grossabünt auf den
bestehenden Wegen ist jedoch mit Fahrrädern erlaubt. Dabei ist auf die Fussgänger und
Anlagennutzer, welche absoluten Schutz und Vortritt geniessen, Rücksicht zu nehmen.
Art. 8 Allgemein
Aufstellen von Mobiliar und Material ist nur mit Bewilligung gestattet.
Das Feuern, Grillieren und Campieren ist auf der gesamten Anlage verboten.
Das Anbringen von Reklame und Werbung ist grundsätzlich auf der gesamten Grossabünt
untersagt.
Art. 9 Gebühren
Für die Nutzung von Anlageteilen kann die Gemeinde Gebühren erheben. Die detaillierten
Nutzungskriterien sind im Anhang I festgehalten.
Art. 10 Sicherheit
Die Grossabünt ist eine offene Anlage, deren Besuch und Nutzung auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko erfolgt, ungeachtet dessen, ob es sich um einen individuellen Aufenthalt oder
eine veranstaltungsmässige Nutzung handelt.
Die öffentliche Sicherheit sowie die Sicherheit der Besucher und Nutzer sind zu gewährleisten.
Es ist alles zu unterlassen, was diese Sicherheit gefährden könnte. Es wird an die
Rücksichtnahme und verantwortungsvolle gegenseitige Hilfeleistung appelliert.
Das Betreten einer allfälligen Eisfläche des Badesees ist grundsätzlich verboten. Wenn bei
starker Eisdecke das Betreten der Eisfläche möglich sein sollte, wird die Freigabe nach
Prüfung durch eine Sachverständigenkommission speziell signalisiert.
Nutzungsreglement - Grossabünt
Art. 11 Haftung
Für Diebstähle und Schäden an Personen und Gegenständen übernimmt die Gemeinde
keinerlei Haftung.
Besucher und Veranstalter haften für alle Schäden, die durch ihre Nutzung oder durch
Veranstaltungsbesucher an Gebäuden, Anlagen und Inventar verursacht werden. Die
Gemeinde lehnt jede Forderung aus Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ab.
Für Unfälle auf der gesamten Anlage haften die Besucher und Nutzer selbst. Kinder bedürfen
der Aufsicht von erwachsenen Personen. Eltern bzw. Aufsichtspflichtige haften für ihre bzw.
für die ihnen anvertrauten Kinder.
III. Schlussbestimmungen
Art. 12 Rekursrecht
Gegen Entscheide der Gemeindekanzlei steht dem gesuchstellenden Veranstalter das
Rekursrecht an den Gemeindevorsteher zu.
Art. 13 Inkrafttreten und Dauer
Dieses Reglement wurde durch den Gemeinderat am 04. Oktober 2023 genehmigt und tritt
per 01. Januar 2024 in Kraft. Es ist auf unbestimmte Zeit gültig und ersetzt das vom
Gemeinderat am 09. Februar 2022 beschlossene Nutzungsreglement für die Grossabünt
Die Gemeinde Gamprin behält sich vor, nach Bedarf Reglementsanpassungen vorzunehmen.
Allfällige Änderungen treten mit Gemeinderatsbeschluss in Kraft.
Dieses Reglement wurde am 30. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde
Gamprin angepasst.
Johannes Hasler
Gemeindevorsteher
