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title: "Panoramaweg"
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# Panoramaweg

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23728 Einwohnergemeinde Baar
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN
PANORAMAWEG
1:500
Abrelung Planung/ Bau, den 7. Juli 2020
Der Abteilungsieiter:
René Strehler
Vom Gemenderat verabschiedet am 7. Juli 2020
Der Gemelndeprasident: Die Gemeindeschreiberin:
Walter pp Andrea Bertolasl
Offertliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6& vom 10.07.2020 bis 10.08 2020
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau W
Vom Gemeinderat beschlossen am: 26.04. 2024
Cer Gemeingepräsiden®
VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN
PERIMETER
- —. Geltungsbereich Ziff. 3
BAUBEREICHE
Baubereich fur Hauptgebaude
mit Bezeichnung und Geschossanzahl i 4.1 Abs.
10 Koordinaten zur Definition der Baubereiche
GRUN- UND FREIFLACHEN
Freiflächen (Lage schematisch) Ziff. 5
r
///// Quartierplatz (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs.
’
W Spielplatz und Spielwiese (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs.
/
\\\\\\\\ Bereich für Gewässerraum Ziff. 5 / Abs.
Feldhecke (Lage schematisch) Ziff. 5 / Abs.
Doppel-Linde Ziff. 5 / Abs.
@ Baum (Lage und Anzahl schematisch) Ziff. 5 / Abs.
ERSCHLIESSUNG
Erschliessungsflache (Lage schematisch) Ziff. 6
Siedlungsinterne Fusswege
00000 (Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs.
A' Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. 6 / Abs.
& Zu- und Wegfahrt Velokeller Ziff. 6 / Abs.
Zu- und Wegfahrt oberirdische Parkierung/
| S Bestandesbau Assek-Nr. 2607a Zif. 6/ As.
N
m Oberirdische Parkierung Ziff. 6 / Abs.
N
Oberirdische Veloabstellplätze
(Lage schematisch) Ziff. 6 / Abs.
IE‘ Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer) Ziff. 6 / Abs.
INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN
Abmessungen Richtprojekt Hochbauten - — —
: 1 Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage —— —-
Abzubrechende Bauten und Anlagen o <>/O °
Bestehende Bauten
ausserhalb Perimeter/ im Perimeter
Geplante Grenzbereinigung
(GS Nrn. 2638, 2639)
32725 -8,1.2021
Gewässerbaulinie rechtskräftig
(RRB vom 7.7.1992)
Statische Waldgrenze rechtskräftig
(V_DI vom 17.2.2006)
Öffentliche Fuss- und Velowege
(ausserhalb / im Perimeter)
Geissbüelbach
Wald
BESTIMMUNGEN
Ziff. 1 ZWECK
Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1.Juli 2019)
insbesondere:
die qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen;
ein einheitliches Bebauungskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann;
eine gemeinsame unterirdische Parkierung sicherzustellen.
Ziff. 2 BESTANDTEILE
1.
2.
Der Bebauungsplan besteht aus den Situationsplénen, den Bestimmungen und den informativen Ansichten.
Das Richtprojekt vom 06.05.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der
Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualitét des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Bestimmungen
des Bebauungsplans sowie des (ibergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und
(iberzeugende Losung erzielt wird.
Ziff. 3 GELTUNGSBEREICH
Der Geltungsbereich ist in den beiden Situationsplanen festgehalten.
Ziff. 4 BEBAUUNG
1.
2.o
Lage, dussere maximale Abmessungen, Strassengrenzen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Hauptgebaude ergeben sich aus den festgelegten
Baubereichen A, B, C, D und E. Lediglich Vordacher durfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen.
Die pro Baubereich maximal zulassige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulassigkeit von Attikageschossen sind in den Situationsplanen und in den informativen
Ansichten festgelegt.
Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplatze, Tiefgaragenzufahrten,
Tiefgaragenzugénge u. dgl. sind auch ausserhalb der Baubereiche zulassig.
Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhoht werden. Eine zusétzliche Erhöhung der Ausniitzung durch Ausniitzungstbertragungen gemass den
gesetzlichen Bestimmungen ist zulassig.
Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiraume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
Die Dachflachen der obersten Vollgeschosse sind partiell zu begriinen. Die Attikadachflachen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind extensiv zu
begriinen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dachern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der
Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.
Ziff. 5 FREIRAUM
1.
7.
Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 06.05.2020 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu ber(icksichtigen sind. Im
Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen.
Der Quartierplatz dient als gemeinschaftlicher Begegnungsraum für die Bewohner und Besucher. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualitat auszugestalten sowie
zweckmässig zu méblieren.
Der Spielplatz und die Spielwiese sind zu begriinen. Der Spielplatz ist zweckmassig zu möblieren.
Der Bereich für den Gewasserraum ist als zusammenhangender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten. Innerhalb des Gewésserraums dürfen
keine Bauten und Anlagen erstellt werden.
Am schematisch bezeichneten Standort ist eine Feldhecke anzulegen.
Die bezeichnete Doppel-Linde ist zu erhalten. Bei Abgang der Linde ist an deren Stelle ein hochstämmiger Baum mit Kronenhéhe von mind. 10 m zu pflanzen.
Weiter sind an den schematisch bezeichneten Standorten standortgerechte, in der Regel einheimische Baume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist
ein gentigend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewahrleisten.
Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwéssern und das Meteorwasser ist nach Méglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern.
Ziff. 6 ERSCHLIESSUNG
1.
2.
4.
5.
Die in den Situationsplanen bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das tbergeordnete Netz sind sicherzustellen.
Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage und des Velokellers
haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Die Tiefgarage darf
punktuell in Erscheinung treten.
Am schematisch bezeichneten Standort dürfen sieben oberirdische Besucherparkplatze erstellt werden, wobei mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht
auszugestalten ist. Die Erschliessung erfolgt tiber die bezeichnete Zu- und Wegfahrt. Bei der Realisierung des Baubereichs E sind die oberirdischen
Besucherparkplétze, bis auf den rollstuhlgerechten Parkplatz und einen weiteren Besucherparkplatz, aufzuheben. Die aufgehobenen fünf Besucherparkplétze sind
dann unterirdisch anzuordnen.
Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplatze sind oberirdisch und in der Nahe der
Hauszugéange anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplatze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt.
An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
Ziff. 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
2.
3.
Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich und die dazugehérige Umgebung zu
umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine gute Gestaltung aufzuweisen.
Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berlcksichtigung von hoherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung
und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderétlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
SITUATIONSPLAN Baubereich A bis D 1:500
PLANAUSSCHNITT SPATERE REALISIERUNG BAUBEREICH E
INFORMATIVER INHALT
Ansicht A, Baubereiche A/B mit Richtprojekt 1:500
3 VG + Attika 3 VG + Attik;
Haus B | 3 VG + Attika
Bestenendes Terram
Ansicht C,, Baubereiche C/B mit Richtprojekt 1:500
3 VG + Attika GS Nr. 2666 GS Nr. 2636
3 VG + Attika
Ansicht C,, Baubereiche C/B/E mit Richtprojekt 1:500
3 VG + Attika 3 VG + Attika
Haus A
Gestaltetes Terrain
e ____= 1
3 VG + Attika
Bestehendes Terrain
DEFINITION DER BAUBEREICHE SITUATIONSPLAN SPATERE REALISIERUNG, BAUBEREICH E 1:500
Abis D
Nr E-Koordinate N-Koordinate
1 2'683'071.203 1'227'205.463
2 2'683'087.950 1'227'213.092
3 2'683'092.345 1'227'203.448
4 2'683'094.062 1'227'204.863
5 2'683'104.716 1'227'191.938
6 2'683'090.017 1'227'179.821
7 2'683'086.209 1'227'184.440
8 2'683'079.362 1'227'192.746
9 2'683'081.719 1'227'182.394
10 2'683'091.235 1'227'170.827
11 2'683'103.427 1'227'184.608
12 2'683'111.365 1'227'177.585
13 2'683'112.358 1'227'179.576
14 2'683'126.453 1'227'172.548
15 2'683'121.571 1'227'162.757
16 2'683'119.427 1'227'156.216
17 2'683'118.848 1'227'155.054
18 2'683'103.858 1'227'162.527
19 2'683'113.490 1'227'157.725
20 2'683'110.221 1'227'154.030
21 2'683'057.202 1'227'165.818
22 2'683'074.582 1'227'173.739
23 2'683'077.365 1'227'167.632
24 2'683'078.522 1'227'168.586
25 2'683'089.177 1'227'155.661
26 2'683'074.477 1'227'143.544
27 2'683'063.823 1'227'156.469
28 2'683'070.669 1'227'148.163
29 2'683'066.180 1'227'146.117
30 2'683'080.034 1'227'137.296
31 2'683'092.690 1'227'151.601
32 2'683'100.051 1'227'145.119
33 2'683'104.332 1'227'151.044
34 2'683'113.113 1'227'141.254
35 2'683'105.670 1'227'126.325
36 2'683'103.358 1'227'124.832
37 2'683'089.623 1'227'131.680
38 2'683'099.255 1'227'126.877
39 2'683'095.986 1'227'123.182
N
DEFINITION DES BAUBEREICHS
E
0 5 10 25m
Nr E-Koordinate N-Koordinate [E a —|
40 2'683'114.712 1'227'206.387
Z 2'683'129.585 1'227'214.827 Bearbeitung: Projektleitung Gabriela Brack
4 5683132085 1227210.070 Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
43| 2683133347 1'227'211.790 Grundiagedaten
44 2'683'146.747 1'227'203.513 Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018
45 2'683'136.735 1'227'187.306 Richtprojekt "tanz am geissbuel": Wild Bar Heule Architekten AG, Zurich vom 6. Mai 2020
46 2683123336 1227195583 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den giiltigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen
47 | 2'683130.987 1'227190.856 Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung Ihre Lage beruht auf einfachen
48 2'683'125.343 1'227'187.654 Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht.
