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title: "Reglement über die Steuerung der ewz (Deutschland) GmbH"
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provisions: 22
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# Reglement über die Steuerung der ewz (Deutschland) GmbH

## Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

Dieses Reglement gilt für die ewz (Deutschland) GmbH.

## Art. 2 {#art_2}

Dieses Reglement regelt:
a. die Zusammensetzung der Konzernleitung;
b. Aufgaben und Befugnisse des Stadtrats, der Vorsteherin
oder des Vorstehers des Departements der Industriellen
Betriebe und der Konzernleitung bei der Führung;
c. Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung der Toch
tergesellschaften;
d. die Berichterstattung.

## Art. 3 {#art_3}

Dieses Reglement bezweckt eine angemessene Steue
rung.
II. Steuerung

## Art. 4 A. Zusammensetzung der Konzernleitung {#art_4}

Die Mitglieder der Konzernleitung verfügen insbesondere
über folgende Erfahrungen und Kenntnisse:
a. betriebswirtschaftliche und finanztechnische Erfahrungen
in der Unternehmensführung;
b. juristische Erfahrungen und Kenntnisse;
1 AS 101.100
2 AS 732.510
3 Begründung siehe STRB Nr. 1750 vom 21. Dezember 2022.
Geltungs
bereich
Gegenstand
Zweck
Anforderungs
profil
2Reglement über die Steuerung der
ewz (Deutschland) GmbH732.500
c. Kenntnisse in den Bereichen Compliance und Corporate
Governance;
d. Erfahrungen und Kenntnisse in Mergers and Acquisitions;
e. Erfahrungen und Kenntnisse in der Energiewirtschaft;
f. Erfahrungen und Kenntnisse in ausländischen Märkten.

## Art. 5 {#art_5}

1 Die Konzernleitung besteht aus vier bis sechs Mitglie
dern.
2 Die Mitglieder sind in der Regel Angestellte des Elektrizitäts
werks der Stadt Zürich (ewz).
3 Ein Mitglied ist Angestellte oder Angestellter des Departe
mentssekretariats der Industriellen Betriebe.

## Art. 6 B. Aufgaben und Befugnisse {#art_6}

Der Stadtrat ist zuständig für:
a. die Gesamtverantwortung für die Aufsicht;
b. die Wahl und Abberufung der Mitglieder der Konzernleitung;
c. den Erlass der Eigentümerstrategie;
d. den Entscheid über den Kauf und Verkauf von Beteiligun
gen, von Stromproduktionsanlagen oder den Abschluss von
Transaktionen, die wirtschaftlich dem Kauf oder Verkauf von
Beteiligungen an Stromproduktionsanlagen gleichkommen;
e. Neuinvestitionen in bestehende Stromproduktionsanlagen
nach Ablauf ihrer technischen Lebensdauer;
f. die Instruktion der Konzernleitung bei der Führung von
Rechtsmittelverfahren und Prozessen sowie beim Ab
schluss von gerichtlichen und aussergerichtlichen Verglei
chen, in denen wichtige Interessen der Stadt betroffen sind.

## Art. 7 {#art_7}

Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Departements
der Industriellen Betriebe ist zuständig für:
a. die Genehmigung der Konzernstrategie;
b. die Abnahme des Konzernabschlusses zuhanden der
Eigentümerversammlung;
c. die Aufsicht über die Konzernleitung;
d. den Erlass von Weisungen an die Konzernleitung;
e. die Kenntnisnahme des Konzernsteuerungsreglements;
Zusammen
setzung
Stadtrat
Vorsteherin
oder Vorsteher
3Reglement über die Steuerung der
ewz (Deutschland) GmbH 732.500
f. die Mandatierung und Instruktion der städtischen Vertretun
gen für die Eigentümerversammlungen;
g. Aufgaben, für die nicht die Konzernleitung zuständig ist.

## Art. 8 {#art_8}

Die Konzernleitung ist zuständig für folgende betriebliche
Aufgaben und Befugnisse:
a. die operative Führung des Konzerns;
b. die Genehmigung des Budgets und von Budgetnachträgen;
c. den Erlass eines Konzernsteuerungsreglements;
d. die Wahl einer oder eines General Counsels und einer oder
eines Finanzverantwortlichen;
e. die Anstellung von Personal der ewz (Deutschland) GmbH
und der Tochtergesellschaften.

## Art. 9 {#art_9}

Die Konzernleitung ist zuständig für folgende Aufgaben
und Befugnisse betreffend die Tochtergesellschaften:
a. die Wahl der Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften;
b. die Aufsicht über die Geschäftsführungen der Tochter
gesellschaften;
c. den Erlass von Weisungen an die Geschäftsführungen der
Tochtergesellschaften.

## Art. 10 {#art_10}

Die Konzernleitung ist zuständig für folgende Aufgaben
und Befugnisse betreffend die Finanzen:
a. den Entscheid über die Finanzierung des Konzerns;
b. das Cash Management (Cash Pooling);
c. den Vorschlag für die Wahl einer Konzernprüfungsgesell
schaft zuhanden der Eigentümerversammlung;
d. den Entscheid über die Gewährung von Sicherheiten im Zu
sammenhang mit dem Erwerb, Bau, Betrieb und Rückbau
von Stromproduktionsanlagen;
e. den Entscheid über den Kauf oder den Verkauf von Grund
stücken bis Fr. 10 000 000.– pro Stromproduktionsanlage.

## Art. 11 {#art_11}

Die Konzernleitung ist zuständig für folgende, weitere
Aufgaben und Befugnisse:
a. die Mandatierung und Instruktion der Vertretung der ewz
(Deutschland) GmbH an den Eigentümerversammlungen
der Tochtergesellschaften;
Konzernleitung
a. Betrieb
b. Tochter
gesellschaften
c. Finanzen
d. weitere Auf
gaben und
Befugnisse
4Reglement über die Steuerung der
ewz (Deutschland) GmbH732.500
b. die Führung von Rechtsmittelverfahren und Prozessen so
wie den Abschluss von gerichtlichen und aussergerichtli
chen Vergleichen;
c. den Abschluss einschliesslich der Bevollmächtigung von
Dritten zum Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen
zur Umsetzung von Beschlüssen des Stadtrats gemäss
Art. 10 Abs. 1 lit. c und d Verordnung über die Steuerung der
ewz Gesellschaften, die erneuerbare Energie erzeugen4.

## Art. 12 {#art_12}

1 Die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesell
schaft ist zuständig für die kaufmännische und technische Be
triebsführung.
2 Die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung der Toch
tergesellschaft richten sich nach dem Konzernsteuerungsregle
ment.
3 Die kaufmännische und technische Betriebsführung kann durch
die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften ganz oder teil
weise an Dienstleisterinnen und Dienstleister übertragen wer
den.

## Art. 13 {#art_13}

Das Konzernsteuerungsreglement regelt insbesondere:
a. das Weisungsrecht der Konzernleitung gegenüber den Ge
schäftsführungen der Tochtergesellschaften;
b. die Organisation der Tochtergesellschaften und die Zusam
mensetzung ihrer Geschäftsführungen;
c. die Verteilung von Aufgaben und Befugnissen zwischen der
Konzernleitung und den Geschäftsführungen der Tochter
gesellschaften auf der Grundlage von Art. 8–12;
d. den Budgetprozess und das finanzielle Reporting;
e. das technische Reporting;
f. die Auswahl, Beauftragung und Steuerung externer Dienst
leisterinnen und Dienstleister;
g. das Versicherungskonzept;
h. die Finanzierung und das Cash Pooling;
i. die Asset Strategie.
4 vom 22. September 2021, AS 732.510.
Geschäfts
führung der
Tochtergesell
schaften
Konzern
steuerungs
reglement
5Reglement über die Steuerung der
ewz (Deutschland) GmbH 732.500

## Art. 14 C. Berichterstattung {#art_14}

1 Die Konzernleitung legt der Vorsteherin oder dem Vor
steher des Departements der Industriellen Betriebe bis 30. Juni
den Konzernabschluss des vergangenen Geschäftsjahres zur
Abnahme vor.
2 Die Konzernleitung stellt per 30. Juni und 30. November der
Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements der Indus
triellen Betriebe Forecasts des Konzernabschlusses für das lau
fende Geschäftsjahr zur Kenntnisnahme zu.

## Art. 15 {#art_15}

Die Konzernleitung legt der Vorsteherin oder dem Vor
steher des Departements der Industriellen Betriebe bis 30. Sep
tember das Konzernbudget des folgenden Geschäftsjahres und
die Mehrjahresplanung zur Kenntnisnahme vor.

## Art. 16 {#art_16}

1 Die Konzernleitung meldet der Vorsteherin oder dem
Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe ausser
ordentliche Vorfälle umgehend.
2 Die Vorsteherin oder der Vorsteher informiert den Stadtrat und
die zuständige Kommission des Gemeinderats, soweit ein Vor
fall grössere finanzielle, wirtschaftliche oder politische Auswir
kungen haben kann.

## Art. 17 {#art_17}

1 Die jährliche Berichterstattung an den Stadtrat erfolgt
im Rahmen des Beteiligungsberichts des Finanzdepartements.
2 Der Konzernabschluss wird dem Stadtrat zur Kenntnisnahme
unterbreitet.

## Art. 18 {#art_18}

Die jährliche Berichterstattung an den Gemeinderat er
folgt im Rahmen des Geschäftsberichts des Stadtrats.

## Art. 19 {#art_19}

1 Die Konzernleitung präsentiert der Kommission des
Gemeinderats jährlich in einer Sitzung den Konzernabschluss.
2 Sie stellt folgende Beschlüsse umgehend der Kommission zu:
a. Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Stromproduktions
anlagen;
b. personelle Änderungen in der Konzernleitung.
An die Vor
steherin oder
den Vorsteher
a. Abschluss
und Forecast
b. Budget
c. ausserordent
liche Vorfälle
An den
Stadtrat
An den
Gemeinderat
An die
Kommission des
Gemeinderats
6Reglement über die Steuerung der
ewz (Deutschland) GmbH732.500

## Art. 20 III. Organhaftpflichtversicherung {#art_20}

1 Die Stadt versichert sämtliche Personen mit Konzern
oder Geschäftsführungsfunktionen gegen jegliche Haftungsan
sprüche.
2 Bei mangelnder Versicherungsdeckung oder Deckungslücken
hält die Stadt die versicherten Personen finanziell schadlos bei:
a. zivilrechtlichen Ansprüchen;
b. verwaltungs und strafrechtlichen Verfahren.
3 Wurde der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht,
kann die Stadt auf die versicherte Person Rückgriff nehmen.

## Art. 21 IV. Schlussbestimmungen {#art_21}

Das Reglement Steuerung der ewz (Deutschland) GmbH
vom 27. November 20195 wird aufgehoben.

## Art. 22 {#art_22}

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
5 AS 732.500
Versicherung,
Schadlos
haltung und
Rückgriff
Aufhebung bis
herigen Rechts
Inkrafttreten
