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title: "Quartiergestaltungsplan Dorfkern 2011"
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# Quartiergestaltungsplan Dorfkern 2011

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EINWOHNERGEMEINDE
OBERAGERI
einwohnergemeinde@oberoegeri.zg.ch
www.oberoegeri.ch
Qu a rtie rgesta ltu n gs p la n
Dorfkern Oberägeri
Baulinien plan Hauptstrasse
(Kantonsstrasse 381b)
Teilstrecke Dorfkern vom 20. Dezember 2007
Baulinienplan Dorfkern
vom 14. Februar 2008
vom 20.Dezember 2007
Oftsplanung 2007
Planungsbericht zur kantonalen Vorprüfung
14. Februar 2008
Ergänzung Richtplantext Nr. I
t I sapaftnerS stadtentwicklung architektur
saparlners
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Durrja Birrggeli, Dipl ln9. TU Berlin
Sihlstrasse 59, 800'l Zürich
Ausgangslage
Oberägeri hat sich in den letzten Jahren zu einer dynamischen und international geprägten
Gemeinde entwickelt. Gleichzeitig sind die Anforderungen seitens der Einwohner und der
Arbeitenden an die Qualität des Dor-fcharakters (lmage, Aufenthaltsqualität etc.) gewachsen.
Der koordinierten baulichen Entwicklung, insbesondere der städtebaulichen Ausstrahlung
sowie der Gestaltung der öffentlichen Räume im Dorfzentrum, kommt zusehends eine zentrale Bedeutung zu.
Mit dem kommunalen Richtplan wurden die Leitplanken für das gesamte Gemeindegebiet
festgelegt. Entwicklungsvorstellungen für den Dorfkern wurden darin aber bewusst keine
fest[elelt. Aufgrund säiner Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde und für die DorfiOentitat-ist dem Dorfkern jedoch besonderes Augenmerk zu schenken. Der kommunale
Richtplan sieht daher die Erarbeitung der Entwicklungsvorstellungen für den Dorfkern namentiich für die Ausarbeitung und Koordination von Bebauungsplänen sowie als Grundlage
zur Beurteilung von Arealb-ebauungen in einem separaten Quartiergestaltungsplan vor
(Richtplantext Nr. 9).
ln den nächsten Jahren stehen im Dorf wesentliche bauliche Veränderungen an. Dazu gehör1 beispielsweise die Entwicklung auf dem ZVB-Areal. Auch ist die Zukunft vieler unbebauter parzellen noch offen. Zudem wird sich im Zuge der Umsetzung der Seeufergestaltung
das Umfeld der Kernzone wesentlich verändern. Klare Entwicklungsvorstellungen für den
Dorlkern sind daher für die koordinierle und zukunftsfähige Entwicklung von Oberägeri
dringend geboten.
lm Dezember 2006 wurde daher das Planungsbüro sapartners mit der Ausarbeitung des
Quartiergestaltungsplans für den Dorfkern beauftragt.
Es zeigte sich, dass sowohl von Seiten der Grundeigentümer als auch von der Gemeinde
klare Äbgrenzungen von zukünftigen Bauvolumen gegenüber dem öffentlichen Raum verlangt welden. Däshalb wurden dle Planungsarbeiten ausgedehnt und auf der Basis des
euärtiergestaltungsplanentwurf die Festlegung von Baulinien vorgenommen. ln Absprache
mit dem kantonaien Tiefbauamt wurden deshalb entlang der Hauptstrasse ein kantonaler
Baulinienplan und über die ganze Kernzone ein gemeindlicher Baulinienplan erstellt' Der nun
erarbeitet'e euartiergestaltungsplan erläutert die einzelnen Planungsabsichten deshalb auch
für diese Baulinienpläne. Um die Planung auch in den Richtplan Oberägeri 2007 einzubetten,
wird der Richtplaniext Nr. 9, der sich auf den Quartiergestaltungsplan Dor-f bezieht, auf den
aktuellen Stand gebracht.
Ziele
Die Gemeinde Oberägeri beabsichtigt mit der Erarbeitung eines Quartiergestaltungsplans für
den Dor-fkern eine zusammenhängende harmonische Bauentwicklung sicherzustellen. Die
Entwicklung des Do;fkerns soll als Ganzes betrachtet und jedes Bauvorhaben im Kontext
dieser Gesamtentwicklung beurteilt werden'
Die planungs- und Baukommission beurteilt Bebauungspläne, Arealbebauungen und die
Einordnungiron Baugesuchen. Diese Beurteilung soll im Sinne der ganzheitlichen Entwicklung erfolgän und gläichzeitig die spezifischen Anliegen der Situation berÜcksichtigen. Der
euärtiergÄstaltungsplan soll die einheitliche und transparente Handhabung dieser Beurteilung für äie rcernione sicherstellen und zielt insbesondere auf eine kontrollierte Entwicklung
deiBauvolumen und des öffentlichen Raumes (Strassen, Wege und Plätze) ab. Mit den
Baulinienplänen wird dieses Ziel nun auch verbindlich gesichert. Die Entwicklungsvorstellungen für die Kernzone basieren dabei auf dem gemeindlichen Richtplan und der neuen Bauordnung.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Bir-rggeli, Dipl lng. TU Berlin
Mit dem Quarliergestaltungsplan sollen schliesslich auch lmpulse gesetzt werden für eine
bessere und zukunftsfähige Entwicklung.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng, TU Berlin
Vorgehen
Der Quartiergestaltungsplan Dor-fkern soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklung
aufzeigen und gleichzeitig umsetzungsorientierl sein. Es war dem Gemeinderat daher ein
Anliegen, den Quartiergestaltungsplan in einem breit abgestützten Prozess unter Einbezug
der wäsentlichen Akteure und nicht im Alleingang zu erarbeiten. Auf diese Weise sollen die
für die Entwicklung der Kernzone massgebenden Leute sensibilisiert und für eine gemeinsame bessere Zukunft mobilisieft werden.
Es wurden eingeladen, am Erarbeitungsprozess mitzuwirken:
. Grundeigentümer, die bauliche Veränderungen planen
. Grundeigentümer der Schwerpunkte
. Neue Baukommission
. Unterhaltschef Strassen und Plätze
. Gemeinderat
. KantonaleDenkmalpflege
. Koordinationsstelle Fusswegnetz
. Kantonales Tiefbauamt (fallbezogen)
. Planer
ln der Orientierungsveranstaltung vom 1. Februar 2007 wurdenZiel und Zweck des Quartiergestaltungsplans sowie das Vorgehen erläutert und die Termine der beiden Workshops
festgelegt. DLr gesamte Erarbeitungsprozess wurde vom Ortsplaner als externem Fachplaner geteitet. lhm oblag neben der Organisation und Durchführung der Workshops die Vor-
und Nachbereitung der inhaltlichen Sachthemen. Die lnhalte sowie das Setzen der Schwerpunkte lagen bei d-en Teilnehmern. ln 2 Workshops wurden Teilbereiche definiert und vedieft
sowie Grundsätze für die Entwicklung der Kernzone formulied.
Nach Abschluss der zwei Workshops lag der Entwurf des Quartiergestaltungsplans vor.
Dieser wurde anschliessend von der Baukommission in zwei Sitzungen beraten. Sie bezeichnete den vorliegenden Plan als gelungenes Werk und unterstützt zusätzlich die Erarbeitung von verbindlichän Baulinien in einem separaten Plan. Es wird angeregt, alle Baulinien
innörhalb des ganzen Planungsperimeters zu überprüfen und in einem neuen Baulinienplan
gesamthaft daizustellen. Die entsprechende Planung wurde vorgenommen. Zudem spricht
iictr Oie Baukommission für den Schutz der vorhandenen inventarisierten Kulturobjekte aus.
In den Workshops kam es zu breiten Diskussionen zu den eingetragenen Schutzobjekten.
Der Gemeinderat führt deshalb am 30. Juni 2007 ein öffentliches PolitcafÖ zum Thema
Denkmalschutz durch, an dem auch der kantonale Denkmalpfleger teilnahm. Diverse
Schutzobjekte wu rden darauf defi nitiv i n den Qua rliergestaltu ngsplan aufgenom men'
Es sind folgende weitere Schritte geplant:
. Kantonale Vorprüfung für Quartiergestaltungsplan und Baulinienpläne Dorfkern
. öffentliche Mitwirkung zum Quartiergestaltungsplan und gleichzeitige Auflage Baulinienpläne
. Beschluss der Pläne durch Gemeinderat, Genehmigung der Baulinienpläne durch die
Baudirektion.
Marcel Muri, Dipl. Architeki ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin
Quartiergestaltu n gsplan Dorfkern
Was ist er und was nicht?
Der Quartiergestaltungsplan zeigt den Weg auf für eine zusammenhängende und bessere
Entwicklung des porfkärns und iöt als Orienlierungsrahmen zu verstehen' Er gilt insbesondere als Hilfsmittel bei der Handhabung der Beurteilung von Baugesuchen im-sinne einer
attraktiven und zukunftsfähigen Gesanrtentwicklung durch die Baukommission' Der Quaftierg;.iultungrplan ist kein ver6indliches lnstrument im Sinne einer Vorschrift. Demzufolge kann
daraus kein Rechtsanipructr abgeleitet werden. Vielmehr sollen lmpulse für eine zukunftsfähige und bessere Entwicklung gegeben werden'
Der euartiergestaltungsplan ist für die Eigentümer nicht verbindlich und beruht auf Freiwilligkeit.
Zweck des Quartiergestaltungsplans
Gemäss kommunalem Richtplan beurteilt die Planungs- und Baukommission in Gebieten mit
erhöhten gestalterischen Aniorderungen die Baugesuthe unter Anwendung von verschärften
Kriterien. ln der Aewertung der Qualilät der Geslaltung sind dabei Standort, Stellung, Form'
Proportion und Dimension-der Bauten und Anlagen, Materialien, aber auch die Gesamtwirkung des Strassen- und Orlsbildes sowie der bönachbaden Bauten zu beurteilen' Der Gemeinderat weisi Gesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen'
Die Beurteilung von Baugesuchen im Dorfkern hat einen grossen Ermessungsspielraum,
insbesondere weil in denkernzonen A und B keine Ausnützungsziffer fes-tgelegt ist' Umso
*i"r'riig"r ist es, sich über die Zielsetzung zu einigen und die Vorstellung über die Gesamtentwicklung der Kernzone darzustellen.
Die Kernzonen A und B sind frei von der Ausnützungsziffer. Gemäss Art' 50 (Massvorschriften für Kernzonen - Einzelbauweise) der Bauordnung der Gemeinde oberägeri gilt:
Kernzone B
Kernzone A
Zone
J
Gesch
osszahl
frei
frei
Ausnützungsziffer
3.50 m
4.00 m
Kleiner
Grenzabstand
3.50 m
6.00 m
Grosser
Grenzabsfand
2.50 m
Grenzabstand
für
gewerbl.
genutzte
Erdgeschosse
11.50 m
10.00 m
Fassadenhöhe
15.00m
14.00m
Fhsthöhe
30 m
20.00 m
Gebäude-länge
für
Hauptgebäude
50.00 m
Gebäudelänge im
EG für
gewerbl.
genutztes
EG
14.00m
Gebäudetiefe 2
Die Gebäudetiefe wkd rechtwinklig zur Fassade gemessen Bel zurück- und vorspringenden oder bei abgewinkelten Fassaden wird die massgebende Gebäudetiefe für ieden Fassadenteil für sich bestimmt.
te Gesamtentwicklung sicherzustellen.
Gemäss Bauordnung dient die Kernzone A der Erhaltung des historischen ortskerns' Die
das Ortsbild pragenäen typischen Bauten sind dort nach Möglichkeit zu erha.lten' ln der
engeren Umgebung der däs Ortsbild prägenden eq,19l gelten die Ziele zur Erhaltung des
,öäiita"1.,"nbrtrniio"r verstärkt, insbesondere hinsichtlich einer optimalen Angleichung von
Geschosszatrt, Oacnglr"ho*r, bachform, Traufhöhe und Firsthöhe an die umgebenden
geschützten oder schützensweften Bauten. Die Kernzone B dient der Weiterentwicklung des
Ortszentrums.
Zur einheiflichen Handhabung dieser Beurteilung durch die Baukommission möchte der
Gemeinderat einen OrientieruÄgsrahmen bieten, dlr genug Spielraum lässt' um eine situationsbezogene optimate lorung"und im Einzelfall eine gerechte Behandlung zu ermöglichen'
und der gleichzeitig öägrä"t ünd spezifisch genug ist, um eine ganzheitliche und koordinier-
Sihlstrasse 59, 800'1 Zürichsapaffners
i,laicel tl,luil, Dipl, Architekt ETH/SlA, Dunja Blnggeli, Dipl lng' TU Berlin
Die Baukommission als Beurleilungsgremium für Baugesuche soll ihre Aufgabe auf einer
soliden Grundlage durchführen können und eine transparente Beurteilung der Baugesuche
gewährleisten. öer Quartiergestaltungsplan bildet hierfür die Grundlage. Dazu sollen die
ielevanten punkte bei der ee-urteilung-fortlaufend schriftlich festgehalten werd_en' so entsteht
mit der Zeit eine Richflinie, an welöher sich die Baukommission bei der Beurleilung der
einzelnen Projekte orientieren wird'
lm Falle von Baubewilligungsgesuchen kann der Quafiiergestaltungsplan au.ch von den
Gesuchstellern bei Oer CämäinOe bezogen werden. Daraus kann die angestrebte Gesamtentwicklung abgelesen sowie die Positionierung des Einzelobjektes im Kontext des Ganzen
abgeleitet werden
Elemente
Dep euarliergestaltungsplan besteht aus einem Berichl und einem Planteil. Der Berichtteil
enthält Erläuterung"n-=u Prozess, d.h. insbesondere sind Ausgangslage, Ziel sowie das
Vorgehen beschrieben. Er umfasst weiter die erarbeiteten Inhalte, d'h' die vier Themen für
die Dorfkernentwicklung und die entsprechenden Grundsätze für die Beurteilung von Baugesuchen.
lm planteil sind jene Elemente aufgeführt, die sich verorten'und somit räumlich darstellen
lassen. Folgende Richtplanfestlegungen sind geplant:
. Empfehlungen fÜr Baulinien und deren Begründung
. Areale mit Bebauungsplanpflicht
. Objektperimeter
. Prägende Objekte
. Schutzobjekte
. Strassen, Wege und Plätze von öffentlichem lnteresse
. Gewässer.
Die Elemente des Planteils sind unterschiedlicher Natur und wirken auf unterschiedlichen
Eb"n"n. Schutzobjekte sind Bestandselemente, sie setzen die Rahmenbedingungen und
oestimrnen so gewissermassen die Ausgangslage, hier besteht nur wenig Handlungsspielraum.
prägende Objekte sind als Ergebnis aus derr Workshops im Rahmen des Quarliergestalirng'"pr"nr alä zielformulierungän im Hinblick auf eine ganzheitliche und attraktive zukunftsfähigd Entwicklung zu verstehen. Prägende Objekte stehen nicht unter Schutz, sie leisten
abei einen bedeulenden Beitrag an ein attrakiives orts- und Erscheinungsbild und sind
daher auch als Basis fÜr die künftige Entwicklung zu verstehen.
Strassen, Wege und plätze von öffentlichem lnteresse sind auch ais Zielformulierung zu
verstehen. Sie bezeichnen jene öffentlichen Räume' die für das soziale Zusammenleben und
die Attraktivität des Dorfes bedeutend sind'
Die im planteil aufgeführten Vorschläge für die Baulinien'sowie die bebauungspflichtigen
Areale und Objektpärimeter wiederum sind Massnahmen.zurl'Sicherstellung einer zusammenhängenden und attraktiven Gesamtentwicklung im Bereich der Kernzone'
Sihlstrasse 59, 8001 Zürichsapartners
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli' Dipl Ing' TU Berlin
4 Themen für die Dorfkernentwicklung
Mit 4 übergeordneten Themen soll eine verbessede und koordinierte Dorfentwicklung sichergestellt werden. Die Themen sind arealübergreifend und geben den integralen Ansatz
des Quadierplans wieder.
Entwicklung der Bauvolumen
Der Dorfkern ist geprägt durch eine hohe Dichte. Position und Ausrichtung der Objekte sind
hier daher besonders kritisch zu beurteilen. Mit einer gezielten Entwicklung der Bauvolumen
soll eine auf der Gesamtschau basierende Entwicklung gewährleistet werden.
Vorschl e für Baulinien
Baulinien nehmen Einfluss auf Position und Ausrichtung der Gebäude und erlauben in Zu'
sammenhang mit der Bauordnung eine attraktive Gestaltung des Dorfes. Mittels Baulinien
werden in der Dorfkernzone Baufelder definiert, die als räumliche Einheit und im Hinblick auf
eine attraktive und geordnete Gesamtentwicklung zu entwickeln sind.
Baulinien sind profilbildend und prägen den Strassenraum. Mittels differenziert gesetzter
Baulinien wie beispielsweise an der Hauptstrasse auf der Höhe Fischmattstrasse der Strassenraum neu definiert und so die Voraussetzung geschaffen für den Rückbau der überdimensionierten Einfahrt in die Seestrasse (B).
Bebauungsplanpflicht
Um gute Lösungen zu erzielen, die auch im Kontext der Gesamtentwicklung positive Wirkung entfalten, sind in der Dorfkernzone Gesamtplanungen vorgesehen. Das ZVB-Areal (11)
ist für die Gesamtentwicklung der Kernzone von zentraler Bedeutung. Hier sollen mit Hilfe
der Bebauungsplanpflicht die Rahmenbedingungen für eine attraktive Gesamtplanung festgelegt werden.
o
Attraktive Gesamtplanungen können auch mittels eines klar definierten Objektperimeters
erreichtwerden, wie beispielsweise beim Haus Wiest (14) sowie beim alten Bahnhöfli (16),
wo eine Lösung für das Objekt mit positiver Ausstrahlungskraft für seine gesamte Umgebung
angestrebt wird. Aufgrund der zentralen Lage soll für das Haus Wiest eine Lösung mit hohen
Quälitätsansprüchen gesucht werden. Beim alten Bahnhöfli soll bei hohen Gestaltungsanforderungen dem öffentlichen Verkehr höchste Priorität beigemessen werden. Die Venryirklichungder neuen Umsteigebeziehung für die ZVB ist hier geplant. lm Rahmen dieser Objektplanung kann über den weiteren Schutz des alten Bahnhöflis die notwendige lnteressensabwagung vorgenommen \4/erden und die für die Öffentlichkeit vorteilhafteste Situation bestimmt werden.
Mit dem Objektperimeter an der Post-/Hauptstrasse und jenem an der SchneitiMitteldorfstrasse sollen neue Verkehrslösungen gesucht werden für einen dorfuerträglichen
Verkehr, cler die Sicherheit erhöht, die Aufenthaltsqualität verbessert und für ein attraktives
Erscheinungsbild sorgt. An der Kreuzung Silbergasse-Hauptstrasse-Raindliweg (13) wiederum soll mit dem Objektperimeter eine Torsituation im Sinne einer Eingangspfode geschaffen
werden.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl Ing. TU Berlin
lmpulse
lmpulse sollen die Entwicklung des Dorfkerns hin zu einem attraktiven und zusammenhänö;il;" Ganzen unterstützen. Der Quartiergestaltungsplan.sieht unterschiedliche Vorhaben
ünd planungen vor, welche solche Entwicklungsimpulse auslösen.
Verle u ZVB-U h
Mit der Verlegung der ZVB-Umsteigebeziehung zum alten Bahnhöfli (16) werden Entwicklungsi mpulse ausgelöst. Auf dem jetzige n ZVB-Areal (11) soll ein neuer Dor-fplatz entstehen
(siehe Entwicklung des öffentlichen Rau mes: Dorfplatz). Ziel ist die Belebung des sozialen
Lebens durch die Schaffung eines Ortes für Begegnung Die Bebauung auf demselben Areal
soll zu einer Verdichtung und erhöhten Durchmischung in der Kernzone B führen, der Vernetzung von neuem DorfPl atz und bestehendem HauPtPlatz kommt dabei eine zentrale Rolle
zu. Mit der Bebauung auf dem ZVB-Areal soll schliesslich auch die StrandPromenade betont
werden, indem sie ein e entsprechende Rahmung erhält'
Die Verlegung der umsteigebeziehung soll beim alten Bahnhöfli eine attraktive Umsteigebeii"t-.'ung JnO -eine Verbesterung des- ÖV-Angebotes ermöglichen (siehe Entwicklung der
Bauvol u men : Objektperimeter Altes Ba hn höfl i )'
P de kte und Sch
Der Schutz der historischen Bausubstanz verlangt eine Anpassung der Umgebung. lm Bereich des HauPtP latzes an der HauPtstrasse (18) sol I mit der Bezeichnung der Schutzobjekte
und der prägenden Bauten ein Beitrag geleistet werden zu einem attraktiv gestalteten Erscheinungsbild. Mit den speziell ausgewiesenen Obje kten soll hier der Dorfcharakter und die
Dorfidentität gestärkt werden. lm Falle ei ner baulichen Veränderung soll die Torsituation
erhalten bleiben. Der Projektperimeter sollte dabei geöffnet und auch der Dor-fbach einbezo-
Strassen, e und Plätze von öffentlichem Interesse
Mit der Fusswegverbindung südlich
menade und Fussgängerbeziehung
gen werden.
An der Kreuzung Schneit-/Mitteldorfstrasse (12) ist mit der Ansammlung von schutzobjekten
eine attraktive Dorfsituation am Rande der dorfkernzone gegeben. Mit der Bezeichnung von
prägenden Bauten direkt an der Kreuzung wird die Beileutung dieser situation für die Entwicklung der Gemeinde in diesem Gebiet-betont. Die Situation trägt massgeblich zu einem
attraktivän Erscheinungsbild und zur Stärkung der Dorfidentität bei'
Entwicklung des öffentlichen Raumes
Der attraktiven Gestaltung des Dorfkerns kommt bei der künftigen Entwicklung,von oberäg"ri äinä bedeutende Rolie zu. Mit der koordinierten Entwicklung des öffentlichen Raumes
soll die Aufenthaltsqualitat verbessert, ein attraktives Erscheinungsbild erzielt und die Dorfidentität gestärkt *ÄrO"n. Gleichzeitig soll die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessert
und der Verkehr dorfuerträglich gestaltet werden'
der Dorfkernzone (17) soll als eine attraktive Strandprosichergestellt werden, welche den gesamten Kern zum
See hin umschliesst.
Der Gestaltung der öffentlichen Plätze, insbesondere des Haupt- und Dorfplatzes' kommt
eine zentrale Bedeutu.g ,r. Sie sind als Orte der Begegnung zu gestalten und sollen die
Dorfidentität stärken. Wühtig ist insbesondere auch die Vernetzung der beiden Plätze'
Die durch die Verlegung der umsteigebeziehung ins alte Bahnhöfli notwendige neue Haltestelle an der Hauptsiruä" soll als Chance g"nuizt werden, den Strassenabschnitt innerhalb
der Ortbildschutzzone zu einem Raum niit grösserer Aufenthaltsqualität umzugestalten'
Durch Einflussnahme auf die Durchfahrgeschwindigkeit soll hier eine verkehrsregime vorge-
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dr-rnja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin
I
sehene werden, das dieser weftvollen kulturhistorischen Bausubstanz mehr Bedeutung
zumisst und für Fussgänger grössere Freiheiten erlaubt
Gewässer
Neben dem Agerisee trägt auch der Dor-fbach (21) wesentlich zur ldentität des Dorfes bei, er
soll daher wo möglich inszenierl werden und einen Beitrag zur Aufwerlung des Dorfbildes
leisten. Die anliegenden Häuser sollen die Wirkung des Baches unterstützen. An anliegende
Häuser sind daher besondere Anforderungen bezüglich Position und Ausrichtung gestellt.
Harmonische Gesamtentwicklung
Die Gestaltung der Bauten wird nicht im Quartiergestaltungsplan geregelt. Er kann nur lmpulse geben für Sachverhalte, die immer wieder symptomatisch auftreten und eine klare
Grundhaltung der Baukommission verlangen. So werden zu den Balkonen und der Fassadengestaltung entlang der Hauptstrasse Grundsätze vorgeschlagen.
Die Workshops haben gezeigt, dass das Potential für gutes Bauen im Dorfkern sehr gross ist
und durch den Kontakt zwischen den Grundeigentümern sich viele Fragen einfach klären
lassen. Viele Grundstücke können ihr wirkliches Potential erst entwickeln, wenn zusammen
mit den Nachbarn Lösungen entwickelt werden. Dadurch entstehen Synergien, die für alle
einen Mehrwed schaffen.
Der Gemeinderat sollte die Entwicklung im Dorfkern periodisch überprüfen und den Kontakt
mit den Grundeigentümern regelmässig suchen. Durch das Verständnis für gemeinsame
Anliegen kann am meisten gewonnen werden. Der Quartiergestaltungsplan soll für diesen
Prozess nur das Hilfsmittel sein, die harmonische Gesamtentwicklung entsteht im Dialog mit
den Menschen.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Durrja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin
Ergänzung Richtplantext Nr' 9 Ortsplanung 2007
Die Kernzone ist eines der wichtigsten Entwicklungsgebiete der Gemeinde Oberägeri' Auch
beziehen sich viele Richtplantextä auf das Areal däJQuartiergestaltungsplans Dorfkern' Mit
ihm werden nun viele dieser Texte konkretisiert und weiterentwickelt. Für den Gemeinderat
stellt der euartiergestaltungsplan Dorfkern eine ganz wichtige Ausrichtung der Dorfkernentwicklung für die Z-ukunft Oar. fr beantragt deshalb, dass der Richtplantext Rpt' 09 wie folgt
nachgeführt wird:
Richtplantext neu:
Rpt. 09) G6 Kerngebiet A und B: Über das ganze Kerngebiet des Dorfes Oberägeri wi+d
besteit ein Quartiergestaltungiplan e+ar-beitet. Er zeigt die mögliche Entwicklung der Bauvolumen und des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen,
Wege ,-nd platr") auf und gibt lmpulse für eine harmonische und zusam-
*"ihäng"nde Bäuentwicklung. Er ist die Weiterentwicklung der Richtplantexte 03J07, 08, 15, 16, 28,53,55, 58, 64, 66, 73,78,79, 80, 82'82 87 89'
Die zitierlen Richtplantexte befinden sich im Anhang zu diesem Bericht'
Marcel Mr-rri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin
Sihlstrasse 59, 8001 Ziirich
Entwicklung Bauvolumen
Empfehlungen für Baulinien
Die blauen Linien sind Vorschläge für neue Baulinien. Diese Linien sind die
äusserste Begrenzung für alle Bauteile gemäss Baugesetz' Diese Linien
werden als Baulinien in einem separaten Verfahren erlassen.
Bis zur Kreuzung Silbergasse-Raindliweg soll sich die Hauptstrasse ohne
grossen baulichen Versatz zu einem geschlossen Strassenzug entwickeln.
bie Strasse führt in das dichtere Gebiet des Kerns hinein, ohne dass die
Häuserfluchten den Fluss der Strasse stören. Die Häuser sind zeitgemäss,
grosszügig und weisen eine repräsentative, einladende Fassade zur Strasse hin auf.
Hauptstrasse
Ausgang Hauptstrasse Richtung Morgarten
Vorbei an der Hauptkirche und den ältesten Bauten von Oberägeri führt die
Hauptstrasse weiter nach Morgarten. Dieser Dorfausgang soll gegenüber
dem Zentrum wiederum enger gefasst werden. Dadurch erscheint das
Zentrum grosszügiger und überraschender, der historische Kern wird inszeniert und erhält eine grössere Wertschätzung.
lnnere Hauptstrasse
Hier beginnt deutlich die versetzte kleinteilige Struktur des alten Kerns. Ab
der dör'flicher zu gestaltenden Kreuzung Hauptstrasse-Poststrasse steigert
sich die lockere Anordnung der Bauten und fÜhrt in den historischen Kern
des Dor-fes hinein, der dem kantonalen ortsbildschutz untersteht.
Parz.209 Odermatt
Die Zufahrtstrasse zwischen Reitbetrieb und Schreinerei hat interne Funktionen. Der Strassenraum kann deshalb geringe Abmessungen aufirueisen.
Silbergasse
An der Silbergasse befinden sich sehr kleinteilige Bauten, die einen gewissen Charme und Romantik aufweisen. Diese Bauten würde man gerne
erhalten, weil sie einen ganz speziellen Teil des alten Oberägeri verkörpern
Auf Grund der bescheidenen Baustruktur und der unspektakulären Lage ist
ein Schutz unverhältnismässig und er muss den Eigentümern überlassen
werden. Damit auch bei einer Neubautätigkeit eine historische Referenz an
diese Kleinstbauten sichtbar bleibt, werden hier versetzte Bauabstände
vorgeschlagen.
Franzenmatt
Durch die Umzonung dieser Siedlung von der Wohnzone in die Kernzone
kann diese typische Wohnbebauung sich weiterentwickeln und verdichten
Damit für die Zukunft der immer wichtigere Zugang zum See von allen
Seiten des DorJes offen bleibt, wird hier die Sicherung eines Korridors
vorgeschlagen, der nicht verbaut werden soll.
Seestrasse / Dorfbach
Das Bauen enflang dem wasser ist für oberägeri typisch. Entlang dem
Dorfbach werden red uziefie Abstände vorgesch lagen.
Legende zum Quartiergestaltungsplan
4 Themen für die Dorfkernentwicklung
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, DLrnja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin
Die Kreuzung Mitteldorfstrasse-Schneitstrasse ist sanierungsbedürftig' Der
zunehmendJVerkehr belastet diesen engen Punkt. Gleichzeitig findet sich
hier die sehr typische kleinteilige alte Dor-fstruktur wieder, die zunehmend
verschwindet.-Als Tor zum Kern soll dieses attraktive ortsbild nicht dem
Verkehr geopfert werden. Die Planung der sanierung der Kreuzung zieht
deshalb äie ÜmgeOung der Areale ein und schlägt mit oder ohne Neubauten eine mit derbestehenden Bausubstanz verlrägliche Lösung vor'
o rfstrasse-Sch neitstrasseKreuzung Mitteld
Objektperimeter
ln den ausgeschiedenen objektperimetern wird eine zusammenhängende
Planung übier das ganze OäUiet erwartet. Dabei soll verhindert werden,
dass einzelne Bauvörhaben die sinnvolle Entwicklung des Dorfkerns negativ beeinflussen.
ZVB-Areal
Die Entwicklung des grossen Areals beim see an der seepromenade soll
im Rahmen eines sefiaraten Planungsverfahrens durchgeführt werden.
Folgende Rahmenbedingungen sind heute bekannt:
. Unterirdische Parkierung der erforderlichen ZVB-Busse
. Schaffung eines grosszügigen Dorfplatzes
. Anordnurig Oer Bäuten miiaezug zu den Fussgängerbeziehung entlang
der neuen Seepromenade und däm Zugang zur Hauptstrasse sowie zur
Seestrasse
. unterirdische Parkierung für Kunden und Nutzer, im sommer auch für
Badegäste nutzbar
. Sorgtänige Abstimmung des Nutzungsprogramms auf die Auswirkungen
der Umfeldes im Kern
. Einbezug der Nachbarliegenschaften in die Umgebungsgestaltung
. sicherstellung der Vernetzung der Fussgängerbeziehungen in die Quartiere und zum See
BebauungsplanPflicht
Der Zonenplan sieht auf Grund der exponieden.Lage und der nicht abschliessend bekannten Rahmenbedingungen folgenden Bebauungsplan
vor:
Bachweg
Zur Schaffu ng von Ausbaumög I ichkeiten des Schutzobjektes Restau rant
Ochsen werdän hier neue eaumogtictrkeiten vorgeschlagen, die eine Verdichtung des Kerns und die Aufiruertung des Zugangs zur den öffentlichen
Bauten-zulassen. Die Realisierung dieies Bereiches ist mit der Zonenordnung abzustimmen.
Fischmattstrasse
Von der Hauptstrasse zur Mitteldorfstrasse verengt sich die Fischmattstrasse zusehends. Dieser typisch dörfliche strassenzug soll in seiner Prägung
weiter bestehen, der Abstand der Bauten wird entsprechend reduziert'
Verkehrstechnisch kann die Fischmattstrasse und die Seestrasse zu elner
Kreuzung ohne Versatz zusammengelegt werden. Dadurch kann die überdimensionierte seestrassenabzweigung zurückgebaut werden und die
Dor-feinfahrt attraktiver und Übersichtlicher gestaltet werden. Die Baulinien
sichern eine solche Möglichkeit'
strasse-F i sch mattstrasseKreuzu ng Seestrasse-HautP
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Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dur-rja Binggeli, Dipl lng' TU Berlin
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Entwicklung des öffentlichen Raumes
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Strassen, Wege und Plätze von öffentlichem lnteresse
Damit das Dor-f lebendiq und attraktiv bleibt, muss trotz zunehmendem
Schutzobjekte
Die historischen Zeugen der Vergangenheit machen einen ganz wesentlichen Teil des lmages des Dorfes von Oberägeri aus. Diese Objekte sollen
erhalten bleiben, um ein einmaliges Dorf zu bleiben. Die ausgeschiedenen
Bauten sind alle im kantonalen lnventar der Kulturobjekte enthalten. Die
bauliche Weiterentwicklung dieser Häuser ist möglich. Die Objekte dürfen
jedoch nicht abgebrochen werden. Der Schutzumfang regelt die Denkmalschutzgesetzgebung. Die Gemeinde setzt sich für deren Schutz ein.
Prägende Objekte
ln enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern des Kern und der
kantonalen Denkmalpflegebehörde sind Objekte bestimmt worden, welche
das Erscheinungsbild des Dorfkerns massgeblich aufirueden, den Dorfcharakter prägen und für die Dorfidentität von grosser Bedeutung sind..Diese
im Plan blau markierten Objekte sind als Bezugspunkte für die weitere
Entwicklung von Oberägeri zu verstehen. Für alle Objekte gilt: Sie sind in
ihrer besonderen Stellung zu erhalten. Allfällige Ersatzbauten müssen der
städtebaulichen Situation entsprechend sorgfältig entwickelt werden, so
dass sie einen gleichwerligen Beitrag zum Dorfbild leisten.
Altes Bahnhöfli
Das alte Bahnhöfli ist Zeuge des Trams, das ursprünglich nach Oberägeri
fuhr. Eine Wiederbelebung dieses Areals als neue Umsteigebeziehung für
den öffentlichen Verkehr bedarf einer separaten Gesamtplanung, in der
auch der Schutz des alten Gebäudes Bahnhöfli geklärt wird.
Ha u ptstrasse-Poststrasse
Die Sanierung der Brücke bei der Poststrasse schafft die Möglichkeit zwischen dem alten Hauptplatz an der Hauptstrasse und dem geplanten Dorfplatz auf dem ZVB-Areal eine fussgängerfreundliche und dem Dorfleben
angepasste Strassenrau m gestaltu ng vorzu nehmen u nd für d ie Fussgänger
attraktive Beziehungen zu schaffen.
Haus Wiest
Der vorhandene Bauernhof ist ein markantes Beispiel der bäuerlichen
Nutzung im Dorf und grundsätzlich erhaltenswert. Die gute Ausnutzung
solch zentraler Grundstücke steht jedoch auch im öffentlichen lnteresse.
Hier soll mit einer bedürfnisgerechten Planung die Weiterentwicklung des
Dorfkerns sichergestellt werden unter Einbezug der bestehenden Bauten,
soweit dies möglich ist.
Kreuzu ng Si lbergasse-Hau ptstrasse-Raind liweg
Der gemeindliche Richtplan sieht die Schaffung einer Torsituation am Eingang des Dor-fes vor. Dieses soll nicht künstlich erzwungen werden. Hier
besteht auf Grund der vorhandenen Stellung der Bauten eine natürliche
Möglichkeit eine Torsituation zu schaffen. Durch den Bau eines neuen
Fussgängerübergangs soll hier das bestehende Fussgängernetz verbunden
werden. Dabei ist die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Verkehrs zu reduzied, so dass schlussendlich auch im lnnern des Kerns mit angepasster
Geschwind igkeit gefahren wi rd. Die vorgeschlagenen Bauabstände u nterstützen die Bildung dieses Tors.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dirnja Binggeli, Dipl Ing. TU Berlin Sihlstrasse ss, eoor ziirlct
ssere Balkone a n sie attraktivuf. Wenweisen zunehmendNeubauten
Balkone
den Kernzonen
(Einordnung) inng von Art. 10üge zur AnwendundzBauordnung: Gru
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DasWassermattliisteinerderwenigenBaulandreservenimKern.Bei
ausgezeichneter WoÄnquufitat soll hiei-zusätzlich ein innerdörJlicher Freiraum entstetren t<onnln.- Hi"t ist auch Raum für einen geschützten Spielplalz.
Gewässer
Gewässer tragen wesentlich zur ldentität eines ortes bei und wirken sich
setrr-positiv äuf das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität einer
öemeinOe aus. Oberägeri zeichriet sich besonders durch die Lage am
Ag"rir"" aus. lm Perimäter des Dorfkerns soll der Dor-fbach eine wichtige
iälf" tut Stärkung des lmages von Oberägeri beitragen'
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Hauptplatz
Die Hauptstrasse im alten Teil des Kerns innerhalb der kantonalen ortsbildschutzzone sol I fussgänger- und ortsbi ldverträgl icher,gestaltet werden'
Dadurch soll die runi<tio"n des Hautplatzes wieder aufgewertet und erkennbar werden. Durch Umiestaltung des Strassenraums und niedrigere Fahrgäg11*inOigkeit soll daä wertvolle historische Ensernble aufgewertet weräen. obera!eri soll als Ankunfts- nicht als Durchfahrtsdestination wahrgenommen werden. es Lt eine Lösung zu finden, die eine mögliche kÜnftige
Bushaltestelle erlaubt. Die GestaltuÄg des Strassenraums soll sich den
historischen Bauten unterordnen undPlatz für das Nebeneinader von
Fussgänger und Fahzeuge bieten
DieimRahmenderSeeuferplanungvorgeseheneSeepromenadesollein
*ir6tig"r Bindeglied zwischen dem Dorfkern-Eingang und -Ausgang werden. Die weiter-fÜhrung d"t Prornenade Richtung Franzenmatt schaft eine
deutlich bessere Vernetzung der Fussgängerbeziehung'
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fV"i""f Muri, Dipt. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlsirasse 59, 800'1 Ztirich
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Hinweise
Kernzonen gemäss Zonenplan
Kantonales Ortbildschutzgebiet
Abgrenzung gemäss kantonalem Richtplan
gestaltet sind und zum Hauptbau in verhältnismässigen Proportionen stehen, sind sie als belebendes Element des Kerns zu begrüssen. Damit
gegen den öffentlicheren Raum eine harmonische Gesamtwirkung bestehen bleibt, sind Überkragungen in den mit den blauen Linien abgegrenzten
Raum sehr zurückhaltend zu gestalten.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlslrasse sg, eOOr Ziirlc?
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ANHANG:
Gebiet Kernzone AJB: Richtplantexte Ortsplanung 2007
Der vom Kanton am 10.7.2007 genehmigte Richtplan enthält folgende Richtplantexte zur
Kernzone A,/B:
Rpt. 03) ln Gebieten mit erhöhten gestalterischen Anforderungen beurteilt die Planungs- und Baukommission Baugesuche unter Anwendung von verschärften kriterien. ln der Bewertung der Qualität der Gestaltung sind Standort,
Stellung, Form, Proportionen und Dimension der Bauten und Anlagen, MaterialieÄ, aber auch die Gesamtwirkung des Strassen- und Orlbildes sowie
der benachbaden Bauten zu beudeilen. Der Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen.
Rpt. 07) G4 Kerngebiet B (See/ZVB-Areal): Durch die Neugestaltung/Umnutzung des
ZVB-Areals entsteht ein wichtiges Zentrum für den Dor-fkern mit einem
Platz für die Begegnung. Die bauliche Entwicklung ist mit einem Bebauungsplan sicherzustel len.
GS Kerngebiet B (Dorfeingang): Dieses wichtige Arbeitsplatzgebiet für den
Dorfkern ist vorbildlich zu organisieren und zu gestalten.
G6 Kerngebiet A und B: Über das ganze Kerngebiet des Dorfes Oberägeri wird
ein Quarliergestaltungsplan erarbeitet. Er zeigt die mögliche Entwicklung
der Bauvolumen und-des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen, Wege
und Plätze) auf und gibt lmpulse für eine harmonische und zusammenhängende Bauentwicklung.
Z1 Kerngebiet SeeiZVB-Areal: Das neu geschaffene Kerngebiet See/ZVB-
Areaf dient der Entwicklung und dem Ausbau des Dorfkerns für zeitgemässes Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Tourismus. lm Rahmen der Bebauung ist ein Freiraum als Dorfplatz auszuscheiden'
22 Kerngebiet Dorf: Das Kerngebiet Dorfeingang bietet attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze im Dorfzentrum.
E1 Die Realisierung der neuen Seeufergestaltung gemäss Wettbewerb 2004
soll über Etappän von 2008 bis 2015 er-folgen. Das Siegerprojekt,,Ahorn"
gilt als Basis für alle beteiligten Partner'
Die Gemeinde verbesserl in ihrer Tätigkeit die Qualität von Bächen und
Seeufern. Sie klär1 das Revitalisierungspotenzial ab und schafft sinnvolle
Verbesserungen, wo dies möglich ist. lm Rahmen des Landschaftsentwick-
I u ngskonzepts werden d ie entsprechenden Standorte geprüft '
u4 umtypisierung seestrasse von seeplatz bis Hauptstrasse (ES in ZS).
A1O Gebiet Lettersmatt wird von der Mitteldor-fstrasse her erschlossen'
Rpt. 08)
Rpt. 09)
Rpt. 15)
Rpt, 16)
Rpt. 17)
Rpt.28)
T2
V1
lm Bereich der Knoten muss der öflentliche Verkehr betrieblich einwandfrei
abgewickelt werden können, das heisst, ohne nennenswerte Verlustzeiten'
EnGprechende Massnahmen sind mit dem Kanton (Amt für öffentlichen
Verkehr) abzusprechen.
U m ba u/Ü berprüfu ng Knoten M itteldortstrasse-Schneitstrasse'
U m ba u/Ü be rprüfu ng Knoten Ha uptstrasse-Poststrasse'
lm Bereich der Tore muss der öffentliche Verkehr betrieblich einwandfrei
abgewickelt werden können, das heisst, ohne nennenswerte Verlustzeiten'
Entsprechende Massnahmen sind mit dem Kanton abzusprechen.
Tor Morgartenstrasse Bereich Ch i lematt ei nrichten.
Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass die Hauptstrasse zwischen der
Poststrasse und der Kirche (Kantonsstrasse 3B1b) im Rahmen ihrer Funk-
Maicel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl Ing' TU Berlin Sihlstrasse ss, aoor ztirlcl
Rpt. a0)
Rpt, 51)
Rpt. 53)
Rpt.55) K2
Rpt. 58) K5
Rpt. 6a)
Rpt. 66)
Rpt. 73)
Rpt.78)
Rpt. 79)
Rpt. B0)
Rpt. 82)
Rpt. 87)
Rpt. 89)
tion zweckmässig umgestaltet wird. lm Zusammenhang mit dieser Umgestaltung darf der öffentliche Verkehr nicht beeinträchtigt werden.
B1 Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle mit Wendemöglichkeit für die Linien 1, 9, 10 und den künftigen Orlsbus im Bereich
des alten Bahnhöfli eingerichtet wird. Das Kerngebiet am See/ZVB-Areal
dient weiterhin den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs (Umsteigebeziehung + Garagierung), solange keine andere Lösung realisierbar ist.
B2 Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle auf der
Hauptstrasse im DorJkern eingerichtet wird.
Die Gemeinde förder1 Konzepte, die den Zugang der Bewohner ausserhalb
des Einzugsgebietes der bestehenden Bushaltestellen zum öffentlichen
Verkehr erleichtern. Sei dies mit attraktiven Fusswegen, Park-and-Ride-
Angebot, allenfalls mit Flexi- und Rufbussen oder weiteren Möglichkeiten.
Zwischen den Wohngebieten und den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen direkte und sichere Fusswege bestehen.
PR1 Bei der neuen Umsteigehaltestelle altes Bahnhöfli soll ein Park-and-Ride-
Platz entstehen.
BR2 Bei der neuen Umsteigehaltestelle altes Bahnhöfli soll ein Bike-and-Ride-
Platz entstehen.
Skizzen Entwicklung Knoten Fischmatt / Hauptstrasse / Seestrasse
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Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlstrasse ss, aoof ziirl"i
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Skizzen Entwicklung Übergang Silbergasse / Hauptstrasse
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Erste überlegungen zur Entwicklung Dorfkerndurchfahrt Hauptstrasse / Post'
strasse
Heute ist die Dorfkerndurchfahrl von Oberägeri verkehrsorientierl gestaltet. Die grosszügige
Zuweisung der Flächen für den motorisierten Verkehr bewirkt, dass die Trottoirs teilweise
sehr schmal sind. Hauptsächlich in diesem Abschnitt der Hauptstrasse spielt sich aber das
kommerzielle Leben von Oberägeri ab.
Mit einer neuen siedlungsorientierlen Gestaltung der Dor.rkerndurchfahrl soll der Abschnitt
vor allem für Fussgänger aufgewedet werden. Es soll eine Gestaltung angestrebt werden,
welche einem NiedergäsctrwinOigfeitsregime entspricht. Dies kann mit einer Ar1 Mischverkehrsfläche, bei der iict'' alt" Verkehrsleilnehmer auf gleichem Strasseniveau befinden,
erreicht werden.
Der Fahrbereich des motorisierten Verkehrs soll auf eine Breite von 6.40m verschmälert
werden. Zusätzlich soll er beidseitig jeweils um weitere 0.40m optisch verschmälert werden'
Die dadurch entstehenden seitlichän Streifen sollen Über-fahrbar ausgebildet werden' Dem
Fussgänger wird so mehr Raum gewährt und das Queren der Fahrbahn erleichteft. Die
heutilen parkplätze können beibehalten werden. Sie werden an gleicher Stelle auf dem
überbreiten Randbereich angeordnet. Anstelle der Parkplätze oder in Kombination mit ihnen
kann auch eine Bushaltestelle vorgesehen werden. Diese ist dann behinderlengerecht auszubilden.
Verschiedene Wege und Strassen münden in diesem Abschnitt in die Hauptstrasse. ln den
meisten Fällen sind die Sichtverhältnisse eingeschränkt. Mit der Verschmälerung der Fahrbahn und der temporeduzierenden Gestaltung können die Sichtverhältnisse generell verbessert werden.
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SlA, Dr-rrrja Bir-rggeli, Dipl lng. TU Berlin Sihlstrasse sg, aoor zlrlcl
-4-IL-l/ TEAMverkehr.zug
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20.12.2007 hh
Marcel Muri, Dipl. Architekt ETH/SIA, Dunja Binggeli, Dipl lng. TU Berlin
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