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# Wohnbauaktion 1972

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842.1301
Wohnbauaktion 1972
Gemeindebeschluss vom 20. Mai 19731
1. Die Stadt Zürich erstellt 750 weitere kommunale Wohnungen. Davon sind wenigstens 250 nach den Bestimmungen des
sozialen Wohnungsbaues oder des sozialen Alterswohnungsbaues und wenigstens 250 nach den Bestimmungen des allgemeinen Wohnungsbaues oder des allgemeinen Alterswohnungsbaues zu vermieten. Zur Verbilligung der Mietzinse dieser
wenigstens 500 subventionierten Wohnungen durch Gewährung
von Abschreibungsbeiträgen wird ein Kredit von 10 Millionen
Franken zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs bewilligt.
Anordnungen zur Durchführung dieses Beschlusses fallen im
Sinne von Art. 11 lit. c der Gemeindeordnung in die Zuständigkeit des Gemeinderates und unterstehen ausschliesslich dem
fakultativen Referendum.
2. Als Unterstützung für die Erstellung von rund 400 weiteren
Wohnungen durch die öffentlichrechtliche Stiftung «Wohnungsfürsorge für betagte Einwohner der Stadt Zürich» werden bewilligt:
2.1 Ein Kredit von 9 Millionen Franken zur Ausrichtung von
Abschreibungsbeiträgen; davon werden ⅔ dem Armengut und
⅓ dem Ausserordentlichen Verkehr belastet.
2.2 Ein Kredit von 3 Millionen Franken zur Ausrichtung von degressiven Kapitalzinszuschüssen während längstens 20 Jahren;
die jährliche Quote von durchschnittlich 150 000 Franken wird
dem Ordentlichen Verkehr belastet.
Der Gemeinderat bestimmt im Einzelfall die Höhe des Abschreibungsbeitrages und der Kapitalzinszuschüsse für die ersten vier
Jahre. Nachher setzt der Stadtrat die Kapitalzinszuschüsse fest.
3. Zugunsten des Baues von rund 1150 subventionierten
Wohnungen durch Dritte mit gemeinnütziger Zielsetzung (Baugenossenschaften, Stiftungen usw.) werden für die Verbilligung
der Mietzinse bewilligt:
3.1 Ein Kredit von 5,5 Millionen Franken zur Ausrichtung von
Kapitalzinszuschüssen während längstens 20 Jahren für rund
250 Wohnungen, die Familien, Invaliden und Betagten mit bescheidenen Einkommen vorbehalten sind (sozialer Wohnungsbau und sozialer Alterswohnungsbau); die jährliche Quote von
1 BS 2, 37.
2Wohnbauaktion 1972
842.130
höchstens 275 000 Franken wird dem Ordentlichen Verkehr belastet.
3.2 Ein Kredit von 10 Millionen Franken zur Gewährung von
verbilligten Darlehen für rund 500 Wohnungen, die Familien mit
mittleren Einkommen vorbehalten sind (allgemeiner Wohnungsbau); die jährlichen Zinsausfälle werden dem Ordentlichen Verkehr belastet.
3.3 Ein Kredit von 10,5 Millionen Franken zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs zur Gewährung von zinslosen Darlehen für rund 400 Wohnungen, die Betagten mit mittleren Einkommen vorbehalten sind (allgemeiner Alterswohnungsbau).
