---
title: "Notenaustausch vom 20. März 2023 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Delegierten Verordnungen (EU) 2023/332 und 2023/333 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)"
id: 54853977-f0b9-43a7-94aa-8a02ce21b884
authority: li
place: "Liechtenstein"
applies_also_from: []
kind: treaty
in_force: true
number: "0.362.380.169"
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/54853977-f0b9-43a7-94aa-8a02ce21b884
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.gesetze.li/konso/html/2023117000
read_on: 2026-10-23
sha256: 5efb7afb454744d9a68cae6fb29bb8f71c1e8f26a294f01f0d640dcb58b1c5b0
provisions: 1
---

# Notenaustausch vom 20. März 2023 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Delegierten Verordnungen (EU) 2023/332 und 2023/333 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

## Notenaustausch {#text}

Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Delegierten Verordnungen (EU) 2023/332 und 2023/333 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 20. März 2023
Inkrafttreten: 20. März 2023
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 20. März 2023
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat, SG.B.2
200, Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen der Kommission vom 15. Februar 2023, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung vom 22. September 2011 zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen, erstellt wurden, und in der die folgenden Delegierten Verordnungen der Kommission notifiziert wurden:
- Delegierte Verordnung der Kommission vom 11.07.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Fälle, in denen Identitätsdaten für die Zwecke der Aufdeckung von Mehrfachidentitäten als identisch oder ähnlich angesehen werden1
- Delegierte Verordnung der Kommission vom 11.07.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Fälle, in denen Identitätsdaten für die Zwecke der Aufdeckung von Mehrfachidentitäten als identisch oder ähnlich angesehen werden2
Gemäss Art. 5 Abs. 3 der oben genannten Vereinbarung i.V.m. Art. 5 des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der oben genannten Weiterentwicklungen akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
