---
title: "Quartiergestaltungsplan «Ruessen»"
id: 54ecdeb0-729c-421e-9bec-082861319323
authority: bfs1701
place: "Baar"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.5-21"
publisher_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.5-21
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/54ecdeb0-729c-421e-9bec-082861319323
language: de
in_force_from: 2018-08-08
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.5-21
read_on: 2026-11-01
sha256: b1ca0bb5bc3669f83ae00b8c6bf0339d1df939c566be3ac060b7c8b1a2eac2c5
provisions: 1
---

# Quartiergestaltungsplan «Ruessen»

## text {#text}

Kanton Zug LWV { Gemeinde Baar
Quartiergestaltungsplan Ruessen
Situation 1: 1000
Schnitt 1: 100
Al
Abteilung Planung/Bau, den 4. April 2018
Der Abteilungsleiter
Urs Spillmann
Vom Gemeinderat beschlossen am 4. April 2018
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Andreas Hotz Walter Lipp
Öffentliche Auflage vom 11. Mai bis 11.Juni2018
Visum Planung/Bau
Urs Spillmann
Vom Gemeinderat festgesetzt am 08. AUG. 2018
Der Gemeindepräsident Der Gemein eschreiber
M
25.6.2018
Festlegungen
EN
Informationsinhalt
Strassenquerschnitt A-A/1: 100
Perimeter Quartiergestaltungsplan
Freiraum min. 600 m?
Ökologische Ausgleichsfläche
Übergangsbereich Sihlbruggstrasse
Guter Bezug Erdgeschoss-Fassaden zur Sihlbruggstrasse
Mögliche Lagen Retentionsanlage / Entwässerungsmulden
Strassenflächen
Trottoirflächen
Erschliessungsflächen
Wendeplatz
Zu gewährleistende Anschlusspunkte Flurweg (Lage schematisch)
Neue öffentliche Fusswegverbindung (Lage schematisch)
Ableitung von Oberflächen-Hangwasser (Lage schematisch)
Bestehende Gebäude ausserhalb Perimeter
Bestehende Gebäude innerhalb Perimeter
Mögliche Lage von Hochbauten (schematisch)
::
Abbruch
Mögliche neue Parzellierung
Eingedolter Walterswilerbach
Höhenkurven
variierend 5.70m 2.00m variierend
Gebäude private Vorzone Fahrbahn Fussweg private Vorzone Gebäude
7.70m
„onspian
/ ,
> 2
N
N
somx
Suter • von Känel • Wild • AG
Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt
Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch
Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 32661 – 25.6.2018
Quartiergestaltungsplan Ruessen
Handlungsanweisungen
Abteilung Planung/Bau, den 4. April 2018
Urs Spillmann
Vom Gemeinderat beschlossen am 4. April 2018
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Andreas Hotz Walter Lipp
Öffentliche Auflage vom 11. Mai bis 11. Juni 2018
Visum Planung/Bau
Urs Spillmann
Vom Gemeinderat festgesetzt am 8. August 2018
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Andreas Hotz Walter Lipp
AI
Quartiergestaltungsplan Ruessen, Baar
Handlungsanweisungen
Zweck
Ziele Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Ruessen hat zum Ziel, die
Grundsätze der Bebauung, Freiraumgestaltung und Erschliessung der Reservebauzone RB AC aufzuzeigen, damit ein gut
nutzbares Arbeitsplatzgebiet entstehen kann. Dieses soll entsprechend den Nutzungsabsichten der Grundeigentümer in
Etappen individuell überbaut werden können.
Insbesondere hat der QGP Ruessen zum Ziel;
• ein effizientes Erschliessungssystem sicherzustellen;
• die Lage des Freiraums zu klären;
• einen naturnah gestalteten
Siedlungsrand sicherzustellen;
• gut bebaubare Grundstücke zu formen;
• die Retentionsmöglichkeiten aufzuzeigen;
• eine zweckmässige Verdichtung zu prüfen.
Verbindlichkeit und Wirkung
Anordnungsspielraum Sämtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für
die weitere Projektierung einen Anordnungsspielraum.
Von der Grundkonzeption kann abgewichen werden, wenn wiederum ein grundstücksübergreifendes, abgestimmtes Konzept
mit mindestens gleich hohen gestalterischen Qualitäten sichergestellt wird.
Beurteilungsgrundlage Der vorliegende Quartiergestaltungsplan ist behördenverbindlich. Er dient als Grundlage für
• die vertragliche Sicherung der Erschliessungsanlagen und
des Freiraums und die damit verbundene Arrondierung der
Baugrundstücke;
• die Beurteilung von Bauvorhaben im Rahmen von Baubewilligungsverfahren.
Quartiergestaltungsplan Ruessen, Baar
Handlungsanweisungen
Bebauung und Freiraumgestaltung
Anforderungen Neubauten und Anlagen sollen sich gut in das bauliche und
landschaftliche Umfeld integrieren und sind möglichst rücksichtsvoll in die bestehende Topografie einzufügen, so dass am
Siedlungsrand eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt
auch für Materialien und die Farbgebung.
Insbesondere sind folgende Grundsätze zu beachten:
• die bestehende orthogonale Bebauungsstruktur soll fortgeführt werden;
• entlang dem Siedlungsrand ist eine ökologische Ausgleichsfläche anzulegen, die überdies der Abnahme von
oberflächlichem Hangwasser dienen kann (Entwässerungsmulde);
• längs der Sihlbruggstrasse sollen Erdgeschossfassaden
einen guten Bezug zum Strassenraum herstellen;
• der Übergang zur Sihlbruggstrasse ist angemessen zu begrünen und mit einzelnen Hochstammbäumen zu bepflanzen;
• Mauern und Stützkonstruktionen ab 2.0 m sind in der Höhe
zu staffeln und zu begrünen
Freiraum Im bezeichneten Bereich muss zu Lasten der Grundeigentümer
ein min. 600 m2 grosser Freiraum erstellt werden. Der Freiraum
ist als attraktiver Aufenthaltsraum für Arbeitende zu gestalten.
Die Projektierung hat durch eine qualifizierte Fachperson (z.B.
Landschaftsarchitekt) zu erfolgen. Durch Einzelbäume und
Sträucher soll der Freiraum gegliedert werden. Entlang der
Siedlungsgrenze ist der Freiraum offen zu gestalten, so dass
Sichtbeziehungen zur Landwirtschaftsfläche gewährleistet sind.
Die Planung des gesamten Freiraums hat mit einem ersten
Baugesuch für GS Nr. 2319 oder 4108 zu erfolgen. Mit Realisierung einer ersten Bebauung ist ein anteilsmässiger und sinnvoller Teil des Freiraums zu erstellen.
Ökologische
Ausgleichsfläche
Auf eine naturnahe Umgebungsgestaltung, insbesondere gegenüber der Landwirtschaftszone, ist Wert zu legen. Am Siedlungsrand sowie teilweise entlang der Sihlbruggstrasse ist ein
naturnah gestalteter Grünstreifen mit einer variierenden Breite
zwischen 2 m (bereichsweise) bis 6 m anzulegen und extensiv
zu bewirtschaften. Die ökologische Ausgleichsfläche hat min.
10 % der Grundstücksfläche GS Nrn. 2319 und 4108 aufzuweisen.
Quartiergestaltungsplan Ruessen, Baar
Handlungsanweisungen
Gestaltung Strassenraum Im Übergangsbereich zur Sihlbruggstrasse darf das bestehende
Terrain dem Strassenniveau der Sihlbruggstrasse angeglichen
werden, wobei dieser Bereich zusammen mit den angrenzenden Fassaden gut zu gestalten ist.
Erschliessung
Erschliessungsnetz Die Grundstücke sind ab der Ruessenstrasse zu erschliessen.
Die Ruessenstrasse ist innerhalb des Perimeters auf eine Fahrbahnbreite von 5.70 m auszubauen und um ein min. 2 m breites
Trottoir zu ergänzen.
Die Parkplätze auf der Ruessenstrasse sowie auf dem Trottoir
sind aufzuheben, damit die Strassenanlage ihrer Erschliessungsfunktion gerecht werden kann und die privaten Wegrechte
ausgeübt werden können.
Am Ende der Stichstrasse ist ein Wendeplatz anzulegen, der
den technischen Anforderungen von LKW's entspricht. Der
Wendeplatz kann als Bestandteil der Grundstückserschliessung
genutzt werden.
Die Erschliessung des Ruessenhofs und des Utingenhofs ist zu
gewährleisten. Der bestehende Flurweg kann zur besseren
Bebaubarkeit der Grundstücke verlegt werden.
Erschliessungsflächen Die bezeichneten Erschliessungsflächen dienen als Grundstückszufahrt, Manövrier- und Parkierungsflächen.
Im Übergangsbereich zur Sihlbruggstrasse sind oberirdische
Parkplätze zulässig, sofern diese mit einzelnen Bäumen kombiniert werden.
Fusswegverbindung Von der Ruessenstrasse zur Bushaltestelle an der Sihlbruggstrasse ist eine öffentliche Fusswegverbindung anzulegen. Die
Lage des Fussweges ist mit einem ersten Bauprojekt nachzuweisen.
Parkierung / Verkehrsintensive Nutzungen
Die „Richtwerte für das spezifische Parkfelder-Angebot“ nach
VSS Norm 640 281 sind mit dem Faktor 0.70 abzumindern.
Verkehrsintensive Nutzungen sind aufgrund der begrenzten
Strassenkapazität nur im beschränkten Masse möglich.
Ver- und Entsorgung
Entwässerung Das Planungsgebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern. Im Baubewilligungsverfahren sind die erforderlichen Retentions- und
Versickerungsanlagen nachzuweisen.
Quartiergestaltungsplan Ruessen, Baar
Handlungsanweisungen
Das unverschmutzte Meteorwasser ist auf den Grundstücken
soweit wie möglich versickern zu lassen. Ist eine Versickerung
nicht möglich, sind Retentionsanlagen zu erstellen. Ein Überlauf
in den Walterswilerbach ist zulässig. Die zulässige Abflussmenge wird im Baubewilligungsverfahren bestimmt.
Das Schmutzwasser kann an die bestehende Schmutzwasserleitung längs der Sihlbruggstrasse angeschlossen werden.
Im Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen sind Massnahmen zur Abnahme von Oberflächen-Hangwasser zu ergreifen
(Entwässerungsmulde).
Entsorgungsstellen Im Baubewilligungsverfahren sind die erforderlichen Entsorgungsstellen nachzuweisen.
Umwelt
Bodenschutz Gemäss Zugmap sind auf den Grundstücken im Perimeter keine belasteten Standorte oder Altlastenverdachtsflächen vorhanden. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens ist der
Zustand des Bodens auf dem Grundstück GS Nr. 2319 abschliessend zu prüfen.
Lärm Der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe IV ist mittels planerischen und baulichen Massnahmen einzuhalten.
Umsetzung
Privatrechtliche
Regelungen
Durch die Grundeigentümer sind in einem Landumlegungs- und
Erschliessungsvertrag insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu treffen:
• Sicherstellung Ausbau Ruessenstrasse (Landarrondierung,
Kostenregelungen, Zuständigkeiten);
• Gemeinschaftliche Anlagen: Wendeplatz, Entwässerungsleitungen und allenfalls Retentionsanlage, (Finanzierung,
Erstellung, Unterhalt, erforderliche Rechte);
• Sicherstellung Freiraum (Finanzierung, Erstellung, Unterhalt, erforderliche Rechte);
• Nutzungsrechte zugunsten Drittgrundstücke (Verlegung
bestehender Flurweg, weitere Fuss- und Fahrwegrechte);
• Nutzungsrechte zugunsten der Öffentlichkeit (öffentliches
Fusswegrecht für neue Fusswegverbindung von der Ruessenstrasse zum Trottoir an der Sihlbruggstrasse, Fahrwegrecht Wendeplatz bei einer Übernahme der Ruessenstrasse durch die Gemeinde)
Quartiergestaltungsplan Ruessen, Baar
Handlungsanweisungen
Überführung in eine
definitive Bauzone
Nach der Festsetzung des Quartiergestaltungsplans, Sicherstellung der öffentlichen Rechte sowie Vorliegen des erforderlichen
Landumlegungs- und Erschliessungsvertrages wird die Reservebauzone mit Beschluss durch den Gemeinderat in eine definitive Bauzone überführt. Dazu ist dem Gemeinderat ein entsprechendes Gesuch einzureichen, welches öffentlich aufgelegt
wird (Baubewilligungsverfahren).
