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title: "Gebührenordnung für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss"
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provisions: 1
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# Gebührenordnung für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss

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551.3501
Gebührenordnung für die Verwahrung
fremder Fahrzeuge durch die Stadtpolizei
Stadtratsbeschluss vom 23. Dezember 1992 (3723)1
1. Für die Verwahrung fremder Fahrzeuge durch die Stadt
polizei wird folgende Gebührenordnung erlassen:
1.1 Garagierung in abgeschlossenen, gedeckten Räumen
pro Tag (24 Std.)
Fr.
für Personen und Lieferwagen
sowie leichte Anhänger 15
für Lastwagen und schwere Anhänger 40
für Motorräder und Motorfahrräder 5
1.2 Für das Einstellen von Fahrzeugen in ungedeckten,
jedoch abgeschlossenen Hofräumen oder auf über
wachten Parkplätzen wird die Hälfte der genannten
Gebühren erhoben.
1.3 Die volle Tagesgebühr wird auch dann erhoben, wenn
die Verwahrung weniger als 24 Stunden dauert.
2. Die Gebührenordnung tritt auf den 1. Januar 1993 in Kraft.
3. Der Stadtratsbeschluss vom 27. November 19912 wird auf
den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses aufge
hoben.
1 AS 41, 195.
2 AS 40, 383.
