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title: "Bonus auf Energie- und Netznutzungstarifen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) für die Stadt Zürich Gemeinderatsbeschluss"
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# Bonus auf Energie- und Netznutzungstarifen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) für die Stadt Zürich Gemeinderatsbeschluss

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732.215
Bonus auf Energie- und Netznutzungstarifen
des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz)
für die Stadt Zürich
Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 2012
1. Das ewz entrichtet den Kundinnen und Kunden im Kalenderjahr des Inkrafttretens dieses Beschlusses sowie im
nachfolgenden Kalenderjahr einen Bonus von 10 % auf der
Rechnung für Energie- und Netznutzung einschliesslich
Abgaben und gemeinwirtschaftliche Leistungen.
2. Danach richtet sich der Bonus nach dem nach der Gewinnablieferung an die Stadt verbleibenden Jahresgewinn. Er
beträgt pro ganze 10 Mio. Franken, die dieser Jahresgewinn
die Gewinnablieferung übersteigt, 1 % auf der Rechnung für
Energie und Netznutzung einschliesslich Abgaben und gemeinwirtschaftliche Leistungen.
3. Der voraussichtliche Bonus wird im Voranschlag der Stadt
eingestellt. Wenn sich in der Jahresrechnung eine Abweichung zum Voranschlag ergibt, die zu einem höheren oder
einem tieferen Bonus geführt hätte, wird dies in der übernächsten Periode entsprechend berücksichtigt.
4. Der Stadtrat ist ermächtigt, bei ausserordentlichen Ereignissen, wie z. B. bei ausserordentlichen, periodenfremden
Aufwänden oder Erträgen, den Bonus anzupassen.
5. Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.1
1 Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013.
