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title: "Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Bürgerrats"
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provisions: 3
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# Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Bürgerrats

## § 1 {#par_1}

Entschädigung nach Aufwand
1 Folgende Tätigkeiten eines Mitglieds des Bürgerrats werden nach Zeitaufwand entschädigt:
a) Teilnahme an Sitzungen des Leitungsausschusses;
b) Teilnahme an Sitzungen der Einbürgerungskommission sowie Teilnahme am Infoabend
und Bürgerbriefübergabe;
c) Teilnahme an Sitzungen in vom Bürgerrat oder Bürgergemeinderat gewählten Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen;
d) Teilnahme an Sitzungen einer interkommunalen oder kantonalen Arbeits- oder Projektgruppe;
e) Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben kraft Delegationsbeschluss des Bürgerrats;
f) offizielle Gratulationsbesuche bei Basler Bürgerinnen und Bürgern.

## § 2 {#par_2}

Verfahren
1 Die Mitglieder des Bürgerrats führen ein Verzeichnis über ihre entschädigungsberechtigten Tätigkeiten.
2 Sie machen ihren Entschädigungsanspruch jährlich beim Bürgerrat geltend.
3 Der Bürgerrat beschliesst jeweils im Dezember aufgrund der eingereichten Verzeichnisse die individuellen Entschädigungsansprüche.
4 Die Auszahlung der vom Bürgerrat genehmigten Entschädigungen erfolgt durch die Zentralen Dienste.

## § 3 {#par_3}

Spesenentschädigung
1 Die Mitglieder des Bürgerrats erhalten zur Abgeltung amtsbedingter Auslagen pro Jahr eine pauschale Spesenentschädigung von CHF 2'400.
2 Die Spesenentschädigung wird anteilmässig monatlich ausbezahlt.
Schlussbestimmung
Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt rückwirkend am 1. Januar 2026 in Kraft.
1) BaB 153.110
Bürgerrat / Verwaltung BaB 153.115
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
20.01.2026 01.01.2026 Erlass Erstfassung KB 31.01.2026
Bürgerrat / Verwaltung BaB 153.115
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 20.01.2026 01.01.2026 Erstfassung KB 31.01.2026
