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title: "Bebauungsplan «Forren», Rotkreuz"
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provisions: 8
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# Bebauungsplan «Forren», Rotkreuz

## Art. 1 ( {#art_1}

Hochstammbäume (Art. 11)
Lage schematisch
Mögliches Gewässer {Art. 11)
Versickerungs- und Retentionsraum
(Art. 11) Lage schematisch
Bereich nicht für die Grundfiäche
zur Nutzungsberechung relevant
);?;.::,;;;;;;;; Proj ekt Hochhaus (noch in Planung)
50m
Velostel lplätze
Lage schematisch
Entsorgungsstelle
Inhalt des Beschlusses
BAU BEREICHE
Art. 1 Baubereiche
Für die Hochbauten werden Baubereiche festgesetzt. In den Baubereichen werden Regelungen zu
Gebäudehöhe getroffen. Technische Aufbauten sind von den Gebäudehöhen ausgenommen.
Ausserhalb der Baubereiche ist die Erstellung von Kleinbauten für Veloabstellplätze, Entsorgungsanlagen und dgl. gestattet.

## Art. 2 NUTZUNG {#art_2}

Nutzung und Nutzungsmasse
Die anrechenbare Fläche des BBP-Perimeters (ohne Schraffur) beträgt 39'841 m2 und kann mit einer
AZ 1,9 realisiert werden. Die Ausnützung, abzüglich der bereits realisierten anzurechnenden Geschossfläche von 53'775 m2, kann nach Bedarf auf alle Baubereiche unter Einhaltung der festgelegten
Maximalhöhe verteilt werden.

## Art. 3 ERSCHLIESSUNG {#art_3}

Zu- und Wegfahrten
Für die Zu-lWegfahrt 1 ist im Rahmen des Baugesuchs Baufeld Bin einem Verkehrsgutachten die Vor-
und Nachteile gegenüber Zu-/Wegfahrt 3 abzuwägen sowie eine verkehrstechnisch funktionierende
Lösung für die Realisierung des "Rechts-Rechts-Systems" aufzuzeigen.

## Art. 4 {#art_4}

Bewirtschaftung

## Art. 5 Alle Parkplätze müssen bewirtschaftet werden {#art_5}

Bushaltestelle
Wird der öffentli che Verkehr (Feinverteiler} via nördliche lndusbiestrasse geführt, ist eine Haltestelle
entlang der nördlichen Industriestrasse im Bereich der GS 691, 1094 oder 1781 zu errichten,

## Art. 6 {#art_6}

Planungsspielraum
Für die Anlage der Fuss- und Radwegverbindung Industriestrasse wi rd ein Planungsspielraum von ±5
Meter gewährt. Die Lage der angrenzenden Baubereiche ist bei einer Verschiebung der Strassen
entsprechend anzupassen. Beim Baubereid1 C ist eln Planungsspielraum von +3 Meter zulässig.
455.70
4 3.00
1 Forrenn•. Beu5ere1ch A
Schnitt A-A 1:750
503.70
455.20 455.70
43( , V
■ 430.70
cau „ 1 lntl:slr. 1 1 Baubereich E 1 1 Sauber. C
Schn itt B-B 1:750
GESTALTUNG
Art. 8 Erhöhte Anforderungen
In diesen Bestimmungen werden die maximalen Nutzungsmasse für die einzelnen Baubereiche
definiert. Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse nur gewährt, wenn
die Qualitäten gemäss § 45 BZO 2005 (Arealüberbauung: erhöhte Anforderungen) für Gewerbebauten
erfüllt sind.
Art. 9 Baubereich E
Für den Baubereich E ist, um eine hohe gestalterische Qualität zu gewährleisten, die Bebauung mittels
eines Studienauftrages zu eruieren.
Art.10 Platz
Die Gestaltung des Platzes ist zusammen mit den Baubereichen E und C zu planen. Hierbei sind die
Kriterien Orientierung , Repräsentation, Kommunikation und Funktionalität zu erfüllen . Der Platz ist als
Aufweitung des Strassenraumes {I ndustriestrasse) und nicht als städtebauliches Solitär zu verstehen.
Der gegenüberliegende Bau 9 ist in die Platzgesta ltung einzubeziehen .
Der Platz. ist so zu gestalten, dass der Fussgänger Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr
bekommt.
Art. 11 Aussenraum
Für die Aussenraumgestaltu ng ist der mit dem BBP Fotren eingereichte Umgebungsplan vom 6 , 11.2013
verbindlich.
Art. 12 Ausstattung
Die Aussenraummöbl ierung ist einheitlich zu gestalten.
BAUORDNUNG
Art. 13 Abweichungen/ Änderungen
Der Gemeiderat kann kleine Abweichungen bewilligen. Bei Änderungen des Zonenplans oder der
Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
503.70
455.70
445.50
Baubere1cli E 8ä ubere,ch H
,vv, ' V 1 1 1 1 1 -,vv. / U
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6.88
503.70
repriisentativer
stei nerner
i.()':>':,Empfangsplatz mit
Begrünung
430.70
455.70
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An!ieferun Bau 6 und 7
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• Platz mit Kiesbelag
Gastronom iebetrieb
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455.70
24.71
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• •
Ge lzg'ru e13
• •
32.39
27.89
Wende platz
LKW
455.70
455.70
1455.701 -
Bau 2
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Gemeinde Aisch Gemeinde Rlsch ~ Kanton Zug
Bebauungsplan Roche Parkierung, Rotkreuz
1:2500
Plan Nr.:
Ersetzt Plan Nr. :
Datum:
Sondernutzungsplan Rache Parkierung, Rotkreuz vom 26.03.2008
18.07.2008 / ms
Vo Gemeinderat beschlossen am: 09. Juli 2008• t..'
Die Ge=lndepr~ld~ntin .. . ... .. C. ~( ~r ~r.z:~i~~'.'........... .. .. .. .. ... / -r~J
Von der Baudirektion / Vom Amt für Raumplanung Der Baudirektor:
vorgeprüft am:
26. Juni2008
1. Publikation im Amtsblatt 1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Nr.: 29 Vom: 18. Juli 2008
Vom: 18. Juli 2008 Bis: 18. August 2008
2. Publikation im Amtsblatt
Nr.: ..4.9. /.5.0 .... ....
Vom: 05 ...l1.~.. D.~.?-.-'O'i
2. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
. 05 Qe7 'a·Vom. . .. , . : ... .. ."r; ••• • .l.t.
' - ) In ~ '') (i
Bis: . 0.:>. ..1 . .0.....L,.:;0
Vom Regierungsrat/ Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: .... ,,.,; ~,·.- : ·1u tf &S ~A'I
20. FEB. 200 9
Inhalt des Beschlusses
1- ·-·-- 1Perimeter
Informationsinhalt
1 m 1
--
Velostellplatz
Lage schematisch
bestehende Gebäude
ZO (Feb. 08)
geplante Gebäude
Z1.1 (2012)
Inhalt des Beschlusses
Art. 1 Anzahl der Parkplätze
geplante Gebäude
Z2.1 (2020) ohne Baufeld Nord
r------- 1
1 1 Baufeld Nord Z.2.1 (2025)L _______ ...J
Innerhalb des Perimeters dürfen maximal 1'400 Parkplätze erstellt werden.
Art. 2 Zeitliche Staffelung
2.1 Im lstzustand sind bei einer aGF von rund 41 '900 m2 insgesamt 839 Parkplätze vorhanden. Vom
lstzustand bis zu einer totalen aGF von 89'900 m2 darf zusätzlich ein PP pro 138.7 m2 aGF
erstellt werden.1>
2.2 Von einer aGF von 89'900 m2 bis zu einer totalen aGF von 136'000 m2 darf zusätzlich ein PP pro
214.4 m2 aGF erstellt werden.2l
2.3 Bei einer aGF über 136'000 dürfen maximal 1 '400 Parkplätze erstellt werden. 3l
2.4 Vorübergehende Abweichungen von maximal 5 % von den Werten gemäss 2.1 und 2.2 sind
zulässig, die maximale Anzahl von 1 '400 Parkplätzen darf jedoch nicht überschritten werden.
Art. 3 Verteilung
400 Parkplätze werden auf dem Grundstück 1990 ~michtet. Die restlichen 1 '000 Parkplätze werden in
einem oder mehreren, oberirdischen oder unterirdischen Parkhäusern realisiert. Besucherparkplätze
sind ausserhalb von Parkhäusern zulässig.
Art. 4 Bewirtschaftung
Alle Parkplätze müssen bewirtschaftet werden.
Art. 5 Aufhebungen
Die Parkierungsvorschriften des Bebauungsplan Forren (Art. 4 und 5) werden aufgehoben.
Art. 6 Minergie
Die Büro- und Laborbauten sind (sofern technisch möglich) im Minergie-Standard nach SIA 380/1 mit
kontrollierter Lüftung zu erstellen. Der Energienachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.

## Art. 7 {#art_7}

Velostellplätze
Innerhalb des Perimeters des Bebauungsplanes sind mindestens 290 Velostellplätze zu errichten.

## Art. 8 {#art_8}

Mobilitätskonzept
Das momentan in Ausarbeitung befindliche Mobilitätskonzept der Roche Diagnosics AG ist bis
spätestens 1 Jahr nach Erreichen des Zustandes Z1 .1 (2012) umzusetzen.
Hinweise (ohne Rechtskraft)
1> Eine aGF von 89'900 m2 entspricht der aGF in allen bestehenden und bis 2012 geplanten Gebäuden (inkl.
2)
3)
Hochhaus, Zeithorizont Z1 im UVB, 1 '185 PP).
Eine aGF von 136'000 m2 entspricht der aGF in allen bestehenden und bis 2025 geplanten Gebäuden (inkl.
Bau 2, Bau 3 und Gebäude im Baufeld Nord, Zeithorizont Z2 im UVB, 1 '400 PP).
Die totale theoretische aGF im Perimeter beträgt rund 177'000 m2 (Endausbau, Realisierung voraussichtlich
nach 2025).
25 50 75 100 125 150
LJ
