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title: "Nr. 7504 - Salesianum"
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# Nr. 7504 - Salesianum

## text {#text}

13 UND 14 1. APRIL 2016
19. DEZEMBER 2017 MIT ÄNDERUNGEN IN ZIFFER 2.2 GENEHMIGT
20. APRIL 2016
01.04.2016 / 08.04.2016
BAU DEPARTEMENT
BEBAUUNGSPLAN
SALESIANUM
1:500
PLAN NR: 7504 DATUM: 30. JUNI 2014 / 24. FEBRUAR 2015
VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 04. JULI 2014
VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 07. OKTOBER 2014
GGR - VORLAGE NR: 2331
VOM: 16. DEZEMBER 2014
VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 16. DEZEMBER 2014
1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 9 UND 10
1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM: 27. FEBRUAR 2015 BIS: 30. MÄRZ 2015
VOM: 27.02.2015 / 06.03.2015
ZIFFER: 1066, 1190
VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 29.SEPTEMBER 2015
DIE PRÄSIDENTIN: DER STADTSCHREIBER:
KARIN HAGI MARTIN WÜRMLI
2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT
NR:
2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM: BIS:
VOM:
ZIFFER:
VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM:
LEGENDE
INHALT DES BESCHLUSSES
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Bebauungsplanperimeter
Neue Baulinie zu genehmigen
Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
Baubereich für neue Hauptbauten sowie Tiefgarage
Unterniveaubauten Baubereich Salesianum
Wohnanteilspflicht O %
Freihaltebereiche Durchsichten
Geschütztes Baudenkmal Salesianum
Wohnanteilspflicht O %
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch
Salesianum: Ein- und Ausfahrt Besucher- und Kundenparkfelder,
Ausfahrt LKW Richtung Zug zulässig
unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht
unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht für Fahrräder, Lage schematisch
unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht, Lage schematisch
Feuerwehr- und allg. Notzufahrt, Lage schematisch
Zufahrt Anlieferung, Lage schematisch
Unterflurcontainer, Lage schematisch
Bereich für je 3 Besucherparkfelder, Lage schematisch
Veloabstellplälze, Lage schematisch
Bereich mit Schotterrasen für Feuerwehrzufahrt, Lage schematisch
Hauptzugänge der Hauptbauten bergseits, Lage schematisch
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INFORMATIONSINHALT
RRB 09.09.1955 Genehmigte Baulinie
V_DI vom 16.12.2000 Genehmigte Waldbaulinie
RRB 09.09.1955 Neue Baulinie zu genehmigen gemäss separatem kantonalem Verfahren
Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen gemäss separatem kantonalem Verfahren
Projektierter Strassenausbau
, ----- 7 Mögliche Anordnung der 8 neuen Hauptbauten
1 1 Weitere bestehende Bauvolumen
Interessenlinie SBB für Doppelspurinsel Raum Casino - Fridbach
(gemäss kantonalem Richtplan, Kapital V5 - Regionaler Bahnverkehr/ Mittelverteiler)
Bauzonengrenze
Schemaplan Zu- und Wegfahrten
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Wegfa hrt für Lastwagen
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Zufa hrt für Personenwagen
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Schemaschnitt Richtprojekt
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BESTIMMUNGEN
1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan Salesianum bezweckt
das geschützte Salesianum mit seiner historischen Umgebung in seinem Charakter und Erscheinungsbild zu erhalten und auf der weiteren
Bauzonenfläche eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen;
die Rahmenbedingungen für eine qualilätsvolle Wohnüberbauung zu schaffen;
eine hohe Freiraumqualität zu sichern;
Bes1immungen einzuführen, welche eineraeils die bauliche Umselzl.lng des Richtprojektes ermöglichen und anderaeits den notwendigen
Projektierungsspielraum für die Weiterbearbeitung offen lassen.
2. Bebauung
2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache,
Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für eine
etappierte Realisierung.
2.2 Die Bebauung ist so zu planen, dass im 'Baubereich für neue Hauptbauten sowie Tiefgarage' genau acht Hauptbauten möglich sind.
Die Hauptbauten sind sowohl bezüglich Volumen als auch bezüglich architektonischem Ausdruck als Einheit zu gestalten. folgende
zwei Etappen sind möglich: Hauptbauten nördlich der Langsamverkehrsachse (3 Hauptbauten) und l-lauptballlen südlich dar
Langsamverkehrsachse (5 Hauptbauten).
2.3 Die "Freihaltebereiche Durchsichten' sind für das Freihalten von Durchsichten und von konzeptionell wichtigen Freiflächen bestimmt.
In den 'Freihaltebereichen Ourchsichten" dürfen keine Hauptbauten erstellt werden. Kleinbauten wie Zugänge zur Tiefgarage oder
Veloabstellplätze bis max. 3.50 m (ab gewachsenem Terrain bis zum oberaten Punkt das Daches) sind in den "Freihaltebereichen
Durchsichten' zulässig.
2.4 Das Richtprojekt vom 31. Oktober 2014 ist verbindlich. Abweichungen sind zu begründen und mUssen in ihrer städtebaulichen und
architektonischen Ausformulierung mindestens von gleich hoher Qualität sein wie das Richtprojekt.
2.5 Die Hauptbauten sind als kompakte Baukörper zu planen. Vorspringende und auskragende Bauteile wie Balkone und Erker sind nicht zulässig.
2.6 Ein allfälliges Dachvolumen muss auf der seezugwandten Seite angeordnet werden. Eine allfällige Nutzung der Dachflächen als Terrasse ist
nur auf der seeabgewandten Seite zulässig. Dachaufbauten sind nur zulässig, wenn deren Standort technisch bedingt ist
2.7 Die Dachflächen sind sorgfältig zu gestalten insbesondere bei
- einer Nutzung als Terrasse (Beschränk1.mg der Fläche, Materialwahl, etc.}
- Dachausstiegen (Lage, minimaler Dachaufbau, Materialwahl, etc.)
- Nutzung der Sonnenenergie
- Dachaufbauten
2.8 Die Hauptzugänge zu den Hauptbauten sind bergseits anzuordnen.
2.9 Die geschlitzten Bauten Salesianum mit ihrer historischen Umgebung sind vor oder zeitgleich mit der Etappe südlich der Langsamverkehrsachse
gemäss Bestimmung 2.2 aufzuwerten und instand zustellen. Bei den bestehenden Bauten und Anlagen sind Erneuerungen und Ändernngen
im Rahmen denkmalpflegerischer Vorgaben gestattet.
2.10 Im "Baubereich Untemiveaubauten Salesianum" sind Unterniveau bauten für Mehrzweckraum mit Nebenräumen, Erschliessung, Technik,
Tiefgarage etc. zulässig.
2.11 Ein angemessener Anteil der anrechenbaren Geschossfläche des Salesianums muss öffentlich zugänglich sein .
2.12 Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren für den Ausbau des Fridbachwegs und die Hauptbauten entlang das Fridbachwegs sind die Lärmimmissionen zu prGfen und bei Bedarf allfällige Massnahmen zum Lännschutz vorzusehen.
3. Aussenraum
3.1 Der Umgebungsplan zum Bebauungsplan vom 31. Oktober 2014 ist furdie weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und stellt einen
Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar. Die Freiraumgestaltung ist entsprechend zu konzipieren. Mit jedem Baugesuch für
Hauptbauten isl ein detaillierter Umgebungsplan basierend auf dem Umgebungsplan vom 31. Oktober 2014 einzureichen.
3.2 Der Aussenraum wird aufgeteilt in
- die historische Umgebung rnnd um die geschützten Bauten Salesianum (Aussenräume Salesianum);
- die Umgebung der neuen Hauptbauten inklusive Spielwiese und Spielplatz (Aussenräume Wohnüberbauung).
3.3 Die historische Umgebung der geschützten Bauten Salesianum ist gemäss den Vorgaben des Umgebungsplanes und in Absprache
mit der kantonalen Denkmalpflege und des Baudepartementes zu gestalten.
3.4 Die Aussenräume der Wohnüberbauung haben einen hohen ökologischen Wert aufzuweisen. Die aktuellen Kenntnisse
bezüglich unkontrollierter Verbreitung fremder Arten und Schutz heimischer Ökosysteme vor Schädlingen und Krankheiten sind im
Bepflanzungskonzept zu berücksichtigen.
3.5 Die Umgebungsgestaltung ist mit der jeweiligen Bauetappe zu realisieren. Der Spielplatz und die Spielwiese sind mit der 1. Bauetappe
der acht neuen Hauptbauten gemäss den Vorgaben der Beratungsstelle fur Unfallverhütung (BfU) zu konkretisieren und zu realisieren.
Der Spielplatz hat den Standard der neuen städtischen Spielplätze zu erfüllen.
Die historische Umgebung des Salesianums ist gemeinsam mit dem Umbau oder Ausbau des Salesianums zu realisieren.
3.6 Am bezeichneten Standort ist, in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug, eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern
einzurichten.
3.7 Bei den Ein- und Ausfahrten sind Bepflanzung und Bestockung so zu pflanzen, dass die Sichtweiten nicht eingeschränkt werden.
4. Erschliessung
4.1 Die Erschliessung furden motorisierten Individualverkehr für die neuen Hauptbauten und die geschützen Bauten Salesianum
ist ab dem Fridbachweg zulässig.
4.2 Die Erschliessung der Besucher- und Kundenparkfelder des Salasianums ist ab der Artheratrasse südlich des Salasianums
für Personenwagen zulässig. Die Zufahrt ist gemäss den Vorgaben des Umgebu11gsplans und in Absprache mit der kantonalen
Denkmalpflege zu gestalten, die Mauem sind entsprechend anzupassen.
4.3 Die Anlieferung mit LKW erfolgt ab dem Fridbachweg über die rückwärtige Zufahrtsstrasse und die Langsamverkehrsachse
zum Salesianum. Die Zufahrt direkt ab der Arlherstrasse ist für LKW nicht zulässig, Die Wegfahrt Richtung Zug ist für LKW
direkt auf die Artherstrasse zulässig.
4.4 Die öffentlichen Fusswege sind gemäss den Vorgaben des Umgebungsplanes und in Absprache mit der kantonalen
Denkmalpflege und des Baudepartementes zu gestalten.
4.5 Hauszugänge müssen eine Breite von min. 2.00 m aufweisen.
4.6 Soweit technisch möglich ist eine allfällige Mauer entlang der Zufahrtstrasse möglichst kleintierfreundlich zu bauen {insb. für
wärrneliebende ner- und Pllar1Z0narten mit Trockenmauern oder dergleichen).
4.7 Der Fridbachweg ist gemäss separatem Projekt auszubauen. Er dient zukünftig als öffentliche Erschliessungsstrasse für die
Quartiere Untere Roostnatt, Salesianum, Roosl und Fridbach {Hofstrasse südlich der Einmündung Fridbachweg).
Der Ausbau des Fridbachwegs hat auf der gesamten markierten Fläche spätestens mit dem Bau der Zufahrt zur Tiefgarage zu erfolgen.
5. Parkierung
5.1 Die maximal zulässige Anzahl Parkfelder der neuen Hauptbauten für Bewohner und Beschäftigte beträgt !!5 Parkfelder.
Für das Salesianum sind max, 16 Parkfelder für Bewohner und Beschäftige zulässig.
5.2 Für die minimale Anzahl zu erstellender Parkfelder für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden gilt das Parkplatzreglement
5.3 Sämtliche Parkfelder für Bewohner und Beschäftigte müssen unterirdisch in Tiefgaragen angeordnet werden.
5.4 Innerhalb der nefgarage bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte. Diese müssen mit der jeweiligen Bauetappe
mit Dienstbark.eilen geregelt werden.
5.5 Für die neuen Hauptbauten sind oberirdisch max. 9 Besucher- und Kundenparkfelder an den bezeichneten Standorten zulässig. Im Bereich
des Salesianums sind oberirdisch bei öffentlich zugänglichen Nutzungen max. 10 und bei Wohnnutzungen max. 2 Besucher- und Kunde11parkfelder am bezeichneten Standort zulässig. Bei ausgewiesenem Bedarf si11d bei öffentlich zugängliche11 Nutzungen für das Salesianum
weitere Besucher- und Kundenparkfelder in der nefgarage zulässig.
5.6 Für Fahrräder und Motorfahrräder ist pro Zimmer mindestens 1 Abstellplatz zu eratellen, Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem
und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 70% der Abstellplätze sind zu überdachen. In der Nähe der Hauszugänge sind
Kurzzeitabstellplätze zu realisieren. Bei der Realisierung sind die entsprechenden VSS-Nonnen zu beachten.
6. Allgemeine Bestimmungen
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung
und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Baubewilligungsverfahren kleine Abweichungen bewilligen. Eintragungen
ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.
