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title: "Richtlinien des Stadtrates über die sprachliche Gleichbehandlung"
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provisions: 1
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# Richtlinien des Stadtrates über die sprachliche Gleichbehandlung

## Art. 1 {#art_1}

SVG hat sich die Fahrzeugführerin vor
dem Wegfahren zu vergewissern, dass sie keine Kinder oder andere Strassenbenützerinnen oder -benützer gefährdet."
4 Sind unter den antragstellenden oder rechtsuchenden Personen
sowohl solche männlichen wie weiblichen Geschlechts, werden geschlechtsneutrale Bezeichnungen oder Paarbildungen verwendet.
5 Sparschreibungen mit Schrägstrichen und grossen Buchstaben
im Wortinnern (Lehrer/-in; LehrerIn) sind auch in Verfügungen und
Beschlüssen unzulässig.
6 Ein Gesetzes-, Dekrets- oder Verordnungstext kann auch - als
echtes Zitat - unverändert in eine Verfügung oder einen Beschluss
übernommen werden.
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Fussnoten:
1) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 24. Mai 2016
2) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 11. Januar 2022
Verfügungen
und Beschlüsse
