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title: "Allgemeine Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung (AGB Schulische Betreuung)"
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provisions: 1
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# Allgemeine Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung (AGB Schulische Betreuung)

## Art. 2 ( {#art_2}

VO KB).
4 Die «Registrierung Betreuung» und Anmeldung können aus
technischen Gründen maximal ein Jahr vor dem gewünschten
Eintrittsdatum erfolgen. Falls aus betrieblichen Gründen eine
Betreuung ab dem gewünschten Eintrittsdatum nicht möglich ist,
kann die Schule ein späteres Eintrittsdatum festlegen. Die Wartezeit bis zum Eintrittsdatum beträgt maximal 6 Monate nach
dem gewünschten Eintrittsdatum.
5 Für Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulzuweisung müssen die Eltern / Erziehungsberechtigten den Bedarf nach ergänzender Betreuung während der Schulwochen und der Schulferien
mit dem Formular «Betreuungsbedarf» bei der Kreisschulbehörde der Wohnadresse anmelden.
6 Die auf der «Registrierung Betreuung» durch die Eltern / Erziehungsberechtigten gemachten Angaben stehen dem Betreuungspersonal und der Verwaltung zur Verfügung.
6.2 Rechnungs- und Korrespondenzadresse
1 Der in der «Registrierung Betreuung» unter Rechnungs- und
Korrespondenzadresse aufgeführte Elternteil / Erziehungsberechtigte gilt als Debitor (Schuldner) für Forderungen aus der
Betreuungsvereinbarung. Diese Person / Partei erhält die entstehenden Rechnungen sowie die damit verbundene Korrespondenz seitens des Schulamts. Falls eine andere Person / Partei die Rechnung bzw. die Betreuungskosten übernimmt, ist eine
schriftliche Bestätigung derselben beizulegen.
2 Nur die unter Rechnungs- und Korrespondenzadresse angegebene Person / Partei ist befugt, die Betreuungsanmeldung anzupassen bzw. zu kündigen. Betreuungsvereinbarungen sind stets
von dieser Person / Partei zu unterzeichnen.
18AGB Schulische Betreuung
3 Bei rechtlich oder tatsächlich getrenntlebenden Eltern ist die
Registrierung grundsätzlich durch denjenigen Elternteil vorzunehmen, bei welchem das in der Stadt Zürich wohnhafte Kind
gemäss kommunalem Einwohnerregister niedergelassen ist
(siehe Ziff. 8.1 Abs. 3).
4 Anpassungen der Rechnungs- und Korrespondenzadresse sind
mit dem Formular «Registrierung Betreuung» umgehend dem
Schulamt (Abteilung Schulische Betreuung, EBB, Parkring 4,
Postfach, 8027 Zürich) zu melden.
6.3 Anmeldung, Änderung und Kündigung mit
Papier formular
1 Bei einer Anmeldung, Änderung und Kündigung mit Papierformular gilt zur Fristberechnung das Abgabedatum in der
Schule / Betreuungseinrichtung bzw. der Poststempel bei Zustellung per Post.
2 Mit der Abgabe / Zustellung in Papierform ist die Anmeldung,
Änderung und Kündigung verbindlich.
6.4 Anmeldung, Änderung und Kündigung mit
elektronischer Betreuungsvereinbarung
1 Mit der Eröffnung eines «Mein Konto»-Accounts (zentraler
Zugang zu Online-Dienstleistungen der Stadt Zürich für Privatpersonen) und der Angabe einer E-Mail-Adresse in der
«Registrierung Betreuung» (siehe Ziff. 6.1) besteht – zusätzlich
zu den Papierformularen – die Möglichkeit der elektronischen
Änderung / Kündigung der Betreuungsangebote während der
Schulwochen (siehe Ziff. 3.1 und 3.3), der Ab- und Wiederanmeldung für die gebundenen Mittage (TS) (siehe Ziff. 4.2) sowie
der elektronischen Anmeldung für die Betreuung während der
Schulferien (siehe Ziff. 3.2) und der Betreuung an unterrichtsfreien Tagen (siehe Ziff. 3.4). Die entsprechenden Informationen
zur Nutzung der elektronischen Betreuungsvereinbarung finden
Eltern / Erziehungsberechtigte unter www.stadt-zuerich.ch/de/
bildung/volksschule/betreuung.
2 Keine elektronische Betreuungsvereinbarung steht für spontane Besuche bei den Sekundarschulen mit Mittagsbetreuung
Sekundarschule Modell B (siehe Ziff. 3.3), für die städtischen
Sonderschulen (siehe Ziff. 1.3) und für spontane Buchungen der
Betreuungsangebote (siehe Ziff. 3.5) zur Verfügung.
19AGB Schulische Betreuung 410.135
3 Zur einmaligen Identifikation der unterschriftslosen elektronischen Nutzung der elektronischen Betreuungsvereinbarung
über «Mein Konto» dienen der «Identifikationscode», der Name
und Vorname sowie das Geburtsdatum des Kindes. Durch die
einmalige Eingabe des Identifikationscodes in «Mein Konto» wird
die Anwendung aktiviert. Der Identifikationscode wird nach der
«Registrierung Betreuung» dem unter der Rechnungs- und Korrespondenzadresse aufgeführten Elternteil / Erziehungsberechtigten auf dem Postweg zugestellt. Der Identifikationscode ist für
unberechtigte Drittpersonen unzugänglich aufzubewahren. Eine
erforderlich gewordene Anpassung des Identifikationscodes
(bspw. bei Verlust, Einsicht von Drittperson) ist mit dem Formular «Registrierung Betreuung» (siehe Ziff. 6.1) umgehend dem
Schulamt (Abteilung Schulische Betreuung, EBB, Parkring 4,
Postfach, 8027 Zürich) zu melden.
4 Nach dem Absenden der elektronischen Betreuungsvereinbarung (Änderung oder Kündigung der Betreuung während der
Schulwochen sowie Anmeldung für die Ferienbetreuung und für
die unterrichtsfreien Tage) wird eine Benachrichtigung verschickt
und die Eingangsbestätigung in «Mein Konto» abgelegt. Diese
gilt ausgedruckt oder als PDF als Nachweis für die Fristwahrung.
Nach der Zuteilung durch die Schule und der Prüfung durch das
Schulamt wird eine Benachrichtigung verschickt und die Zuteilungsbestätigung in «Mein Konto» abgelegt. Mit der Zuteilungsbestätigung ist die elektronische Anmeldung, Änderung und
Kündigung verbindlich. Über die in «Mein Konto» eingehenden
Eingangs- und Zuteilungsbestätigungen erfolgt jeweils eine elektronische Benachrichtigung an die registrierten E-Mail-Adressen
aus der «Registrierung Betreuung» und der «Mein Konto»-Registrierung. Die Eingangs- und Zuteilungsbestätigungen stehen
befristet für maximal 5 Jahre in «Mein Konto» zur Verfügung.
5 Aktuelle Änderungen / Kündigungen ersetzen allfällige bereits
vorgenommene Änderungen / Kündigungen, welche in der Zukunft liegen, auch wenn diese bereits per Zuteilungsbestätigung
bestätigt wurden. Falls trotz einer aktuelleren Änderung an solchen künftigen Änderungen festgehalten werden soll, sind diese
erneut elektronisch zu erfassen.
6 Neben der elektronischen Anpassung / Anmeldung können bei
Bedarf die entsprechenden Papierformulare in der Betreuungseinrichtung oder bei der Leitung Betreuung bezogen werden.
20AGB Schulische Betreuung
6.5 Korrespondenz
1 Die Korrespondenz mit der in der Rechnungs- und Korrespondenzadresse aufgeführten Person / Partei erfolgt durch das
Schulamt in der Regel in Papierform. Die Korrespondenz seitens der Schule erfolgt bei Nutzung der elektronischen Betreuungsvereinbarung grundsätzlich über den städtischen Online-
Service «Mein Konto» sowie per E-Mail.
2 Die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der «Registrierung
Betreuung» (siehe Ziff. 6.1) sowie die Eröffnung eines «Mein
Konto»-Accounts (zentraler Zugang zu Online-Dienstleistungen
der Stadt Zürich für Privatpersonen) ist für die Nutzung der elektronischen Betreuungsvereinbarung obligatorisch.
3 Mit der Angabe der E-Mail-Adresse stimmen die Eltern / Erziehungsberechtigten der unverschlüsselten E-Mail-Korrespondenz durch die Schule an die entsprechende Adresse zu. Von
der E-Mail-Korrespondenz ausgenommen sind besonders sensible Personendaten.
4 Mitteilungen in Bezug auf die elektronische Betreuungsvereinbarung sind im städtischen Online-Service «Mein Konto» abrufbar. Benachrichtigungen über solche Mitteilungen in «Mein
Konto» werden an die registrierte E-Mail-Adresse gemäss «Registrierung Betreuung» versandt. Weicht diese E-Mail-Adresse
von der registrierten E-Mail-Adresse des «Mein Konto»-Accounts
ab oder wird die Anwendung der elektronischen Betreuungsvereinbarung mittels desselben Identifikationscodes in mehreren
«Mein Konto»-Accounts aktiviert, erfolgt auch an diese E-Mail-
Adressen eine entsprechende Benachrichtigung zu sämtlichen
Anmeldungen, Änderungen und Kündigungen.
5 Bei einer Weitergabe des Identifikationscodes (siehe Ziff. 6.4
Abs. 3) sowie der Aktivierung der Anwendung der elektronischen
Betreuungsvereinbarung in mehreren «Mein Konto»-Accounts
obliegt die Verantwortung sowie die Haftung als Debitor bei der
in der «Registrierung Betreuung» (siehe Ziff. 6.2) gemeldeten
Rechnungs- und Korrespondenzadresse.
6 Eine Änderung der registrierten E-Mail-Adresse ist mit dem Formular «Registrierung Betreuung» (siehe Ziff. 6.1) umgehend dem
Schulamt (Abteilung Schulische Betreuung, EBB, Parkring 4,
Postfach, 8027 Zürich) zu melden.
7 Wird bei der «Registrierung Betreuung» keine E-Mail-Adresse
angegeben und kein «Mein Konto»-Account durch die Eltern / Erziehungsberechtigten eröffnet, erfolgt sämtliche Korrespondenz
zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten, Schule und Verwaltung in Bezug auf die Betreuungsvereinbarungen in Papierform
(siehe Ziff. 6.3).
21AGB Schulische Betreuung 410.135
6.6 Weitere Angaben zu Schülerinnen und
Schülern sowie Eltern / Erziehungsberechtigte
1 Es besteht für Eltern / Erziehungsberechtigte die Möglichkeit,
mit der elektronischen Betreuungsvereinbarung (siehe Ziff. 6.4)
einzelne Stammdaten der Schülerin oder des Schülers einzusehen bzw. diese mit weiteren Kontaktangaben der Eltern / Erziehungsberechtigten zu ergänzen und dies dem Betreuungspersonal / der Leitung Betreuung der Schule mitzuteilen.
2 Als Stammdaten gelten die gemäss Personenmeldeamt hinterlegten Elternteile der Schülerin oder des Schülers, die Rechnungs- und Korrespondenzadresse gemäss Ziff. 6.2 und die
E-Mail-Adresse gemäss Ziff. 6.4. Es werden beide Elternteile
angezeigt, unabhängig, ob diese in einem gemeinsamen oder
getrennten Haushalt leben, wo das Kind angemeldet ist, wem
das Sorgerecht zusteht und ob allfällige Trennungsurteile bestehen.
3 Als weitere Angaben gelten Telefonnummern der Eltern / Erziehungsberechtigten sowie zusätzliche Informationen zur Betreuung der Schülerin oder des Schülers (bspw. Abholen von Kindern durch Eltern / Erziehungsberechtigte).
4 Die bei der Anwendung der elektronischen Betreuungsvereinbarung angezeigten Standardzeiten der Betreuungsangebote
beziehen sich auf die maximale Dauer des Angebots. Je nach
Schule und Stundenplan kann die Dauer der Betreuung davon
abweichen. Eine zeitliche Anpassung hat keinen Einfluss auf
den Elternbeitrag.
5 Informationen, welche bei Unkenntnis zu einer akuten Gefährdung von Leib und Leben führen könnten (bspw. bei Lebensmittelunverträglichkeiten), sind der Leitung Betreuung der Schule
ausdrücklich und frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
6 Die gemachten Angaben stehen dem Betreuungspersonal und
sämtlichen für die entsprechende Schülerin oder den entsprechenden Schüler mittels Identifikationscode freigeschalteten
«Mein Konto»-Accounts (siehe Ziff. 6.4 Abs. 3 und Ziff. 6.5 Abs. 5)
bis zum Widerruf bzw. zur Anpassung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
7 Rechnungsstellung der Elternbeiträge
7.1 Rechnungsstellung und Inkasso
1 Die Betreuungskosten werden monatlich in Rechnung gestellt
und tageweise auf Basis der geltenden Betreuungsvereinbarungen verrechnet.
22AGB Schulische Betreuung
2 Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt eine erste
Mahnung. Bei jeder weiteren Mahnung wird Verzugszins von 5 %
und eine Mahngebühr von Fr. 20.00 erhoben. Der Verzugszins ist
ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung geschuldet (Verfalltag).
3 Bei einem finanziellen Engpass besteht die Möglichkeit, mit
dem Schulamt der Stadt Zürich eine Ratenzahlung über einen
begrenzten Zeitraum zu vereinbaren.
7.2 Ausschluss und Wiederanmeldung
1 Die zweite und jede weitere Mahnung für nicht bezahlte Rechnungen kann mit der Androhung des Ausschlusses aus der Betreuung verbunden werden.
2 Wird der fällige Betrag trotz Androhung des Ausschlusses aus
der Betreuung innert der angesetzten Nachfrist nicht beglichen,
erfolgt der Ausschluss aus der Betreuung und die damit verbundene Auflösung der Betreuungsvereinbarung mit einer Frist von
30 Tagen auf das Ende des Folgemonats.
3 Eine erneute Anmeldung für die Betreuung ist grundsätzlich
erst nach Bezahlung sämtlicher fälligen Beträge möglich. Bei
Gefährdung des Kindeswohls kann die Vorsteherin oder der
Vorsteher des Schul- und Sportdepartements auf Empfehlung
des Präsidiums der Kreisschulbehörde eine Wiederanmeldung
auch in Fällen mit nicht bezahlten Beträgen zulassen.
8 Subventionen
1 Für gewisse Betreuungsangebote können Subventionen beantragt werden. Liegt kein Subventionsantrag bzw. keine gültige
Bestätigung des Beitragsfaktors vor, wird der Maximaltarif in
Rechnung gestellt.
2 Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Vorgaben und zur
Berechnung des Elternbeitrags sind unter www.stadt-zuerich.ch/
de/bildung/volksschule/betreuung/subventionen abrufbar. Auf
dieser Seite steht ein Online-Rechner zur unverbindlichen Berechnung von Elternbeiträgen zur Verfügung.
8.1 Berechnung des Beitragsfaktors
1 Voraussetzung für den Bezug von Subventionen ist ein vom
Schulamt bestätigter und gültiger Beitragsfaktor. Dieser gilt für
alle Kinder im gleichen Haushalt. Zur Festlegung des Beitragsfaktors ist ein Subventionsantrag einzureichen.
23AGB Schulische Betreuung 410.135
2 Nach erfolgter Einreichung des Subventionsantrags erfolgt
eine provisorische Berechnung des individuellen Beitragsfaktors. Diese basiert auf der neuesten definitiven Steuerrechnung
bzw. einer Steuersimulation aufgrund von aktuellen eingereichten Einkommens- und Vermögensunterlagen (siehe Art. 11 VO
KB). Diese Berechnung ist durch die Eltern / Erziehungsberechtigten zu prüfen und zu bestätigen. Danach wird der Beitragsfaktor durch das Schulamt definitiv und schriftlich bestätigt. Der
definitive Beitragsfaktor ist jeweils für ein Jahr gültig.
3 Subventionen können nur bei Wohnsitz oder Schulort in der
Stadt Zürich beantragt werden (Art. 17 VO KB). Bei rechtlich oder
tatsächlich getrenntlebenden Eltern wird das Einkommen / Vermögen desjenigen Elternteils herangezogen, bei dem das in der
Stadt Zürich wohnhafte Kind gemäss kommunalem Einwohnerregister niedergelassen ist (Art. 11 VO KB).
4 Ohne Subventionsantrag und bis zur Ausstellung einer Bestätigung des Beitragsfaktors wird der Maximaltarif in Rechnung
gestellt. Elternbeiträge werden nicht rückwirkend subventioniert.
8.2 Verlängerungsantrag und Verfall der
Subventionen
1 Vor Ablauf der Beitragsfaktorperiode wird den Eltern / Erziehungsberechtigten zur Verlängerung der Subventionen automatisch das bereits ausgefüllte Formular zugestellt. Dieses ist zu
prüfen, zu unterschreiben und dem Schulamt innert der angegebenen Frist zurückzusenden. Bei einer Abweichung der Einkommens- und Vermögenssituation um mehr als 20 % nach oben
oder nach unten sind dem unterschriebenen Formular für eine
Neuberechnung die aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise beizulegen.
2 Mit dem Wegzug aus der Stadt Zürich fallen die Subventionen
ab dem Umzugsdatum weg, sodass der Maximaltarif zu bezahlen ist.
8.3 Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags für
ungebundene Betreuungsangebote
1 Gemäss Art. 16 VO KB besteht für einkommensabhängige
Betreuungsangebote sowie gemäss Art. 10 Abs. 5 VO KB und
Bst. A Ziff. 2 von Anhang 3 zur VO KB für das Angebot Sekundarschule Modell B die Möglichkeit, bei einer nachweislich belegten wirtschaftlichen Notlage ein Gesuch um Reduktion des
Beitragsfaktors bzw. des Elternbeitrags einzureichen. Dabei gelten folgende Kriterien:
24AGB Schulische Betreuung
– Die monatlichen Ausgaben (Grundbedarf nach SKOS-Richtlinien inklusive Elternbeitrag) übersteigen das effektive monatliche Nettoeinkommen.
– Bei Unterstützung durch die Sozialhilfe muss eine Unterstützungsbestätigung der entsprechenden Sozialdienststelle vorliegen.
– Es erfolgt keine Berücksichtigung von Schuldenabzahlungsraten; es ist keine Reduktion zugunsten anderer Gläubiger
(z. B. Kleinkreditschulden) möglich.
– Vermögenswerte werden bei der Prüfung berücksichtigt.
– Eine Reduktion kann nur im Rahmen einer Neuberechnung
aufgrund der aktuellen Einkommenssituation (Steuersimulation) erfolgen.
– Eine Anpassung des Beitragsfaktors bzw. des Elternbeitrags
erfolgt innerhalb der Beitragsperiode und gilt längstens bis
zum Ablauf der regulären Periode.
– Eine Reduktion ist höchstens bis zum geltenden Minimaltarif
des gebuchten Betreuungsangebots bzw. beim Angebot Sekundarschule Modell B bis Fr. 4.50 pro Mittag möglich.
2 Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags an die Abteilung Schulische Betreuung, EBB, Parkring 4, 8027 Zürich, einzureichen:
– Monatsbudget (Aufstellung mit den gesamten monatlichen
Einnahmen und Ausgaben);
– dazugehörende Belegkopien (aktuelle Lohnabrechnungen,
Mietvertrag, Krankenkassenprämien, Telefon, Versicherungen usw.);
– Belege, welche Auskunft über das gesamte Vermögen geben.
3 Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements kann den Elternbeitrag in begründeten Härtefällen ganz
oder teilweise erlassen (Art. 9 VVZ). Das Verfahren richtet sich
nach Ziff. 8.4 Abs. 4.
8.4 Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags
für die gebundene Mittagsbetreuung
(nur Tagesschule)
1 Ist bei der gebundenen Mittagsbetreuung (siehe Ziff. 4) der Einheitstarif höher als der entsprechende Tarif für die ungebundene
Mittagsbetreuung mit anwendbarem Beitragsfaktor, kann eine
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Reduktion des Elternbeitrags für die gebundenen Mittage beantragt werden (Art. 19 Abs. 2 VTS).
2 Das entsprechende Gesuch ist schriftlich und unter Beibringung einer am Abgabedatum gültigen Beitragsfaktor-Bestätigung an das Schulamt (Abteilung Schulische Betreuung, EBB,
Parkring 4, Postfach, 8027 Zürich) zu richten.
3 Der genehmigte reduzierte Elternbeitrag für die gebundene
Mittagsbetreuung richtet sich nach dem jeweils gültigen Beitragsfaktor. Führt eine Anpassung des Beitragsfaktors während
des Schuljahres dazu, dass der daraus resultierende einkommensabhängige Elternbeitrag den Einheitstarif von Fr. 6.00 übersteigt, kommt der Einheitstarif zur Anwendung.
4 In begründeten Härtefällen kann der Elternbeitrag auf Antrag
der Eltern teilweise oder vollumfänglich erlassen werden; die
Vorsteherin oder der Vorsteher des Schul- und Sportdepartements entscheidet über den Antrag auf Empfehlung des Präsidiums der Kreisschulbehörde.
8.5 Bescheinigung bezahlter Elternbeiträge
Jeweils bis Ende März werden durch die Abteilung Schulische
Betreuung, EBB, die im vergangenen Kalenderjahr bezahlten
Elternbeiträge für Schülerinnen und Schüler, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bescheinigt. Die Bescheinigung erfolgt gesamthaft (inkl. Lebenshaltungskosten wie beispielsweise die Verpflegungskosten).
9 Schlussbestimmungen
9.1 Anpassung der AGB
Bei Anpassungen der AGB werden die Eltern / Erziehungsberechtigten mit einer gültigen Betreuungsvereinbarung unter
Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 30 Tagen (Ziff. 3.1)
schriftlich informiert.
9.2 Inkrafttreten
1 Die vorliegenden AGB treten am 1. Mai 2026 im Hinblick auf
den Zeitraum ab Schuljahr 2026/27 (ab 1. August 2026) in Kraft.
2 Sie ersetzen die Fassung dieser AGB vom 4. März 2025.
