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title: "Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich"
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# Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für
Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten
der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Allgemeine

## § 2 Vorgaben {#par_2}

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich
an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten
und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen.
Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.

## § 3 Gebührenfestsetzung {#par_3}

1 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des
Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.
2 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb
des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR mindestens kostendeckend.
3 Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang
erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass
abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.
4 Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach
Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.
5 Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sichergestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend verrechnet.
6 Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig.
Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.
551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

## § 4 Rechnungstellung {#par_4}

Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der
letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.

## § 5 Verantwortlichkeiten {#par_5}

Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.
1 OS 76, 417; ABl 2021-06-18.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
3 LS 551.60.
4 Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; ABl 2025-05-23). In
Kraft seit 1. Januar 2026.
Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich 551.63
Anhang4
Gebühren Forensisches Institut Zürich
Stundenansätze
Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS) Fr. 185
Expertin oder Experte (Exp) Fr. 220
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat Fr. 130
Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion
Tagespauschale Fachspezialistin oder Fachspezialist Fr. 1400
Tagespauschale Expertin oder Experte Fr. 1800
Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung
Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person Fr. 100
Saug-Asservat nach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst
Vorsorgliche Durchsuchung (Private) nach Zeitaufwand (FS)
Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe Fr. 35/kg
und Pyrotechnika
Pauschalen Fotografie/3D
Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträge nach Zeitaufwand (FS)
Scannen Objekt, Grundgebühr Fr. 600
Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr Fr. 1200
Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), Fr. 1400
Grundgebühr
Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein) nach Zeitaufwand (FS)
Täterhöhenrekonstruktion nach Zeitaufwand (Exp)
Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung
und Gesichtsvergleich
Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private) Fr. 60
Echtheitsprüfung Ausweisdokument Fr. 100
Vorbeurteilung Gesichtsbildvergleich Fr. 550
Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungen nach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA
und Schusswaffen
Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, Sichtbarmachung Fr. 370
DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht) Fr. 370
DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro Asservat Fr. 100
Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung Fr. 925
(inkl. Abgleich)
551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Stundenansätze
Pauschalen Unfalluntersuchung
Glühlampen, pro Asservat (exkl. Labor) Fr. 500
Aufzeichnungsgeräte, pro Gerät Fr. 370
Reifen/Räder, pro Asservat Fr. 1100
Sicherheitsgurten, pro Asservat Fr. 740
Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-Bericht Fr. 800
Auslesung digitale Spuren aus Fahrzeug Fr. 550
Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchung
Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro Asservat Fr. 400
Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat Fr. 530
Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 Asservate Fr. 400
Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Asservate nach Zeitaufwand (FS)
Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), Grundgebühr Fr. 600
Zusätzlich pro Schmauch-Analyse Fr. 300
Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 Asservate Fr. 400
Brandschuttanalytik komplett, pro Asservat Fr. 260
Fahrkosten Stundenansätze
Fahrkosten, normale Transporte, pro km Fr. 1
Fahrkosten, ADR-Transporte, pro km Fr. 1.30
Zuschlag
Zuschlag für Express-Untersuchung 50%
Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material
