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title: "Verordnung ILFD über die Schutzzone der Belegstation Petit-Mont"
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provisions: 5
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# Verordnung ILFD über die Schutzzone der Belegstation Petit-Mont

## Art. 1 {#art_1}

1 Diese Verordnung legt den Schutzperimeter der auf dem Petit-Mont gelegenen Belegstation für Honigbienen der Rasse Carnica (apis mellifera carnica)
fest.
2 Der Aufenthalt und der Standortwechsel von Bienenvölkern sind dort verboten.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die geographischen Koordinaten der Belegstation Petit-Mont sind 585'600 /
158'300.
913.4.311
2 Der Schutzperimeter deckt eine Fläche von nahezu 4000 ha ab. Er hat folgende Grenzen: entlang der Hauptstrasse ab Jaun via Im Fang und weiter bis
zur Kreuzung mit der Route du Gros-Mont; weiter die Route du Gros-Mont
entlang bis zu ihrem südlichen Ende, dann die Kantonsgrenze entlang via
Gastlosengrat bis zur Kreuzung mit der Abländschenstrasse; von dort zurück,
die Strasse entlang bis Jaun.
3 Der Plan des vorerwähnten Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung. Er
kann auf dem Geoportal des Kantons Freiburg eingesehen werden.

## Art. 3 {#art_3}

1 Kein Bienenvolk darf im Schutzperimeter der Belegstation Petit-Mont angesiedelt oder dorthin verschoben (Wandern von Bienenvölkern) werden.
2 Die Bienenzüchter, deren Stand sich innerhalb des Schutzperimeters der Belegstation befindet, richten sich nach den Weisungen der Betreiber der Station.

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Aufsicht des Perimeters wird von der Bienenkommissärin oder vom
Bienenkommissär gewährleistet. Diese Person arbeitet dazu mit den Betreibern der Belegstation Petit-Mont zusammen.
2 Besteht der Verdacht, dass neue Stände innerhalb des Perimeters angesiedelt worden sind, so muss dies der Bienenkommissärin oder dem Bienenkommissär gemeldet werden.

## Art. 5 {#art_5}

1 Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt.
913.4.311
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
30.07.2012 Erlass Grunderlass 01.07.2012 2012_061
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 30.07.2012 01.07.2012 2012_061
