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title: "Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Annahme der Initiative der Sozialistischen Arbeiterpartei der Stadt Schaffhausen zur Förderung des Baues billiger Wohnungen"
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provisions: 1
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# Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend Annahme der Initiative der Sozialistischen Arbeiterpartei der Stadt Schaffhausen zur Förderung des Baues billiger Wohnungen

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Wohnbauaktion 1955 905.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1
Beschluss der Einwohnergemeinde betreffend
Annahme der Initiative der Sozialistischen
Arbeiterpartei der Stadt Schaffhausen zur
Förderung des Baues billiger Wohnungen
vom 16. Oktober 1955
Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Stadt Schaffhausen vermittelt für die Erstellung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und für den Bau von Alterswohnungen Darlehen zum Zinsfuss von höchstens 2,75 % bis
zu einem Gesamtkredit von 3 Millionen Franken.
2. Diese Darlehen werden als I. und II. Hypothek an Gesellschaften oder Genossenschaften gewährt, welche Wohnungen für
Familien mit Kindern mit Einkommen bis höchstens Fr. 9'000.–
plus Fr. 500.– pro Kind erstellen und die Wohnungen in Eigenbesitz behalten. Die Mietzinse für eine Dreizimmerwohnung
mit Küche und Bad dürfen Fr. 98.–, und für eine Vierzimmerwohnung mit Küche und Bad Fr. 112.– im Monat nicht übersteigen.
3. Die Gewährung von Darlehen wird überdies an die Bedingung
geknüpft, dass für das Anlagekapital eine Bruttoverzinsung
von maximal 4,75 % gestattet wird, die Darlehen höchstens 95
% der Anlagekosten betragen und die II. Hypothek innert 35
Jahren amortisiert wird.
4. Die Stadt Schaffhausen wird ermächtigt, die für diese Wohnbauaktion, welche der Beschaffung billiger Wohnungen dient,
erforderlichen Mittel nötigenfalls auf dem Anleihensweg zu beschaffen.
5. Die näheren Bestimmungen werden durch eine Verordnung
geregelt.
