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title: "Feuerwehrordnung"
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# Feuerwehrordnung

## Art. 1 {#art_1}

Feuerwehrgesetz steht die Feuerwehr unter der Leitung des Feuerwehrkommandanten. Dessen Aufgaben sind im Feuerwehrgesetz aufgeführt.

## Art. 10 {#art_10}

Feuerwehrgesetz
ist diese Wahl durch den Gemeinderat zu genehmigen.
2.2 Feuerwehrkader
Das Kader der Freiwilligen Feuerwehr Schaan besteht aus Offizieren, die einen Einsatzleiterkurs für Feuenruehren des Landes Liechtenstein abgeschlossen haben, sowie aus Leitern der
Fachabteilungen.
Die Zusammensetzung des Feuerwehrkaders ist dem Gemeinderat bekannt zu geben.
2.3 Fachabteilungen
Die Freiwillige Feuerwehr Schaan hat folgende Fachabteilungen:
MS Motorspritze / TLF Tanklöschfahrzeug
Ölwehr und Technische Gruppe
Atemschutz
Verkehrsdienst.
Jede Fachabteilung steht unter der Leitung einer dafür verantwortlichen Person.
2.4 Materialverwaltung
Die Materialverwaltung steht unter der Leitung eines Materialwartes, dem 1 bis 2 Stellvertreter
zugeteilt werden können.
2.5 Alarmierung
Die Alarmierung wird durch die Freiwillige Feuerwehr Schaan mit dem Land Liechtenstein geregelt.
2.6 Einsatzleitung
Jeder Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schaan wird durch einen Feuerwehroffizier mit der
entsprechenden Ausbildung geführt.
Der Kommandant hat die Pflicht, den Einsatzleiter zu unterstützen. Er hat die Hauptverantwortung für den Einsatz.
G/schaan
2.7 Material (Beschaffung, Venraltung, Pflege)
Die Freiwillige Feuerwehr Schaan definiert mit der Gemeinde Schaan, was sie für ihren Auftrag
an Materialien, Geräten, Fahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung benötigt.
Die Beschaffung aller Materialien erfolgt mit der Gemeinde Schaan.
Der Materialwart führt eine Materialliste und legt Rechenschaft über das gesamte Material, über
Verluste und die notwendigen Reparaturen ab.
Der Materialwart veranlasst die notwendigen Reparaturen, je nach Höhe in Absprache mit dem
Feuerwehrkommandanten bzw. der Gemeinde Schaan.
Für die Atemschutzgeräte ist ein spezieller Verantwortlicher zu bestimmen, der für die Kontrolle
der Atemschutzgerdte und die Buchführung verantwortlich ist. Er überwacht, dass die Prüfblätter regelmaslig geführt und auf ihnen alle Arbeiten an und mit den Atemschutzgeräten festgehalten werden.
Der Materialwart ist verantwortlich, das Material nach jedem Einsatz wieder bereit zu stellen. Er
wird dabei von der Mannschaft aktiv unterstützt. Verunreinigtes Materialwird nach jedem Einsatz gereinigt, defektes aussortiert und repariert.
Als persönliche Ausrüstung wird bezeichnet, was zur Sicherheit benötigt wird (insbesondere
Unifbrm, Helm, Brandschutzjacke, Brandschutzhose, Sicherheitseinsatzstiefel sowie Handschuhe und Rettungsgurt). Öiese Ausrüstung wird jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
Schaan zur Verfügüng gestellt. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich bis zum Verlassen der
Freiwilligen Feuerweh-rEchaan. BeiAustritt aus der Freiwilligen Feuerwehr Schaan ist die Ausrüstung zurück zu geben.
G/schaan
3. WeiterverrechenbarkeitvonEinsätzen
3.1 Grundsatz
Die Tabelle zur Weiterverrechnung von Einsätzen bei bekannten oder unbekannten Schadenverursachern regelt grundsätzlich die Zuordnung zur möglichen Weiterverrechenbarkeit von
Leistungen und der Tarifhöhe (Kategorie) an allfällige bekannte oder unbekannte Schadenverursacher.
Es liegt in der Zuständigkeit des Gemeindevorstehers, einzelne Einsätze allenfalls auf Empfehlung des Feuerwehrkommandanten in Abweichung zur vorliegenden Tabelle abzurechnen
Kategorie A
Einsätze und Dienstleistungen, die nicht weiterverrechnet werden können
Kategorie B
Einsätze und Dienstleistungen für Dritte, die weiterrechnet werden können
Kategorie C
Kommezielle Einsätze (Verkehrs- und Ordnungsdienste), kein Unterschied sonst zu
Kategorie B
Tabelle zur Weiterverrechnung von Einsätzen
Einsatzart: Kategorie A
,,Unentgeltlich"
Kategorie B
,,Verrechnung"
Kategorie C
,,Kommerziell/
Verrechnung"
1 BrandeinsäEe
- Gebäudebrand
- Fahrnisbauten-Brand
- Waldbrand
- Fahrzeugbrand
- Blitzschlag
x
x
2 Explosionen - Sprengstoffexplosionen
- Gasexplosionen
- Staubexplosionen (Silo)
- Gefässexplosionen
(Dampfkessel)
3. Elementarereignisse
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser,
Überschwemmungen
- Schneedruck
- Schneerutschungen, Lawinen
- Steinschlag
x
G/schaan
- Erd- und Felsrutschungen
- Erdbeben
- Meteoriten
- Wasserwehr - Katastrophen
(2.B. Gewitter)
- Wasserwehr - private Schäden,
Haushalte (2.8. Rohrbruch im
Haushalt)
4 Umweltgefährdende und -
schädigende Ereignisse
- Sicherungs- und Behebungsmassnahmen
- Ölwehr
- Entsorgungen
- Auffanqen/Abdichten
5 Fehlalarm
- 1 Fehlalarm pro Kalenderjahr -
2 und mehr Fehlalarme pro
Kalenderjahr
Siehe sep
Reqelunq
b. Weitere Hilfeleistungen
- Heuwehr
- Flugzeugabsturz
- Aufräumarbeiten, Unterstützung
Land
- Erstellung von Notabdeckungen
- Personensuche
x (1)
7 Strassen rettu n gsdienst
- Verkehrsunfälle
- sanitätsdienstliche Massnahmen
I Verkehrs- und Ordnungsdienst
- Verkehrsregelung
- Absperrung
- Bewachung von Sachwerten
- Betreiben von
Alarmorganisationen
- Verkehrs- und Ordnungsdienst
bei kommerziellen
Veranstaltunqen
x (2)
x (2)
x( (2)
x
C/schaan
9 Weitere Dienstleistungen
- Überwachung von Diebstahlalarmanlagen
- Wasserschaden (Leitungsbruch,
usw.)
- Wespen-/Hornissennester entfernen
- Brandschutz- und Kleinlöschschulung
10. Feuerwachen
- Kommerzielle Veranstaltungen
1) Die Weiterverteilung der nicht verrechenbaren Leistungen auf alle Gemeinden FL wird noch
geprüft.
2) lm Auftrag der Gemeinde.
3.2 Kosten Personaleinsatsstunden
Kategorie A: Einsatzstunden zuzüglich Verbrauchsmaterial
unentgeltlich/keine Rechnung
Kategorie B: Einsatzstunden plus Fahrzeug und
Material
CHF 60.00 pro Stunde (brutto)
Kategorie C: Einsatzstunden plus Fahrzeug und
Material
CHF 60.00 pro Stunde (brutto)
C/schaan
3.3 Kosten Einsatzmittel und Ersatzbeschaffung
Die Tarife für die Weiterverrechnung von Einsatzmittel und Ersatzbeschaffung sind angelehnt
an den Tarif für die Schadensbekämpfung des Kantons St. Gallen (Gesetz über Feuerschutz),
dat. 19. November 1991.
3.3.1 Einsatzmittel und Ausrüstung
3.3.2 Ersatzbeschaffung
Für einsatzbedingte Ersatzbeschaffungen von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial sowie für
Reparaturen und Retablierung durch Dritte werden die Selbstkosten in Rechnung gestellt.
3.3.3 Richtpreise
Richtpreise für kommezielle Veranstaltungen können bei der Feuerwehr der Gemeinde Schaan
eingeholt werden.
3.4 Kosten Fehlalarm
Für Fehlalarme in einem Kalenderjahr werden nachstehende Pauschalen in CHF abgerechnet:
1. Ei
2. Ei
3. Ei
ab4
nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
. Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
Vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachter Fehlalarm bzw
Handauslösung oder Mutwilligkeit:
unentgeltlich
500.--
1'000.--
1',500.--
Einsatzmittel / Ausrüstu ng Tarif
Schweres Feuerwehrfahzeug
>4.5 t
CHF 100.-- / Stunde
Plus Grundqebühr 300.--
Kleinfahrzeug (bis 3.5 t)
< 4.51
CHF 40.-- / Stunde
Plus Grundqebühr 50.-
Motorspritze CHF 40.-- / Stunde
Plus Grundgebühr 50.-
Anhänger CHF 20.-- / Stunde
Pressluft-Atemschutzqerät (inkl. Füllung) CHF 15.-- / Flasche
Belüftungsgerät CHF 20.-- / Stunde
Mobiles Notstromagg regat CHF 20.-- / Stunde
Wärmebildkamera CHF 20.-- / Stunde
Tauchpumpe CHF 20.-- / Stunde
jeder Einsatz2'000.-
G/schaan
4. Feuerwehrsold
Der Feuerwehrsold wird im ,,Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste
geregelt.
I
@schaan
5. Administration
5.1 Rapporte und Auszahlung
Das Rapportwesen und die Auszahlung sind im Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und
Hilfsdienste der Gemeinde Schaan geregelt.
5.2 Weiterverrechnung / Rechnungsstellung
Die Gemeindekasse stellt die Rechnungen (inkl. lnkasso / Mahnwesen) gemäss den Angaben
und Rapporten des Feuerwehrkommandanten nach der Freigabe durch den Gemeindevorsteher aus.
C/schaan
6. Entschädigung während der Arbeitszeit / Zeiterfassung
6.1 Grundsatz
Ein ,,Ausstempeln" bei einem Ernstfall ist nicht notwendig. Es ist Aufgabe des Feuerwehrkommandanten, eine entsprechende Aufstellung / Abrechnung nach Abschluss des Einsatzes
beizubringen.
6.2 Mitarbeiter der Gemeinde Schaan
Während der Zeit zwischen 07.00 und 17.00 Uhr: Der Ernsteinsatz wird als Arbeitszeit entschädigt, d.h. Erfassung auf der,,Stempeluhr" als Arbeitszeit. Dabei wird die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit von 8.4 Stunden als ,,Obergrenze" beachtet, eine allfällige zusätzliche
Zeit wird separat gemäss den Ansätzen unter 4.1 entschädigt.
Vor 07.00 Uhr und nach 17.00 Uhr sowie Einsätze, welche in der Betriebszeit die tägliche
Durchschnittsarbeitszeit von 8.4 Stunden überschreiten: Entschädigung durch die Gemeinde
gemäss den Ansätzen unter 4.1.
6.3 Mitarbeiter anderer Betriebe
Gutschrift als Arbeitszeit von anderen Feuerwehrpersonen: gemäss deren Abmachung mit
ihrem Arbeitgeber, maximal gemäss der Regelung für die Gemeindeangestellten. Ansonsten
Entschädigung durch die Gemeinde mit CHF 40.-- / Stunde (brutto).
Wenn die Feuerwehrperson durch ihren Arbeitgeber entschädigt wird, entfällt eine weitere
Soldauszahlung. Wenn dies nicht der Fall ist, wird sie durch die Gemeinde gemäss den
Ansätzen unter 4.1 entschädigt.
1',!
C/schaan
7. Genehmigung / lnkraftsetzen
Der Gemeinderat hat diese Feuerwehr-Ordnung mit Beschluss vom 02. September. 2009,
Trakt. Nr. 181, genehmigt. Sie ersetzt sämtliche bisherigen Weisungen.
Die Genehmigung durch die F.L. Regierung gemäss Feuerwehrgesetz Art. 6 erfolgte mit RA
200912256-2801 vom 06. Oktober 2009.
Die Feuerwehr-Ordnung wird rückwirkend auf den 01. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
An der Gemeinderatssitzung vom 1 1. September 2013, Trakt. Nr. 174, wurden Anderungen in
den Artikeln 3.1, 3.2,3.3.1 und 3.4 mit Wirkung auf den 01. Januar 2014 beschlossen.
An der Gemeinderatssitzung vom 12. Juni2024, Trakt. Nr. 135, wurde die Anpassung in Art. 4
sowie 5 (Regelung des Feuerwehrsoldes im neuen ,,Sold- und Spesenreglement der Rettungs-
und Hilfsdienste") vorgenommen.
Gemeindevorstehun g Schaan
I wt4Dan tHitti
Gem ndevorsteher
't2
