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title: "Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich"
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provisions: 7
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# Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich

## Art. 1 A. Allgemeiner Teil {#art_1}

Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung von Gebäuden, die von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftet
und im Anhang aufgeführt werden.

## Art. 2 {#art_2}

Die Videoüberwachung nach diesem Reglement bezweckt
den Schutz von Gebäuden und Infrastruktur, die Erhöhung der
Sicherheit von Personen und die Sicherung von Beweismitteln
zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche.

## Art. 3 B. Besonderer Teil {#art_3}

Umfang und Betriebszeiten der Videoüberwachung ergeben sich aus dem Anhang.

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Videoüberwachung erfolgt grundsätzlich ohne Ton.
2 Dort, wo ausnahmsweise neben Bild- auch Tonaufnahmen vorgenommen werden, ist dies im Anhang besonders zu bezeichnen.
3 Die Qualität der Videoüberwachung darf so gewählt werden,
dass Personen identifiziert werden können.

## Art. 5 {#art_5}

Zuständig für den Betrieb der Videoüberwachung ist die
Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) der Dienstabteilung IMMO.

## Art. 6 {#art_6}

1 Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn
ein Ereignis festgestellt wurde, für das die Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche zu prüfen ist und wenn ein
schriftlicher Antrag einer Dienstchefin oder eines Dienstchefs
vorliegt.
1 AS 236.100
Geltungsbereich
Zweck
Umfang und
Betriebszeiten
Art
Betriebliche
Zuständigkeit
Einsichtnahme
2Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860
2 Der Rechtsdienst des Hochbaudepartements entscheidet
schriftlich über die Einsichtnahme in die Aufzeichnung.
3 Der Antrag auf Einsichtnahme nach Abs. 1 muss mindestens
den konkreten Anlass, die Einsicht nehmenden Personen und
den überwachten Bereich nennen.
4 Die Mitarbeitenden der Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) stellen die Aufzeichnungen für die Einsichtnahme
bereit.
Art. 7 Die Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt auf der Grundlage
von Polizeigesetz2 (PolG) und Strafprozessordnung3 (StPO).
Art. 8 1 Über jede stattgefundene Einsichtnahme und Rechtshilfe
in Strafsachen ist innert 4 Tagen (96 Stunden) von der Fachstelle
Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) ein schriftlicher Bericht
zu verfassen und dem Rechtsdienst des Hochbaudepartements
zuzustellen.
2 Der Bericht hat die folgenden Angaben zu enthalten:
a. Zeitpunkt der Einsichtnahme;
b. Einsicht nehmende Personen;
c. Zeitraum und Umfang des gesichteten und ausgewerteten
Bildmaterials;
d. Sachverhaltsfeststellung;
e. empfohlene Massnahmen.
3 Dem Bericht sind Antrag und Entscheid beizulegen.
Art. 9 Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche verwendet werden.
Art. 10 1 Die Aufzeichnungen sind spätestens nach 20 Tagen zu
löschen oder zu überschreiben.
2 Vorbehalten bleibt eine längere Aufbewahrung in den Fällen

## Art. 6f nach {#art_6f}

Die Aufzeichnungen dürfen in diesen Fällen so
lange gespeichert werden, wie sie zur Geltendmachung von Ansprüchen notwendig sind.
Art. 11 1 Restriktive Zutritts- und Zugriffsrechte haben Kameras
und Aufzeichnungen vor dem Zugriff Unbefugter angemessen
zu schützen.
2 vom 23. April 2007, LS 550.1.
3 vom 5. Oktober 2007, SR 312.0.
Rechtshilfe in
Strafsachen
Dokumentation
Verwendung
Aufbewahrung
und Löschung
Sicherheitsmassnahmen
3Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860
2 Die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung eingesetzten Technologien müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen und sicherstellen, dass unberechtigte Datentransfers
ausgeschlossen und die Aufzeichnungen bis zu ihrer Löschung
in unveränderter Form verfügbar sind.
3 Sämtliche Zugriffe auf die Aufzeichnungen werden automatisch
protokolliert. Die Protokolldaten umfassen die Person, die Zugriff
genommen hat, die Aufzeichnung, auf die zugegriffen wurde,
die Bearbeitung der Aufzeichnung sowie den vom Zugriff betroffenen Zeitraum. Die Protokolldaten werden in unveränderbarer
Form mindestens 12 Monate aufbewahrt.
4 Auf die Protokolldaten darf nur auf schriftliche Anordnung der
Direktorin oder des Direktors von IMMO zugegriffen werden.
Art. 12 Örtlichkeiten, an denen während der Öffnungszeiten Aufzeichnungen erfolgen, sind durch Hinweisschilder, Piktogramme
oder dergleichen zu kennzeichnen.
C. Schlussbestimmungen
Art. 13 Jede Änderung dieses Reglements oder des Anhangs
ist der Datenschutzstelle und der Stadtkanzlei vorgängig zur
Prüfung vorzulegen.
Art. 14 Das Reglement der Videoüberwachung bei Gebäuden
der Stadt Zürich Immobilien (IMMO) vom 19. Februar 2016 wird
aufgehoben.
Art. 15 Dieses Reglement tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.
Kennzeichnung
Änderungen
des Reglements
Aufhebung bisherigen Rechts
Inkrafttreten
4Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860
Anhang
Videoüberwachung bei Gebäuden, die von Immobilien Stadt
Zürich (IMMO) bewirtschaftet werden
(Stand 10. November 2020)
5Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860
Gebäude Überwachter Bereich
Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung
ausserhalb der Öffnungszeiten
ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung
Liveübertragung
in Loge oder
internen Bereich
bewegungsgesteuerte
manuelle
Notfallalarmierung
möglich
bei unberechtigten
Zutritten oder
Zutrittsversuchen
bewegungsgesteuerte
Amtshaus III,
Lindenhofstrasse 21 Gebäudezugänge X
Amtshaus IV,
Lindenhofstrasse 19 Gebäudezugänge X
Amtshaus V/HIB,
Werdmühleplatz 3 Gebäudezugänge X
Amtshaus Werdplatz,
Strassburgstrasse 9 Gebäudezugänge X X
Amtshaus,
Parkring 4 Gebäudezugänge X
Amtshaus Helvetiaplatz,
Molkenstrasse 5/9
Gebäudezugänge X
Schalterbereich X
Amtshaus Walche,
Walchestrasse 31/33 Gebäudezugänge X
Ernastrasse 25
Gebäudezugänge X
Fassade X
Bahnhofstrasse 81 Etagenzugänge X
Strassburgstrasse 5 Gebäudezugang X
Hohlstrasse 35 Gebäudezugang X
Oberwiesenstrasse 66 Gebäudezugang X
Beckenhofstrasse 59 Gebäudezugang X
Gotthardstrasse 61 Gebäudezugang X
Badenerstrasse 108 Gebäudezugänge X X
Bäckerstrasse 7 Gebäudezugänge X X
6Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860 Gebäude Überwachter Bereich
Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung
ausserhalb der Öffnungszeiten
ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung
Liveübertragung
in Loge oder
internen Bereich
bewegungsgesteuerte
manuelle
Notfallalarmierung
möglich
bei unberechtigten
Zutritten oder
Zutrittsversuchen
bewegungsgesteuerte
Konradstrasse 58 Gebäudezugänge X
Rotbuchstrasse 42 Gebäudezugang X
Weberstrasse 5 Gebäudezugänge X
Hohlstrasse 550 Gebäudezugänge X
Morgartenstrasse 29 Gebäudezugänge X
Morgartenstrasse 30 Gebäudezugänge X
Morgartenstrasse 40 Gebäudezugänge X
Witikonerstrasse 15 Gebäudezugänge X
Büro-/Lagergebäude,
Rütistrasse 17, Schlieren Gebäudezugänge X
Dienstabteilung,
Mühlegasse 18 Schalterbereich X
Kreisgebäude 2,
Ulmbergstrasse 1 Gebäudezugang X
Kreisgebäude 5,
Fabrikstrasse 3 Gebäudezugang X
Kreisgebäude 7,
Gemeindestrasse 54 Gebäudezugang X
Kreisgebäude 8,
Feldeggstrasse 60 Gebäudezugang X
Kreisgebäude 10,
Wipkingerplatz 5 Gebäudezugang X
Kreisgebäude 12,
Schwamendingerplatz 1 Gebäudezugang X
7Reglement Videoüberwachung
bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860
Gebäude Überwachter Bereich
Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung
ausserhalb der Öffnungszeiten
ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung
Liveübertragung
in Loge oder
internen Bereich
bewegungsgesteuerte
manuelle
Notfallalarmierung
möglich
bei unberechtigten
Zutritten oder
Zutrittsversuchen
bewegungsgesteuerte
Scancenter,
Badenerstrasse 230 Gebäudezugänge X
Sozialzentrum,
Selnaustrasse 17 Gebäudezugänge X
Sozialzentrum,
Schwamendingenstrasse 41 Gebäudezugänge X
Sozialzentrum,
Albisriederstrasse 330 Gebäudezugänge X
Sozialzentrum,
Hönggerstrasse 24 Gebäudezugänge X
Stadthaus,
Stadthausquai 17
Gebäudezugänge X X
Schalterbereich
Stadtkasse X X
Verwaltungszentrum Werd,
Werdstrasse 75
Gebäudezugänge X X
Etagenzugänge X X
Liftvorplätze X
Anlieferung X X
Garageneinfahrt X
Verwaltungszentrum Eggbühl,
Eggbühlstrasse 21/23/25
Gebäudezugänge X X
Liftvorplätze X
Anlieferung X X
Garageneinfahrt X
VBZ/ERZ Hardau,
Bullingerstrasse 95
Gebäudezugänge X X
Garageneinfahrt X X
Wohnhaus,
Neufrankengasse 6/14
Gebäudezugänge X
Liftvorplätze X
Korridore X
