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title: "Grundsätze für die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten von Schulreisen der Volksschule Gemeinderatsbeschluss"
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# Grundsätze für die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten von Schulreisen der Volksschule Gemeinderatsbeschluss

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412.2401
Grundsätze für die Ausrichtung von
Beiträgen an die Kosten von Schulreisen
der Volksschule
Gemeinderatsbeschluss vom 3. September 1969
1. Vorbehältlich der Zustimmung der Gemeinde zur Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Schulreisen der Volksschulklassen werden an die nach den Grundsätzen der Zentralschulpflege durchgeführten Schulreisen und Wanderungen der
Volksschulklassen ab Beginn des Schuljahres 1970/71 folgende
Beiträge der Stadt ausgerichtet:
a. die vollen Fahrkosten von Schulreisen, sofern nicht im gleichen Schuljahr ein Sommerklassenlager durchgeführt wird;
b. ein Beitrag an die Übernachtungskosten, sofern nicht im
gleichen Schuljahr ein Sommerklassenlager durchgeführt
wird;
c. für Schulreisen und Wanderungen die Reisespesen der Begleitpersonen sowie eine Begleiterentschädigung an Drittpersonen, die nicht im städtischen Schuldienst stehen.
2. Die Höhe der Beiträge, der Reisespesen und der Begleiterentschädigung wird vom Schulvorstand festgesetzt.
