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title: "Einfacher Bebauungsplan Schneitstrasse 17/19"
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# Einfacher Bebauungsplan Schneitstrasse 17/19

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t
It
2 0, okt. 2020
G E M E I N D E RAT OBEFf\GERJ.
Gemeindepräsidenr: Üfl//, /ilr,
Gemeinde Oberägeri
Einfacher Bebauungsplan Schneitstrasse 17 lL9
Bericht gemäss Art. 47 RPV
Genehmigt
GemeindeschreiberA
\ND
vonplon architektur ag 0328 - 06.08.2020
Einfache r Beba u unsspla n Sch neitstrasse t7 / L9 - Pla n u nssbe richt
lnhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1-.1 Ausgangslage
1.2 Planungsablauf
1.3 Planungsziele
2 Rahmenbedingungen
2.1 Zonenplan
2.2 SondernutzungsPlan
3 Richtprojekt
3.1 Städtebau
3.2 Architektur
3.3 Umgebungsgestaltung
3.4 Erläuterung der Bestimmungen im
Bebauungsplan
4 Einhaltung von $ 32 PBG
4.1 Einfacher BebauungsPlan
4.2 Abweichungen zur Regelbauweise
5 PrivatrechtlicheVerträge
5 Mitwirkung
7 Verfahren
LL
L2
L4
1,4
L7
2 vonplon architektur ag
Einfacher Bebau unespla n Schneitstrasse L7 / t9 - Planunesbericht
Anlass
Grunrlbuehplsn I Übersieht mit
Nl s rkie ru n g des 8a uge bietes
Einfacher Bebau ungsplan
Schneitstra sse L7 /L9
t. Ein leitu ng
LJ Ausga ngslage
Das Parzellenpaar 62 und 65 im Steilhang am Hinterberg
talseitig der Schneitstrasse Oberägeri soll dem gegenwärtig
geltenden Zonenmass entsprechend zu Wohnzwecken
bebaut und genutzt werden. Das dort bestehende
Einfamilienhaus stammt aus den Fünfzigerjahren und ist in
höchstem Masse baufällig. An dessen Stelle sollen neu 7
Familienwohn ungen im Eigentumsstandard entstehen.
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Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /!9 schafft
die Basis zur Sicherung einer hochwertigen Siedlungsstru ktu rei nglied eru n g und verpflichtet zu besonders guter
architektonischer Gestaltung von Bauten und Anlagen wie
auch der Umgebungsflächen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke GS Nrn' 62
und 65 mit insgesamt 2'OO7 m2. Der Bebauung hinzugeführt
wird die Ausnützung der zonengleichen Strassenparzelle GS
Nr. 69 ohne Anspruch auf einen Ausnützungsbonus.
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I
3 vonplon architektur ag
Bericht gemäss 5 47 RPV
Ergänzende Dokumente
Raumplanung
Entwurfsplanung
Bebauungsschema
Einfach er Bebauunssplan Schneitstrasse L7/L9 - Planunssbericht
Der vorliegende Bericht gemäss Art.47 RPV liefert
Hintergrundinformationen zum Planungsprozess und zu den
konzeptionellen Überlegungen.
Das Richtprojekt der Vonplon Architektur AG bildet
integrierenden Bestandteil des einfachen Bebauungsplans
und ist für die weitere Projektierung wegleitend.
I.2 Planungsablauf
Aus vorangehenden Planungsbemühungen wurde in einem
ersten Schritt das Grundgerüst für die Gebäudedisposition,
Körnung, Ausrichtung und Erschliessung in iterativem
Verfah ren mit Gemeinde u nd Bau h errenvertretu ng
geschaffen und bekräftigt.
Basierend auf den vorhandenen Erkenntnissen und bereits
geleisteter Vorarbeit entwickelte und verfeinerte die
Vonplon Architektur AG schrittweise ein zusammenhängendes Konzept. Das entstandene Richtprojekt bildet die
Grundlage für den vorliegenden einfachen Bebauungsplan'
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ilEUBAU2VG.Adl.
Berghaldenweg6097
4 vonplon architektur ag
63 66
Planungsziele
Zonenplan
Ausschnitt ous dem ZonenPlan
Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse L7 / L9 - Planunssbericht
1.3 Planungsziele
o Hochwertige und synergetische Nutzung des Areals
o Hochwertige Siedlungsstruktureinbindung
o Hochwertige Architektur- und Umgebungsgestaltung
2 Rahmenbedingungen
2.L Zonen pla n
Das Planungsgebiet umfasst sämtliche Zonenanteile der
Wohnzone W2b der Grundstücke GS Nrn. 62 und 65. Dem
Pla n ungsgebiet h i nzugefü h rt wi rd zusätzlich d ie Ausn ützu ng
der Strassenparzelle GS Nr. 69 der selben Zone. Es sind
keine überlagernden Zonen vorhanden. Es sind keine
überlagernden Bestimmungen vorhanden' Es sind die Werte
der Lärmem pfi nd lich keitsstufe ES I I einzu ha lten.
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5 vonplon architektur ag
Bauordnung
Baulinie
Gewässersch utzka rte
Erdwärmen utzun gskarte
lnventare
Einfacher Bebauungsplan
Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse 17 I 19 - Pla nunssbericht
Die Bauordnung spricht der Zone W2b eine Ausnützung AZ
von 0.4 für das gesamte relevante Planungsgebiet von
insgesamt 2'OO7m2 sowie der durch Nutzungsübertragung
zuzufü h renden Strassenparzelle mit 206m2 G ru ndstücksfläche zu. Die Gebäudelänge für Hauptbauten ist auf 30.0m
begrenzt. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
lnnerhalb des Geltungsbereichs liegt talseitig der Schneitstrasse eine rechtskräftige Spezialbaulinie für Bauten mit
einer maximalen Höhe von -0.50m ab Strassenterrain vor'
Der Perimeter liegt teilweise im Gewässerschutzbereich Au
(n utzba res G ru ndwasser und Tiefen gru ndwasser), welcher
dem Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer dient. Es
dürfen keine Anlagen erstellt werden, die eine besondere
Gefahr für ein Gewässer darstellen.
Der Geltungsbereich liegt vollständig im Gebiet, in welchem
Erdwärmesondenbohrungen mit Standardauflagen zulässig
sind.
lm Planungsgebiet sind keine inventarisierten Objekte
verzeichnet.
2.2 Sondernutzungsplan
lm Rahmen des Einfachen Bebauungsplans darf dem
gesamten Planungsgebiet ein Ausnützungsbonus von 20%o
sowie 1 zusätzliches Vollgeschoss zugesprochen werden (Art
32bis 455. 3 PBC). Des Weiteren dürfen bebauungsinterne
Grenz- und Gebäudeabstände verringert und Gebäudelängen um höchstens 50% der zulässigen Gebäudelänge
Vorschriften nach Regelbauweise gemäss $ 52 BO
max.2
max. 10.0 m
max. 30.0 m
min. 5.0 m
min. 9.0 m
o.4
Geschosszahl
Firsthöhe
Gebäudelänge
Grenzabstand klein
Grenzabstand gross
Ausnützungsziffer (AZ)
6 vonplon architektur ag
Siedlungsbild
Körnung
Einfacher Beba uunsspla n Schneitstrasse L7 / Lg - Planunssbericht
gegen über der Regelbauweise ü bersch ritten werden.
Diesen Abweichungen vorausgesetzt sind die Erbringung von
wesentlichen Vorzügen gemäss 5 32 Abs.2 PBG.
r Besonders gute architektonische Gestaltung von Bauten
und Anlagen sowie der Freiräume
o Besonders gute städtebauliche Einordnung in das
Siedlungs- und Landschaftsbild
3 Richtprojekt
3.1 Städtebau
Durch das Zusammenfassen des umbauten Raums zu einem
kompakten Einzelvolumen wird die heute im direkten
Kontext stehende Kleinkörnigkeit der in den 50er- bis 70er-
Jahren entstandenen umliegenden Einheiten verlassen und
im Einstand mit den in den letzten Jahren in der weiteren
Umgebung neu entstandenen Bebauungen, eine gemäss
allgemeinem Verdichtungsbestreben unabdingbare, zonengerechte Körnung gesucht.
Diese Haltung komplementiert die Entwicklung des
gegebenen Siedlungsmusters entlang der Schneitstrasse,
welches überwiegend von den über die Zeit entstandenen
lrregularitäten, Pausen und einem heterogenen
Architekturensemble lebt.
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7 vonplon architektur ag
Erschliessung
Körnung
Einfacher Beba uunssplan Schneitstrasse L7 / 19 - Planunesbericht
Die Ersch liessu ng fü r den motorisierten I n divid ualverkeh r
bleibt in etwa am heute bereits vorhandenen
Einmündungspunkt von Schneitstrasse t7 am Tiefpunkt der
Parzelle entlang der Schneitstrasse bestehen. Die
vorteilhaftere talseitige Erschliessung über den privaten
Berghaldenweg blieb, trotz eingehender Bemühungen zu
einem Einvernehmen mit den Anstössern zu kommen,
verwehrt. Der Einmündungspunkt an der heutigen Ausfahrt
Schneitstrasse l-7 ist künftig zeitgleich als hindernisfreier
Hauserschliessungsknoten für den Fussgänger- und
Fahrradverkehr bestimmend. Er wird zwecks Optimierung
der Sichtlinienverhältnisse gegenüber der bisherigen Lage
leicht nach Westen hin verschoben.
Nach dem Vorbild diverser kontextuell vorhandener
Wohnbauten- und Bebauungen, wird mitunter zur
angemessenen Typologieeinbindung mit einer Einzelbaute
a ls Geschosswoh n u ngsbau verfa h ren. Das Zusam menfassen
des umbauten Raumes zu einer einzelnen Baute erlaubt die
gezielte Umsetzung eines gut nutzbaren zusammenhängenden Aussenraumes sowie Gemeinschafts- und
Begegnungsflächen. Die ausgeprägte Hanglage ermöglicht
zudem das Verdichtungsvolumen im Untergeschoss zu
gestalten. Damit kann auf das ansonsten zulässige
zusätzliche Vollgeschoss verzichtet und das Gebäudeprofil
bergseitig klein gehalten werden. lnsgesamt kann sich die
Baute so der Körnung der im Kontext bestehenden
Strukturen bestens eingliedern.
I
GIIIII
R i c ht p r oj e kt G e I ö n d e s c h n itt
8 vonplon architektur ag
Nutzung
Wohnhygiene
ldentität
Ri chtp roje kt To lfs sso d e ( S üd )
Einfache r Be ba u u nsspla n Sch neitstrasse L7 / L9 - Pla n u nssbericht
Die zur Umsetzung entwickelte Baute dient vorwiegend dem
Wohnen mit mehrheitlich Familienwohnungen.
Die Anordnung und Stellung der Bauten richtet sich
gleichermassen wohnhygienischen wie auch umgebungsspezifischen Begebenheiten. Die Hauptausrichtung fällt für
den gegebenen Südhang typisch aufs Tal nach Süden mit
Bezug auf Sonnengang und Aussicht. Der bergseitige
Gebäuderücken wird hochgradig geschlossen ausgebildet
und mit entsprechenden Funktionen bestellt. Hier ist
vorwiegend der Schutz vor Lärmimmissionen von der
Schneitstrasse wie auch ein adäquater Einsichtschutz vom
öffentlichen Raum und den bergseitig höher gelegenen
Liegenschaften her geboten.
3.2 Architektur
Der Neubau wird als unauffälliges Volumen im Hang
eingebettet. Das Öffnungsbild reagiert in Ableitung der
Grundrisstypologie auf die kontextuellen Gegebenheiten. ln
Kongruenz mit den hohen Anforderungen an Lärm- und
Einsichtschutz wird die bergseitige Strassen- und
Ei nga ngsfassade entlang der Sch neitstrasse als
Maskenfassade ausgebildet. Die Maske löst sich über die
Gebäudeschulter zu Lochöffnungen in versetzter Anordnung
bis zur vollständigen fassadenweiten Auflösung auf der Talrespektive See- und Sichtfassade auf. Das Gesamtvolumen
wird mitunter durch gestalterische Massnahmen wie
Rücksprünge, Absätze und Pausen in Auskragungen auf
einem für das Siedlungsgebiet spürbaren Massstab gehalten.
9 vonplon architektur ag
Ri chtproj e kt Bergfassa de { N rd )
Typologie
Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse 17 /L9 - Planunesbericht
Das Attikavolumen wächst bergseits mittels Sichtschild in
choreographierter Fassaden kongruenz aus dem H a u ptvolumen heraus, bleibt jedoch durch geklärte Rücksprünge
als Attikageschoss eindrücklich lesbar. Durch diese
künstliche Erhöhung des Erscheinungsbildes wird der Baute
entlang dem ansteigenden Verlauf der Schneitstrasse eine
adäquate Präsenz im Ansichtsprofil verliehen sowie der
Attikawohnung der notwendige Schutz zum Strassenraum
gewährt. Dadurch entsteht trotz Einfachheit des Grundkörpers eine spannungs- und wirkungsvolle Architektur.
Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen und einem Dachrespektive Attikageschoss sowie einem für die Wohnnutzung
einliegenden Untergeschoss. lnsgesamt umfasst die Baute 6
Geschosswohnungen und 1 Attikawohnung. Entstehen
sollen vorwiegend Familienwohnungen.
Kern des Gebäudes bildet ein 2-spänniges Treppenhaus mit
a ufzu gsu msch liessend em Treppen lauf fü r d ie Vertikalerschliessung aller Geschosse. Die Vollgeschosswohnungen
gliedern sich symmetrisch an den Kern an. lhre Hauptwohnräume sind gegen See, Sicht und Sonne ausgerichtet. Die
Anordnung der Zimmer fällt auf die Gebäudeschulter' Die
Untergeschosswohnungen sind auf Grund der Einbettung im
Hang reduziert und werden rein zum Tal hin orientiert. Auf
Grund der exponierten Lage zum Strassenraum der
Schneitstrasse wird auch die Attikawohnung rein auf See,
Sicht und Sonne eingestellt.
L0 vonplon architektur ag
Farbe und Material
ldentität
urngebungskonzept /
Freir*umgestaltung
Freiräume
Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse t7 /L9 - Planunesbericht
Das klare Fassaden- und Ausrichtungsbild verhandelt die
Wertung und Zuordnung der Hauszwischenräume im
Kontext in un missverständlicher Weise.
Zur ldentitätseingliederung an die umliegenden Häuser wird
der Neubau über Materialisierung und Farbgebung in
Verwandtschaft gebracht. Sinngemäss wird mit
gebrochenen Farben niedrigen Buntanteils verfahren. Der
Baukörper soll frisch und hell in erdig gebrochenem Weiss in
ausgeprägtem Kontrast zur Fenestrierung mit dunkeln
Fensterrahmen und -bänken in Erscheinung treten.
3.3 Umgebungsgestaltung
Mit der Umgebungsgestaltung wurde das Landschaftsa rch itektu rbü ro lten La ndsch aft sa rchitekten G m bH betra ut'
Grünfilter rund um den Neubau verleihen einen weichen
Übergang vom Aussenraum zum Wohnhaus.
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lm Freiraum zwischen Grundstückzufahrt und Hauptgebäude
wird ein hochwertiger Aussenraum für die
Allgemeinbenutzung im Sinne eines Begegnungsraums
aufgespannt. Dieser wird in Form einer Zwischenebene
zwischen Schneitstrasse und Berghaldenweg als möblierte
Spiel- und Aufenthaltsfläche vorgesehen.
Bergseits wird vorwiegend mit niedrigeren Gewächsen der
Filter auf Fussgängerebene zum Strassenniveau der
Schneitstrasse verhandelt, während talseitig die Begrünung
gemischt mit teils höheren Pflanzsträuchern und Bäumen
Bepflanzung
LL vonplon architektur ag
Einfacher Bebauunssplan Schneitstrasse L7 /t9 - Planunssbericht
mitunter den Gartenwohnungen des Neubaus die talseitig
gelegenen Dachformationen in angemessenem Rahmen
versch leiern soll. Die talseitige G ru ndstückflan ke entlang
dem Berghaldenweg wird dem Böschungsbild der
Nachbarparzellen entsprechend eingebunden. Die Böschung
ist flächend eckend m it ortstypischen wa rtungsarm en
Bodendeckern und Sträuchern sowie vereinzelten
Schnittbäumen geplant.
Böschungsprofil zum
Berghaldenweg
Tiffer 1- Zweck
755.76
3.4 Erläuterung der Bestimmungen im
Bebauungsplan
Mit der Ziffer l werden die Absichten und Zielsetzungen des
einfachen Bebauu ngsplans Schneitstrasse L7 / t9 dargelegt.
Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse 17 /19 basiert
auf dem Richtprojekt vom 06.08.2020. Das Richtprojekt
dient als Nachweis der geforderten Qualitäten zur
Ausgestaltung und lntegration der Bauten und Anlagen in
die bauliche Umgebung.
Ziffer 2 - Bestandteile
t2 vonplon architektur ag
Ziffer 3 - Geltungsbereich
Tiffer 4 - Ausnützung
Tiffer 5 - Baubereich
Ziffer 6 - Richtprojekt
Ziffer Z - Übergeordnete
Gesetzgebung
Tiffer 8 - Abweichende
Bestimmungen
Ziff er 11 - Ersch liessu ng
Einfacher Beba uunssplan Schneitstrasse L7 / t9 - Pla nunssbericht
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan
Schneitstra sse L7 f L9, welcher im Situationsplan dargestellt
ist, beschränkt sich auf die Grundstück GS Nrn. 62 und 65
mit insgesa mt 2'OO7 m2 Gesamtgrundfläche. Dem
Geltungsbereich hinzugeführt wird die Ausnützung der
Strassenparzelle GS Nr. 69 mit 2OG m2 Grundfläche.
Für die Wohnzone W2b gilt eine Ausnützungsziffer AZ von
0.4. Mit dem einfachen Bebauungsplan kann die
Ausnützungsziffer gemäss 5 32 PBG um 20 % auf 0.48 erhöht
werden.
Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /19 ist auf
den Vermessungsdaten der amtlichen Vermessung
aufgebaut. Der Baubereich inkl. Balkone wurde auf Grund
des Projektfortschritts satt auf das Richtprojekt abgestimmt.
Es ist lediglich ein geringer Planungsspielraum vorgesehen.
Die im Richtprojekt zusam mengefassten konzeptionellen
Überlegungen zur architektonischen Gestaltung der Bauten
und Anlagen sowie die Freiraumgestaltung sind für die
Beurteilung von künftigen Bauvorhaben wegleitend. Somit
beurtei lt die Bewi lligungsbehörde die gestalterisch e Qual ität
von Baueingaben innerhalb des Geltungsbereichs anhand
der vorhandenen Pläne. Vom Richtprojekt darf abgewichen
werden, insofern eine zumindest gleichwertige oder bessere
Lösung erzielt wird.
Der einfache Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /t9 sowie
daraus folgende Projektbemühungen sind grundsätzlich an
geltendes Recht gebunden. Abweichungen sind nur im
gemäss der übergeordneten Gesetzgebu ng vorgesehenen
Rahmen zulässig.
Bei den abweichenden Bestimmungen gemäss 5 32 PBG wird
einzig der Ausnützungsbonus geltend gemacht. Alle übrigen
Vorschriften werden gemäss Regelbauweise eingehalten.
Die Befahrung der Tiefgaragenrampe ist mittels
Rotlichtsignal zu steuern. Das Signal ist so zu positionieren,
dass ankommende Fahrzeuge sich rechtzeitig am Signal
orientieren und allfällig in den für die Rampenbefahrung
vorgesehenen Wa rtebereich einfah ren kön nen, oh n e
unnötig den Verkehr zu behindern.
1-3 vonplon architektur ag
Ziffer L2 - Parkierung
Tiffer 14 - Umgebung
Grundfläche
S 32 PBG
Einfacher Beba uungsplan schneitstrasse L7 / t9 - Planunssbericht
Nahe der Einmündung in die Schneitstrasse sind
Besucherparkplätze angeord net. Der Abstel lbedarf für
private Personenkraftfahrzeuge der Bewohner der
Liegenschaft ist unterirdisch vorgesehen. lm lnteresse der
Eigentümerschaft wird die Bedarfsabdeckung über zwei
Ebenen vollzogen. Dies sind auf der primären Ebene die
Tiefgarage für die Bewohnerplätze und auf sekundärer
Ebene eine dedizierte Einstellhalle für Sammlerfahrzeuge.
Die ausgeprägte Hanglange ermöglicht die Nutzung unter
den Besucherparkplätzen als gedeckter Gemeinschaftsraum.
Dieser ist Teil der Spiel- und Freiraumfläche auf der
Zwischenebene zwischen Sch neitstrasse u nd Berghaldenweg
auf der Höhe des Erdgeschosses' Der hindernisfreie Zugang
zu diesem Allgemeinbereich wird über einen unterirdischen
Korridor im Gebäuderücken gewährleistet.
4 Einhaltung von 5 32 PBG
4.L Einfacher Bebauungsplan
Das vom Einfachen Bebauungsplan Zugermatt bezeichnete
Planungsgebiet erfasst eine zusammenhängende
Grundfläche von 2'OO7 m2. Das Kriterium der geforderten
Mindestfläche von 2'OOO m2 nach S 32 PBG ist erfüllt.
1 Bebauungsplöne bestimmen die Bauweise über eine
fu nkti o n a I z u so m m e nh ti nge nd e La n dfl ö ch e i n ne rh o I b d e r
Bauzone. Weisen sie wesentliche Vorzüge gegenüber der
Einzelbauweise auf, so können darin Abweichungen von
den kantonalen und gemeindlichen Bauvorschriften
festgelegt werden.
2 Wesentliche Vorzüge im Sinne von Abs. 7 sind :
a) Besonders gute architektonische Gestaltung der
Bauten und Anlagen sowie der Freiröume
b) Besonders gute stödtebquliche Einordnung in das
Siedlungs- und Londschaftsbild
L4 vonplon architektur ag
Ausnützung
Sonstige
Grenzen
Werkanschlüsse
Erschliessung
Parkierung
Einfacher Beba u unsspla n Sch neitstrasse L7 / L9 - Pla n u nssbe richt
4.2 Abweichungen zur Regelbauweise
Dem Einfachen Bebauungsplan Schneitstra sse t7 /t9 werden
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach 5 32 PBG
folgende Abweichungen gegenüber der Regelbauweise zur
Anwendung gebracht :
Die zulässige Ausnützung nach Bauordnung für die
Wohnzone W2b von 0.4 darf um den gemäss 5 32 PBG
zulässigen Ausnützungsbonus von 20% auf AZ = 0'48 erhöht
werden. Damit kann der gemäss Raumplanung
angestrebten Verdichtung ohne Erarbeitung eines
ordentlichen Bebauungsplans nachgekommen werden.
lm Übrigen wird in sämtlichen Belangen den geltenden
Vorschriften der Regelbauweise Folge geleistet.
5 Privatrechtliche Verträge
Die Grenzverläufe innerhalb des Planungsgebiets werden
entsprechend der Bauten und Anlage mutiert, so dass das
Gebäude oder allfällige Bestandteile auf eigenen Parzellen
zu liegen kommen.
Die Anschlüsse der verschiedenen Werke werden vereinbart
(Strom, Wasser, Abwasser, Medien, Daten, Telefonie etc.).
Die Erschliessung und Erschliessungsberechtigung für den
Fuss- wie auch den ober- und unterirdischen Fahrverkehr
wird geregelt.
Die Nutzungsberechtigung der ober- und unterirdischen
Abstellplätze für Fahrzeuge wird bestimmt.
Die Übertragung der Ausnützungsanteile der
Strassenparzelle GS Nr. 69 wird vollzogen.
Einfacher Bebauungsplan
Zulässige Erhöhung der AZ
um max. 20% auf 0.48
Regelbauweise
o.4Ausnützungsziffer (AZ)
Ausnützung
15 vonplon architektur ag
öffentliche Auflage
Vorprüfung
Öffentliche Auflage
Beschluss
Beschwerde
vonplon architektur ag
Büelmattweg 4
6340 Baar /7G
'f o4t.760-6767
I nfo@vonplon-a rchitektur.ch
Einfacher Beba uunsspla n sch neitstrasse t7 / L9 - Pla nunssbe richt
6 Mitwirkung
Der Bebauungsplan Schneitstrasse L7/L9 wird während 30
Tagen öffentlich a ufgelegt.
7 Verfahren
Die Unterlagen zum Einfachen Bebauungsplan werden durch
die gemei ndliche Bewil ligu ngsinstanz vorgeprüft.
Die Unterlagen werden 30 Tage öffentlich aufgelegt (S gga
PBG).
Der Einfache Bebauungsplan wird durch den Gemeinderat
beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann während 20
Tagen Beschwerde erhoben werden (5 +f VnC1.
16 vonplon architektur ag
