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title: "Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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provisions: 7
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# Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Circular
Economy Management.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und

## § 3 Umfang {#par_3}

1 Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-

## § 4 Credits {#par_4}

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem
Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium

## § 5 Voraussetzungen {#par_5}

1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen
werden zum Studium zugelassen:
a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens
4,50,
414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management
b. Bachelorabschluss in einem naturwissenschaftichen Studiengang von
180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50,
c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang
von 180 ECTS-Credits mit einer Abschlussnote von mindestens 4,50.
2 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen mit «gut» bestandenen Nachweis von Englischkenntnissen auf
Stufe B2 gemäss Common European Framework of Reference for
Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder
Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
3 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen

## § 6 Hochschule {#par_6}

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt
bei der Studiengangleitung.
C. Module
Modulsprache

## § 7 und Durchführung {#par_7}

1 Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bestehen von
Modulen
§ 8.4 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Expertinnen
und Experten
§ 9.5 1 In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass
Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen,
insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen
werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.
Masterstudiengang Circular Economy Management 414.253.875
Nachbesserung
oder Nachprüfung
§ 10.5 1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50
erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00
vergeben werden.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und
Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
Wiederholung
von Modulen
§ 11.5 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung
legt Termine und Modalitäten fest.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehensvoraussetzungen
§ 12.5 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote§ 13.5 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der gemäss Anhang relevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
b. ECTS-Credits
aus Wahlpflichtmodulen
§ 14.5 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten
die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich
ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Titel§ 15.5 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.
1 OS 77, 430; Begründung siehe ABl 2022-07-29.
2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2022.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
5 Nummerierung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 416; ABl 2024-09-27).
In Kraft seit 1. Dezember 2024.
a. Allgemein
414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular
Economy Management an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular
Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)
noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann
bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
