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title: "Richtlinien über die Führung der Schul- und Gemeindebibliothek"
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# Richtlinien über die Führung der Schul- und Gemeindebibliothek

## Art. 1 {#art_1}

1
Die Gemeinde Neuheim führt in den Räumen des Schulhauses eine gemeindeeigene Bibliothek.

## Art. 2 {#art_2}

1
Die Bibliothek soll als gut ausgebaute Schulbibliothek ausgestaltet werden und auch ein Angebot für die Bevölkerung beinhalten.

## Art. 3 {#art_3}

1
Es soll ein Angebot an Medien gemäss den SAB Richtlinien bereitgestellt werden.

## Art. 4 {#art_4}

1
Die Beschaffung neuer Medien ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin. Er / Sie hat sich dabei an den im Voranschlag festgelegten Kredit zu halten. Die Wünsche der Benutzer sind angemessen zu berücksichtigen.

## Art. 5 {#art_5}

1
Die Strukturierung der Arbeitszeit des Bibliothekars / der Bibliothekarin betr. Öffnungs- und Unterhaltszeit der Bibliothek ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin.
2
Die Verteilung der Öffnungszeiten auf die einzelnen Wochentage erfolgt durch den Bibliothekar / die Bibliothekarin in Absprache mit dem Schulrektorat.
