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title: "Unterschriftenregelung Stabstelle Präsidiales"
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provisions: 3
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# Unterschriftenregelung Stabstelle Präsidiales

## Art. 1 Unterschriftenregelungen im Bereich der Einwohnerkontrolle {#art_1}

1
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Einwohnerdienste, digitale Transformation und Informatik sind ermächtigt, die folgenden Bescheinigungen und Verfügungen zu zweien zu unterzeichnen: *
a)
Verfügungen zur An- und Abmeldung von Einwohnerinnen und Einwohner
b)
Verfügungen zur Zwangszuweisung zu einer Krankenkasse
c)
Verfügungen in Zusammenhang mit Datenauskunftsbegehren im Bereich der Einwohnerkontrolle
d)
Handlungsfähigkeitszeugnisse
e)
Meldebestätigungen der Einwohnerkontrolle
f)
Lebensbescheinigungen
g)
Leumundszeugnisse

## Art. 2 Unterschriftenregelung im Bereich des Erbschaftsamts {#art_2}

1
Gestützt auf den Gemeinderatsentscheid Nr. 59 vom 22. Februar 2011 ist die Stabstelle Präsidiales die Erbschaftsbehörde der Gemeinde Risch.
2
Die mit der Bearbeitung von Erbschaftsfällen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstellen Präsidiales sind ermächtigt, die folgenden Bescheinigungen zu zweien zu unterzeichnen:
a)
Erbbescheinigungen
b)
Erbenverzeichnisse
c)
Willensvollstrecker-Bescheinigungen
d)
öffentliche Inventare

## Art. 3 Unterschriftenregelung im Bereich der Friedhofverwaltung <strong>*</strong> {#art_3}

1
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Einwohnerdienste, digitale Transformation und Informatik sind ermächtigt, den Bestattungsort für Verstorbene auf den Friedhöfen Rotkreuz und Risch gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Risch sowie den ergänzenden internen Richtlinien festzulegen.
