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title: "Reglement der Betriebskommission von SH POWER"
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provisions: 25
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# Reglement der Betriebskommission von SH POWER

## Art. 1 {#art_1}

Die Geschäftsleitung und die Betriebskommission (BEKO) fördern
die konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner, die Mitgestaltungsrechte und die Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um damit zu einem guten Betriebsklima beizutragen.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Betriebskommission vertritt die Anliegen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in allgemeinen Personalangelegenheiten.
2 Sie ist Bindeglied zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie der Geschäftsleitung und fördert die Zusammenarbeit.
3 Sie ist zur umfassenden Wahrung der gemeinsamen Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsleitung
legitimiert.
4 Sie nimmt insbesondere die allgemeinen Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen und vertritt diese gegenüber der
Geschäftsleitung.
Zweck
Betriebskommission
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5

## Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 2 {#art_3}

Die Mitglieder der Betriebskommission geniessen eine Vertrauensstellung, welche sie zu einem von Treu und Glauben geleiteten Verhalten verpflichtet.

## Art. 4 {#art_4}

Den Mitgliedern der Betriebskommission dürfen wegen der ordnungsgemässen Ausübung der Mitsprachrechte keine Nachteile erwachsen.

## Art. 5 {#art_5}

Die Teilnahme an Sitzungen der Betriebskommission gilt für Mitarbeitende von SH POWER als Arbeitszeit.

## Art. 6 {#art_6}

Die Amtsdauer der Mitglieder der Betriebskommission beträgt vier
Jahre. Die Mitglieder werden für die gleiche Amtsdauer wie die Gemeindebehörden gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

## Art. 7 {#art_7}

Die Personalvertreterin oder der Personalvertreter der Verwaltungskommission und die Vertreterin oder der Vertreter der SH POWER
in der städtischen Personalkommission, welche bzw. welcher nach
Art. 14 Abs. 2 zwingend Einsitz in der Betriebskommission hat, führen die Wahl der Mitglieder der Betriebskommission durch.
2. Umfang und Inhalt der Mitsprache

## Art. 8 {#art_8}

Die Mitsprache umfasst das Informationsrecht, das Vorschlagsrecht
und das Vernehmlassungsrecht.

## Art. 9 {#art_9}

Der Betriebskommission steht in allgemeinen Personalangelegenheiten ein Mitspracherecht zu, insbesondere bei:
a) der Regelung der Arbeitszeit;
b) der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Vertrauensstellung
Schutz vor
Nachteilen
Berücksichtigung als
Arbeitszeit
Amtsdauer
Wahlleitung
Umfang
Inhalt
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 3
c) der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter;
d) Anpassung von Reglementen, Weisungen und Richtlinien,
die ausschliesslich für SH POWER bestimmt sind.

## Art. 10 {#art_10}

1 Der Betriebskommission steht das Recht zu, rechtzeitig und ausreichend über Angelegenheiten informiert zu werden, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Arbeitsbereich betreffen.
2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Recht zu, rechtzeitig
und ausreichend über die Tätigkeit der Betriebskommission informiert zu werden.

## Art. 11 {#art_11}

1 Das Vorschlagsrecht umfasst das Recht der Betriebskommission,
der Geschäftsleitung Begehren und Anregungen zu grundsätzlichen
Personalfragen zu unterbreiten.
2 Das Vorschlagsrecht ist in der Regel schriftlich auszuüben.

## Art. 12 {#art_12}

Das Vernehmlassungsrecht umfasst das Recht der Betriebskommission auf Meinungsäusserung bei Erlassen oder Anordnungen der
SH POWER, die allgemein das Personal betreffen.
Informationsrecht
Vorschlagsrecht
Vernehmlassungsrecht
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5

## Art. 13 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 4 {#art_13}

In Beschwerde-, Disziplinar- und anderen persönlichen Angelegenheiten kann auf Wunsch der betroffenen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ein Mitglied der Betriebskommission das Verfahren begleiten.
3. Geschäftsordnung

## Art. 14 {#art_14}

1 Die Betriebskommission setzt sich aus maximal fünf Mitgliedern zusammen, wobei die Geschäftsbereiche ausgeglichen vertreten sein
sollen. Kein Geschäftsbereich soll mehr als zwei Mitglieder stellen.
2 Die Personalvertreterin oder der Personalvertreter der Verwaltungskommission und die Vertreterin oder der Vertreter der SH
POWER in der städtischen Personalkommission sind von Amtes wegen Mitglied der Betriebskommission.

## Art. 15 {#art_15}

Die Betriebskommission konstituiert sich selbst. Sie wählt aus ihrer
Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin
oder den Vizepräsidenten.

## Art. 16 {#art_16}

1 Die Verantwortung für die Führung der Geschäfte liegt bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Betriebskommission.
2 Die Präsidentin oder der Präsident lädt unter Bekanntgabe der
Traktanden und mit allfälligen Unterlagen zu den Sitzungen der Betriebskommission ein. Die Teilnahme an den Sitzungen ist obligatorisch.

## Art. 17 {#art_17}

1 Die Betriebskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der
Mitglieder anwesend ist.
2 In dringenden Fällen sind Zirkulationsentscheide möglich.

## Art. 18 {#art_18}

1 Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt.
2 Ein Mitglied der Betriebskommission übernimmt die Protokollführung.
Beistand
Zusammensetzung
Konstituierung
Geschäftsführung
Beschlussfähigkeit
Protokoll
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5

## Art. 19 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 5 {#art_19}

1 Jedes Mitglied der Betriebskommission ist zur Stimmabgabe verpflichtet.
2 Die Präsidentin oder der Präsident ist stimmberechtigt und gibt bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid.

## Art. 20 {#art_20}

Besteht für ein Mitglied der Betriebskommission ein direktes persönliches Interesse an einem zur Behandlung gelangenden Geschäft,
so hat das Mitglied nach seiner Anhörung in den Ausstand zu treten.

## Art. 21 {#art_21}

1 Die Betriebskommission trifft sich jährlich zu zwei bis vier Gesprächen mit allen Mitgliedern oder einem Teil der Geschäftsleitung. Die
Termine werden grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr festgelegt.
2 Zusätzliche Gespräche werden auf Verlangen der Betriebskommission oder der Geschäftsleitung festgelegt.
3 Die Sitzungen werden protokolliert. Die Geschäftsleitung stellt die
Protokollführung.

## Art. 22 {#art_22}

1 Die Mitglieder der Betriebskommission haben über die Verhandlungen, soweit sie persönliche oder interne Angelegenheiten betreffen,
Verschwiegenheit zu wahren.
2 Ausgetretene Mitglieder der Betriebskommission unterliegen weiterhin der Schweigepflicht.

## Art. 23 {#art_23}

1 Die Betriebskommission informiert alle Mitarbeitenden regelmässig
über ihre Tätigkeit. Hierfür stehen ihr Anschlagbrett und Intranet zur
Verfügung.
2 Sie kann Informationen weitergeben, die ihr von der Geschäftsleitung zugehen, soweit sie nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.

## Art. 24 {#art_24}

Die Betriebskommission fasst ihre Tätigkeit in einem Jahresbericht
zusammen.
Stimmabgabe
Ausstand
Gespräche mit
Geschäftsleitung
Verschwiegenheit
Informationspflicht
Jahresbericht
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 6
4. Inkraftsetzung

## Art. 25 {#art_25}

1 Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch die Verwaltungskommission SH POWER auf den 1. September 2018 in Kraft.
2 Es wird in die Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen.
Inkraftsetzung
