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title: "Quartiergestaltungsplan «Zugermatt»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Zugermatt»

## § 1 {#par_1}

BO).
Innerhalb der Arealbebauungseinheiten A, B und C ist bei der Projektierung eines Bauvorhabens eine überzeugende Geamtlösung – umfassend die Themen Erschliessung, Bebauung und Freiraum – aufzuzeigen. Das Richtprojekt ist dabei wegleitend.
In der Arealbebauungseinheit C bleibt das Restaurant Landhaus längerfristig bestehen. Bei der kurz- bis mittelfristigen
Planung der Arealbebauungseinheit A ist somit ein rechnerischer Nutzungsnachweis für die Neunutzung der Einheit C zu
erbringen.
Haushälterischer Umgang mit dem Boden
Im Hinblick auf einen haushälterischen Umgang mit dem Boden und zur Erreichung qualitativ hochwertiger Überbauungen ist
in den Arealbebauungseinheiten A, B, und C eine Erhöhung der Ausnützung gemäss § 19 BO anzustreben.
Nachhaltige Energiekonzepte
Sämtliche Neubauten haben die Umweltvorgaben im Sinne des Labels Minergie-Standard® zu erfüllen.
Baubereiche A1, A2 und C1
In den Baubereichen A1, A2 und C1 soll eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Die im Situationsplan
bezeichneten Baubereiche dürfen innerhalb des Areals überschritten werden, falls dies zu einer besseren Lösung im Sinne
der Qualitäten der Arealbebauung führt und die übrigen Festlegungen eingehalten sind.
Es sind Bauten mit maximal vier Vollgeschossen und einem zusätzlichen Dachgeschoss zulässig. Die Ausrichtung der Bauten
(Längsrichtung) ist im Situationsplan bezeichnet.
Die Verteilung der Bauten hat in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen. Ziel ist die Schaffung möglichst grosszügiger
Frei- und Zwischenräume.
Entlang der Altgasse sind die Bauten in gestaffelter Anordnung, d.h. mit unterschiedlichen Abständen zur Altgasse, zu
situieren.
Baubereiche B1, B2 und B3
In dem Baubereichen B1 und B2 soll eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil entstehen. Die im
Situationsplan bezeichneten Baubereiche dürfen innerhalb des Areals überschritten werden, falls dies zu einer besseren
Lösung im Sinne der Qualitäten der Arealbebauung führt und die übrigen Festlegungen eingehalten sind.
Im Baubereich B1 sind Bauten mit maximal fünf Vollgeschossen und einem Dachgeschoss zulässig. Im Baubereich B2 sind 4
Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Die Ausrichtung der Bauten (Längsrichtung) ist im Situationsplan bezeichnet.
Der gesamte Gewerbeanteil ist möglichst in einem separaten Bau zu konzentrieren und mit Bezug zum künftigen Arbeitsgebiet im Süden des Baubereichs B1 oder im Baubereich B2 anzuordnen. Für reine Gewerbebauten gilt die maximale Anzahl
Vollgeschosse der Baubereiche. Es ist kein zusätzliches Dachgeschoss zulässig.
Im Rahmen der Arealbebauung B1 ist zu prüfen, ob mit der reduzierten Interessenslinie SBB (Vorschlag Gemeinde) die
relevanten Auflagen der SBB (Schreiben vom 10. November 2010) erfüllt werden können.
Im Baubereich B3 sollen, zur Belebung des Quartiers, Ateliers und Ausstellungsräume entstehen. Es ist maximal 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss zulässig. Das Bauvorhaben kann unabhängig von den Arealbebauungseinheiten realisiert
werden.
Lärmschutz
Im Baubereich B1 dürfen an den Westfassaden zur Bahn nur Fenster von Nebenräumen oder Zweitfenster von lärmempfindlichen Räumen angeordnet werden. Der Lärmnachweis ist im Rahmen der Arealbebauung zu erbringen.
Im Baubereich B3 sind die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II nach gültiger Lärmschutzverordnung einzuhalten. Der
Lärmnachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.
Retention und Entwässerung
Sauberes Meteorwasser ist auf geeignete Weise versickern zu lassen. Der Nachweis der Versickerungsanlagen ist im
Rahmen der Arealbebauung zu erbringen.
Das Schmutzabwasser ist den Kanalisationsleitungen in der Altgasse (für das Teilgebiet I) sowie der Zugerstrasse (für das
Teilgebiet II) zuzuführen.
Ver- und Entsorgung
Im Rahmen der Arealbebauungen sind an zentraler Lage ansprechend gestaltete Sammelstellen für die Kehrichtentsorgung
vorzusehen. Die Anzahl Sammelstellen, deren Lage sowie das Entsorgungssystem sind in Absprache mit der Gemeinde zu
definieren.
Im Rahmen der Planungen im Teilgebiet I ist ein geeigneter Standort für eine Trafostation vorzusehen. Diese ist vorzugsweise
unterirdisch anzuordnen.
Das bestehende Pumpenhaus mit Trafostation (Assek.-Nr. 2698a) wird von den Bauvorhaben Tangente Zug – Baar und dem
Ausbau der Gleisanlagen Baar-Zug tangiert. Bei der Projektierung dieser Verkehrsanlagen ist der Standort des Pumpenhauses zu prüfen und allenfalls neu festzulegen.
Festlegungen Grundeigentum
Landbedarf für Verkehrsanlagen
Der Landbedarf für die Verkehrsanlagen richtet sich nach den Angaben im Situationsplan und den technischen Anforderungen. Sofern Massangaben im Situationsplan eingetragen sind, gelten diese wegleitend.
Landumlegungen
Zwecks Schaffung besserer Voraussetzungen für die Erschliessung und Bebauung der Grundstücke wird der Landabtausch
mittels Vertrag unter den Grundeigentümern geregelt.
Wohn- und Gewerbeanteile
Die Entflechtung der geforderten Wohn- und Gewerbeanteile in der Zone WA4 ist unter den Grundeigentümern vor einer
ersten Baubewilligung in der Arealbebauungseinheit B mittels Vertrag zu regeln.
Festlegungen Freiraum
Gestaltung Aussenräume
Im Rahmen der Planung der jeweiligen Arealbebauungseinheiten (A, B, C) sind überzeugende Lösungen für die Gestaltung
der Aussenräume (Strassen, Plätze, Wege, Gebäudeumschwung etc.) aufzuzeigen.
Der Quartierfreiraum im Teilgebiet I ist mit der ersten Planung einer Arealbebauungseinheit (A oder B) zu entwickeln und auf
die nachfolgende Einheit abzustimmen.
Die Aussenraumgestaltung hat unter Einbezug qualifizierter Fachpersonen zu erfolgen.
Gestaltung Verkehrsanlagen
Die neuerstellten Verkehrsanlagen (Strassen, Plätze, Wege) sind siedlungsorientiert und ansprechend zu gestalten. Wendeplätze sind als Plätze mit Aufenthaltsqualität auszuführen.
Quartierfreiraum Teilgebiet I
Im Bereich des im Situationsplan bezeichneten Quartierfreiraums Wohnen ist eine öffentlich zugängliche Fläche von mindestens 1‘500m² auszubilden. Anzustreben ist ein nutzungsneutraler Freiraum für alle Altersschichten, welcher der Quartierbevölkerung als Treffpunkt dient.
Der Quartierfreiraum ist möglichst behindertengerecht zu gestaltet und soll als Spiel- und Aufenthaltsbereich sowie für
temporäre Anlässe (z.B. Quartierfeste) genutzt werden können. Er ist mit Gemeinschaftsanlagen auszustatten und ausreichend zu beleuchten.
Für die Gestaltung des Freiraums ist eine qualifizierte Fachperson aus dem Bereich Landschaftsarchitektur beizuziehen.
Umsetzung Quartierfreiraum Teilgebiet I
Die Grundeigentümer der Parzellen GS-Nr. 517 stellen das benötigte Land für den Quartierfreiraum zur Verfügung, es bleibt
jedoch baulich ausnutzbar. Die bauliche Umsetzung des Quartierfreiraums hat mit Fertigstellung der ersten Arealbebauungseinheit im Teilgebiet I zu erfolgen.
Quartierfreiraum Teilgebiet II
Im Bereich des im Situationsplan bezeichneten Quartierfreiraums Arbeiten ist eine öffentlich zugängliche Fläche von mindestens 2‘000m² Fläche auszubilden. Die genaue Lage und die konkrete Umsetzung dieses Freiraums sind bei Konkretisierung
der Planung im Teilbereich II zu klären. Anzustreben ist ein nutzungsneutraler Freiraum, welcher den Beschäftigten und der
Quartierbevölkerung als Treffpunkt dient.
Für die Gestaltung des Freiraums ist eine qualifizierte Fachperson aus dem Bereich Landschaftsarchitektur beizuziehen.
Ökologie
Sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Beschäftigte sind qualitative hochwertige Aussenräume zu schaffen.
Die Aussenräume sind mittels standorttypischen Gehölzen ausreichend zu begrünen.
Beläge
Die Beläge sind unterschiedlich, entsprechend ihrer Funktion, zu gestalten. Neben nutzungsbedingten versiegelten Bereichen
sind vor allem organische und sickerfähige Materialien einzusetzen.
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Bushaltestelle Neufeld
Friedhof
Feldweg
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Haltestelle Neufeld
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Rosentalweg
Sternenweg
Zugermatte
Oberneuhofstrasse
e
Sternmattstrasse
Feld
Quartier Altgass
Unterdorf
510 509
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(24145)
(23137)
(25005)
(87704)
(30031)
(30033)
(60005)
BRB vom 31.10.1969
BRB vom 31.10.1969
E1
E2
A2
B1
E3
C1
B2
A
B
Teilgebiet II
WA 4W3
Restaurant
Gysi-Betimag AG
Quartierfreiraum
Wohnen
Quartierfreiraum
Arbeiten
A1 4 Vollgeschosse
5 Vollgeschosse
C
Teilgebiet I
7.00
(geplant)
1 DachgeschossOption
Wendeplatz
B31 Vollgeschoss
PDF A1q
Rand / 1
Kanton Zug
Gemeinde Baar
Quartiergestaltungsplan Zuge
1:1'000
Geltungsbereich
Zufahrt Arbeitszone
Festlegungen
Zufahrtsstrasse ohne Verbindung in A
Not-/Servicezufahrten
öffentliche Fusswege bestehend
öffentliche Fusswege geplant
Erschliessungsspielräume E1, E2 und
Zonengrenzen rechtskräftig
Informationsinhalte
Baubereiche A1, A2, B1, B2, B3, C1
Quartierfreiraum 1'594m2 mit Anordnu
Quartierfreiraum 2'000m2 (Lage schem
Ausrichtung Bauten (Längsrichtung)
Perimeter Bebauungsplan Gysi-Betim
BGK Zuger-, Baarerstrasse
Strassenlinien rechtskräftig
Interessenslinie SBB (Vorschlag Geme
N
50 25m10
Anknüpfungspunkt öffentliches Fussw
Abgrenzung Teilgebiete I und II
quartierinterne Fusswege geplant
Anknüpfungspunkt quartierinternes Fu
Arealbebauungseinheiten A, B, C
Zufahrten Wohn-/Mischzone (unterird
Zonengrenzen geplant
Landbeanspruchung Strassenprojekt
Zuger- / Baarerstrasse
Bushaltestellen geplant (Lage schemaBUS
öffentliche Fusswege geplant, ausserh
Erschliessungsbügel gemäss Richtpro
Bushaltestellen bestehendBUS
Bauten bestehend, innerhalb Geltungs
öffentliche Fusswege bestehend (verle
Jauch Zumsteg Pfyl AG
Raumplanung I Städtebau Binzstrasse 39
CH-8045 Zürich
Bushaltestelle Neufeld
Friedhof
Feldweg
367a
1063a
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Haltestelle Neufeld
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Oberneuhofstrasse
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WA 4W3
Restaurant
Gysi-Betimag AG
Quartierfreiraum
Wohnen
Quartierfreiraum
Arbeiten
A1 4 Vollgeschosse
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7.00
(geplant)
1 DachgeschossOption
Wendeplatz
B31 Vollgeschoss
PDF A1q
Rand / 1
Kanton Zug
Gemeinde Baar
Quartiergestaltungsplan Zug
1:1'000
Geltungsbereich
Zufahrt Arbeitszone
Festlegungen
Zufahrtsstrasse ohne Verbindung in A
Not-/Servicezufahrten
öffentliche Fusswege bestehend
öffentliche Fusswege geplant
Erschliessungsspielräume E1, E2 und
Zonengrenzen rechtskräftig
Informationsinhalte
Baubereiche A1, A2, B1, B2, B3, C1
Quartierfreiraum 1'594m2 mit Anordn
Quartierfreiraum 2'000m2 (Lage sche
Ausrichtung Bauten (Längsrichtung)
Perimeter Bebauungsplan Gysi-Betim
BGK Zuger-, Baarerstrasse
Strassenlinien rechtskräftig
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N
50 25m10
Anknüpfungspunkt öffentliches Fussw
Abgrenzung Teilgebiete I und II
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Arealbebauungseinheiten A, B, C
Zufahrten Wohn-/Mischzone (unterird
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Bushaltestellen bestehendBUS
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Jauch Zumsteg Pfyl AG
Raumplanung I Städtebau Binzstrasse 39
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