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title: "Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen"
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provisions: 6
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# Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen

## § 1 {#par_1}

Organisation
1 Der Kanton bildet einen Eichkreis.
2 Das Eichamt (Fachstelle) führt als Vollzugsbehörde die dem Kanton
obliegenden Aufgaben im Messwesen durch, soweit eine Aufgabe durch
die Gesetzgebung nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen
wird.
3 Die Eichmeisterinnen und Eichmeister vollziehen die ihnen durch die
Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.

## § 2 {#par_2}

Aufsicht
1 Das Amt übt die Aufsicht über die Tätigkeit der Fachstelle im Kanton
aus und führt die durch die Gesetzgebung der Aufsichtsbehörde zugewiesenen Aufgaben durch.
2 Die Fachstelle hat dem Amt jährlich über seine Vollzugstätigkeit Bericht zu erstatten.
3 Das Amt verfasst zuhanden des zuständigen Bundesamtes jährlich
einen Bericht über den Vollzug.

## § 3 {#par_3}

Zusammenarbeit
1 Der Regierungsrat kann in der Form von Verwaltungsvereinbarungen
mit umliegenden Kantonen die Zusammenarbeit im Messwesen regeln.
1) SR 941.20
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
862.1
2 Das Amt fördert die Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Behörden des Kantons und anderer Kantonen.

## § 4 {#par_4}

Gebühren und Auslagen
1 Die Eichmeisterin oder der Eichmeister erhebt die Gebühren gemäss
der Eichgebührenverordnung2).
2 Der Tarif der Benützungsgebühren für die öffentlichen Waagen sowie
die Entschädigungsansätze für die Auslagen der Fachstelle sind im Anhang festgelegt.

## § 6 § 5 * … {#par_6}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Einführungsverordnung vom 20. Mai 1978 zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen3) und die Verfügung vom 9. Februar 1981
betreffend die provisorische Einführung der neuen Bestimmungen über
öffentliche Wiegegeräte (Brückenwaagen)4) werden aufgehoben.

## § 7 {#par_7}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
2) SR 941.298.1
3) A 1978, 950, 1281; A 1994, 682, 787, 1268
4) A 1981, 201
862.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
06.03.2012 01.04.2012 Erlass Erstfassung A 2012, 430
03.11.2015 01.01.2016 § 5 aufgehoben A 2015, 1771
862.1
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 06.03.2012 01.04.2012 Erstfassung A 2012, 430
§ 5 03.11.2015 01.01.2016 aufgehoben A 2015, 1771
