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title: "Gestalterisches Gesamtkonzept Unteralosen"
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# Gestalterisches Gesamtkonzept Unteralosen

## text {#text}

Gestaltungskonzept
Kernzone Unteralosen
nach Art. 13 Abs. 5 der Bauordnung der Gemeinde Oberägeri
430-05
27. Mai 2025
Impressum
Auftrag Gemeinde Oberägeri, Gestaltungskonzept Kernzone Unteralosen
Auftraggeberin Einwohnergemeinde Oberägeri
Alosenstrasse 2
6315 Oberägeri
Auftragnehmerin R+K
Raumplanung AG
Poststrasse 4
8808 Pfäffikon SZ
T 055 415 00 15
R+K
Raumplanung AG
Im Aeuli 3
7304 Maienfeld GR
T 081 302 75 80
R+K
Raumplanung AG
Oberalpstrasse 81
6490 Andermatt UR
T 041 887 00 27
Bearbeitung Mario Roth, Christoph Lanker, Klara Hunger
Titelbild map.geo.admin.ch, 19.02.2025
Qualitätsmanagement SQS ISO 9001
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage 4
2. Gestalterische Vorgaben 5
2.1 Grundsatz / Zielbild 5
2.2 Oberflächen 6
2.3 Randabschlüsse 7
2.4 Mauern 8
2.5 Absturzsicherung / Geländer 8
1. Ausgangslage
In der neuen Bauordnung der Gemeinde Oberägeri (an der Urnenabstimmung
vom 24. November 2024 angenommen) sind in Art. 13 die Gestaltungsgrundsätze für die neu geschaffene Kernzone Unteralosen festgelegt. Gemäss Art.
13 Abs. 5 ist der Bereich zwischen der Strassenkante und dem Gebäudeeingang
nach einem «Gestalterischen Gesamtkonzept» zu erstellen.
Abb. 1: Ausschnitt Zonenplan Gemeinde Oberägeri 28.8.2024, aus den Abstimmungsunterlagen
vom 24. November 2024
Ziel des nun vorliegenden «Gestaltungskonzepts Kernzone Unteralosen» ist das
Erreichen einer einheitlichen, attraktiven Umgebungsgestaltung. Durch Art. 13
Abs. 5 der neuen Bauordnung ist das vorliegende Dokumente verbindlich und
daher bei allfälligen Bauprojekten von den jeweiligen Grundeigentümern zu berücksichtigen. Auf bestehende Gebäude bzw. deren Umgebungsflächen hat
das vorliegende Dokument keinen Einfluss (ausgenommen bei wesentlichen
Umbauten, Sanierungen etc.).
Der Kanton Zug erarbeitet zurzeit für die Alosenstrasse ein Strassenbauprojekt.
Zurzeit liegen noch keine konkreten Pläne vor. Die im Bericht eingezeichneten
Strassenränder dienen nur der Veranschaulichung des Gestaltungsgrundsatzes. Die Gestaltung der privaten Vorbereiche hat auf das dannzumal vorliegende Projekt Rücksicht zu nehmen.
Die Kosten der Umgebungsarbeiten gehen zu Lasten der jeweiligen Eigentümer.
Auftrag
Ziel / Verbindlichkeit
Strassenbauprojekt
Kanton Zug
Kosten
2. Gestalterische Vorgaben
Für die Kernzone Unteralosen gelten folgende Grundsätze und Vorgaben:
2.1 Grundsatz / Zielbild
Die Umgebungsbereiche entlang der Alosenstrasse sind einheitlich zu gestalten. Hierfür ist entlang der Alosenstrasse bergseitig ein durchgehendes Pflästerungsband für ein Fussweg zu erstellen. Talseitig ist in den bezeichneten Teilbereichen ebenfalls ein entsprechendes Pflästerungsband für ein Fussweg zu
erstellen. Das nachfolgende Zielbild zeigt die Lage und ungefähren Abmessungen der Pflästerungsbänder:
Abb. 2: Zielbild Gestaltung
Zielbild
2.2 Oberflächen
2.2.1 Welches Material ist zulässig?
Die Pflästerungsbänder sind mit einer verfugten Natursteinpflästerung auszuführen. Sie haben durchgehend – wo bestehende Gebäude dies nicht einschränken – mind. 1.5m breit zu sein und sind in Reihenform zu verlegen.
Pflästerung
◼ Natursteine
◼ Verfugt
◼ Hindernisfrei
◼ Aneinander angrenzende Pflästerung sind identisch auszuführen
a.
2.2.2 Welcher Bereich muss gepflästert werden?
Die Pflästerungsbänder entlang der Ratenstrasse (siehe Kap., 2.1 Grundsatz /
Zielbild) sind entsprechend den Materialvorgaben in Kapitel 2.2.1 auszuführen.
2.2.3 Wie sind die restlichen Umgebungsflächen auszuführen?
Die Flächen, welche nicht zwingend gepflästert werden müssen dürfen wie folgt
ausgeführt werden:
Seitlich an das Gebäude angrenzende Vorbereiche dürfen gleichartig
gepflästert oder alternativ dazu auch
chaussiert, asphaltiert oder begrünt
werden.
Befestigte Flächen mit einer
Natursteinpflästerung
Beispiel
Strassenrand
Gebäude
Pflästerungsband
Vorbereich
Über die Pflästerungsbänder
hinausgehende Bereiche vor den
Gebäuden dürfen gleichartig
gepflästert, chaussiert oder auch
begrünt werden. Es muss auf eine
einheitliche und ruhige Gestaltung
geachtet werden.
2.3 Randabschlüsse
Der Strassenrand ist im Eigentum und der Zuständigkeit des Kantons Zug. Die
nachfolgenden Vorgaben dienen für die privaten Eigentümer nur zur Orientierung. Weitere für den Vorplatz benötigte Randabschlüsse sind durch die jeweiligen Eigentümer frei wählbar.
Als Abgrenzung zur Strasse wird eine Wasserschale oder einen vergleichbaren
breiten Randstein verwendet. Die Rinne soll aus einem Naturstein (z.B. Granit
oder Gneis) oder Beton ausgeführt werden.
Auf eine hindernisfreie Ausführung ist zu achten.
Wasserrinne
◼ Wasserschale aus Naturstein
oder Beton
◼ Breite ca. 40 - 50cm
◼ Farbe grau
◼ Hindernisfrei
a.
Fahrbahnrand: Schalenstein
Übrige Ränder: frei wählbar
Beispiel
Gebäude
Pflästerungsband
Vorbereich
Strassenrand
Baulinie
2.4 Mauern
In der Kernzone Unteralosen sind typengleiche Bruchsteinmauern zu verwenden. Dies gilt für alle erforderlichen Stütz- und Ziermauern unabhängig ihrer
Lage und Funktion. Das untenstehende Bild zeigt den zu realisierenden Typ beispielhaft auf.
Mauern
◼ Bruchsteinmauer aus
Natursteinen
◼ Schichtsteine Höhe zwischen ca.
12 und 35 cm (abwechselnd)
◼ Fugenbreite bis ca. 4cm
a.
2.5 Absturzsicherung / Geländer
Absturzsicherungen und Geländer sind im Bereich zwischen der Baulinie, bzw.
deren Verlängerung und dem Strassenrand als anthrazitfarbene Staketengeländer auszuführen. Das untenstehende Bild zeigt den zu realisierenden Typ beispielhaft auf.
Geländer
◼ Staketengeländer mit Handlauf
◼ Farbe anthrazitgrau (z.B. RAL
7016)
Bruchsteinmauern
Anthrazitgraues
Staketengeländer
Beispiel
Beispiel Bachweg Oberägeri
