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title: "Richtlinien Schulbus"
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provisions: 7
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# Richtlinien Schulbus

## Art. 1 Grundsatz {#art_1}

1
Transportmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler (nachstehend SuS genannt) werden durch die Gemeinde im Bereich der bestehenden vier Busrouten dort angeboten oder mitfinanziert, wo dies aus Distanz- oder Sicherheitsgründen sinnvoll ist. Es gilt auf allen Buslinien Gurtenpflicht.
2
Busberechtigt sind grundsätzlich nur SuS, die ausserhalb des blauen Feldes wohnen (siehe Einzeichnung auf dem Plan). Diese Einschränkung gilt auch für die Winterregelung.

## Art. 2 {#art_2}

1
Die Busberechtigung gliedert sich in 3 Bereiche:
a)
Bereich: Im blauen Feld: Es besteht keine Busberechtigung
b)
Bereich: Im roten Feld: Gratis Busbenützung für die SuS des Kindergartens sowie der 1. und 2. Primarklasse. Die SuS der 3. bis 6. Primarklasse sind busberechtigt gegen Entgelt
c)
Bereich: Ausserhalb des roten Feldes:
1.
Gratis Busbenützung für SuS des Kindergartens sowie der 1. bis 6. Primarklasse (jedoch nicht die 1. bis 4. Klässler, welche in Finstersee die Schule besuchen)
2.
Gratis Busbenützung für die Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse) während 5 Wintermonaten
2
Die busberechtigten Kinder der Route 4 (Edlibach) haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuger Pass Plus der Zone 625. Wenn der Zuger Pass Plus mit den Zonen 610/623/625 resp. alle Zonen bezogen wird, muss ein Aufpreis entrichtet werden.

## Art. 3 Route 1: Finstersee {#art_3}

1
Ganzes Jahr: Die SuS des Kindergartens sowie der 1. bis 6. Primarklasse sind berechtigt (gemäss Plan). Sofern Platz vorhanden ist, können auch die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse) den Bus ganzjährig gegen ein Entgelt benützen.
2
Winter: Berechtigt sind die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse), (ausserhalb des roten Feldes gratis, ansonsten gegen Entgelt).

## Art. 4 Route 2: Heiterstalden {#art_4}

1
Ganzes Jahr: Die SuS des Kindergartens sowie der 1. bis 6. Primarklasse sind berechtigt (gemäss Plan). Sofern Platz vorhanden ist, können auch die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse) den Bus ganzjährig gegen ein Entgelt benützen.
2
Winter: Berechtigt sind SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse), (ausserhalb des roten Feldes gratis, ansonsten gegen Entgelt).

## Art. 5 Route 3: Schwand {#art_5}

1
Ganzes Jahr: Die SuS des Kindergartens sowie der 1. bis 6. Primarklasse sind berechtigt (gemäss Plan). Sofern Platz vorhanden ist, können auch die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse) den Bus ganzjährig gegen ein Entgelt benützen.
2
Winter: Berechtigt sind die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse), (ausserhalb des roten Feldes gratis, ansonsten gegen Entgelt).

## Art. 6 Route 4: Edlibach {#art_6}

1
Ganzes Jahr: Die SuS des Kindergartens sowie der 1. bis 6. Primarklasse sind berechtigt (gemäss Plan).
2
Winter: Berechtigt sind die SuS der Sekundarstufe I sowie Kantonsschule (1.–3. Klasse), (ausserhalb des roten Feldes gratis, ansonsten gegen Entgelt).

## Art. 7 Kosten (sofern keine gratis Busberechtigung besteht) {#art_7}

1
Jahresabonnement:
a)
Routen 1, 2, 3 (die Preisanpassung erfolgt jeweils gleichzeitig wie jene der Route 4):
CHF 188.00
b)
Route 4:
1.
Zone 625:
1/2 des Jahresbuspasses
2.
Zonen 610/623/625:
2/3 des Jahresbuspasses
c)
2
Winter- / Sommerabonnement:
a)
Routen 1, 2, 3 (5 Monate):
CHF 80.00
b)
Route 4:
1.
Zone 625:
1/2 des Monatsbuspasses
2.
Zonen 610/623/625:
2/3 des Monatsbuspasses
