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title: "Konzept für die Schulsozialarbeit"
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# Konzept für die Schulsozialarbeit

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Konzept
für die
Schulsozialarbeit
in Neuheim
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Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage und Auftrag ................................ ................................ .................... 3
2. Konzept und Grundverständnis ................................ ................................ .............. 3
3. Zielgruppen ................................ ................................ ................................ ......... 3
4. Ziele der Schulsozialarbeit ................................ ................................ .................... 3
5. Aufgaben und Arbeitsfelder ................................ ................................ .................. 3
6. Arbeitsprinzipien und rechtliche Grundlagen ................................ .......................... 4
7. Zusammenarbeit im System Schule ................................ ................................ ....... 4
8. Abgrenzung ................................ ................................ ................................ ......... 4
9. Organisation und Einbettung ................................ ................................ ................. 4
10. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ................................ ............................. 5
11. Finanzierung ................................ ................................ ................................ ....... 5
12. Inkraftsetzung ................................ ................................ ................................ ..... 5
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1. Ausgangslage und Auftrag
Die Schulsozialarbeit Neuheim ist ein Angebot der Sozialen Arbeit im schulischen Umfeld. Sie stellt eine
niederschwellige, freiwillige und professionelle Beratungs - und Unterstützungsstruktur dar und richtet
sich an Schülerinnen und Schüler, deren Eltern b zw. Erziehungsberechtigte sowie an Lehr - und Fachpersonen der Schule Neuheim.
Die Schulsozialarbeit ist Teil der Abteilung Soziales und Gesundheit der Gemeindeverwaltung Neuheim.
Sie ist organisatorisch ausserhalb der Schule angesiedelt und gewährleistet dadurch ihre fachliche Unabhängigkeit innerhalb des Schulsystems. Gleichzeitig arbeitet sie eng mit der Schulleitung sowie weiteren schulischen und ausserschulischen Fachstellen zusammen und übernimmt innerhalb dieses Systems eine beratende, vermittelnde und unterstützende Rolle.
Sie versteht sich als Teil eines umfassenden Unterstützungssystems für Kinder und Jugendliche und
trägt zur frühzeitigen Erkennung und Bearbeitung sozialer und persönlicher Belastungssituationen bei.
2. Konzept und Grundverständnis
Die Schulsozialarbeit Neuheim orientiert sich an anerkannten fachlichen Standards der Sozialen Arbeit
sowie an kantonalen und kommunalen Rahmenkonzepten.
Sie geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Lebenswelten verstanden werden
müssen und dass sich Entwicklung im Zusammenspiel von Individuum, Familie, Schule und Umfeld
vollzieht.
Ihre Arbeit basiert auf einem Grundverständnis, das die Ressourcen der beteiligten Personen ins Zentrum
stellt, die Partizipation fördert und die Selbstwirksamkeit stärkt. Ebenso sind Prävention und Früherkennung zentrale Bestandteile des Handelns. Die Sch ulsozialarbeit arbeitet niederschwellig und freiwillig,
systemisch und lösungsorientiert sowie in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit allen beteiligten
Stellen.
3. Zielgruppen
Die Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen der Gemeinde Neuheim,
an Eltern und Erziehungsberechtigte sowie an Lehrpersonen und weitere schulische Fachpersonen. Ebenfalls eingeschlossen sind Mitarbeitende der schulergän zenden Betreuung, die im schulischen Alltag mit
Kindern und Jugendlichen arbeiten.
4. Ziele der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit Neuheim hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und
schulischen Entwicklung zu stärken. Sie unterstützt sie dabei, Herausforderungen im schulischen, familiären und sozialen Umfeld zu bewältigen und trägt d azu bei, Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.
Darüber hinaus fördert sie soziale Kompetenzen, Konfliktfähigkeit und Selbstwirksamkeit bei Kindern
und Jugendlichen. Sie unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe und entlastet Lehr - und Fachpersonen bei sozialen Fragestellungen im Schulalltag. Insges amt trägt sie zu einem positiven, integrativen
Schulklima bei und fördert Chancengerechtigkeit sowie soziale Integration.
5. Aufgaben und Arbeitsfelder
Die Schulsozialarbeit ist in verschiedenen, miteinander verbundenen Arbeitsfeldern tätig. Ein zentraler
Schwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei persönlichen,
sozialen oder schulischen Schwierigkeiten. Ebenso unter stützt sie Eltern in Erziehungs - und Familiensituationen und bietet Lehr - sowie Fachpersonen im Rahmen von Kurzberatungen Unterstützung bei sozialen Fragestellungen im Schulalltag.
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Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Arbeit mit Klassen und Gruppen. Dabei begleitet die
Schulsozialarbeit soziale Prozesse, unterstützt bei Konflikten und Krisensituationen und fördert gezielt
die Entwicklung sozialer Kompetenzen im Klassenverba nd.
Ergänzend dazu entwickelt und führt sie präventive Angebote und Projekte zu relevanten Lebensthemen
durch, wirkt an schulischen Programmen mit und trägt zur Förderung einer gewaltfreien und integrativen
Schulkultur bei.
Im Bereich der Früherkennung nimmt sie Belastungssituationen frühzeitig wahr, schätzt den Unterstützungsbedarf ein und vermittelt bei Bedarf an geeignete Fachstellen weiter. Damit übernimmt sie eine
wichtige Triagefunktion innerhalb des Unterstützungssyste ms.
Schliesslich arbeitet die Schulsozialarbeit eng mit internen und externen Fachstellen zusammen und
trägt so dazu bei, Unterstützungsprozesse zu koordinieren und abgestimmte Lösungen zu ermöglichen.
6. Arbeitsprinzipien und rechtliche Grundlagen
Die Schulsozialarbeit arbeitet freiwillig und auf niederschwelliger Basis. Die Inanspruchnahme ihrer Angebote erfolgt ohne Zwang und beruht auf Vertrauen. Die Beratung unterliegt der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Arbeitsweise ist systemisch und lösungsorientiert. Sie basiert auf einer transparenten Zusammenarbeit im Unterstützungssystem und verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, Herausforderungen selbstbestimmt und handlungsfähig zu bewält igen.
Es gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweigepflicht, wobei Auskünfte nur im Rahmen
der rechtlichen Vorgaben erteilt werden. Bei Selbst - oder Fremdgefährdung besteht eine Meldepflicht an
die Abteilung Soziales und Gesundheit. Zudem besteht eine Anzeigepflicht bei Offizialdelikten.
7. Zusa mmenarbeit im System Schule
Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiger Fachbereich der Sozialen Arbeit innerhalb des kommunalen
Unterstützungssystems. Sie arbeitet eng mit der Schule zusammen und steht in regelmässigem Austausch mit der Schulleitung, den Lehrpersonen, den schulisch en Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
sowie der schulergänzenden Betreuung.
Sie bringt eine externe, fachlich unabhängige Perspektive in das Schulsystem ein und unterstützt die
gemeinsame Entwicklung von Lösungen im Umgang mit sozialen Herausforderungen im Schulalltag.
8. Abgrenzung
Die Schulsozialarbeit ersetzt keine therapeutischen, medizinischen oder psychiatrischen Leistungen und
übernimmt keine behördlichen Verfahren oder Abklärungen. Ebenso nimmt sie keine disziplinarischen
Aufgaben der Schule wahr.
Sie wirkt jedoch in den Bereichen Beratung, Früherkennung, Prävention, Triage und Krisenintervention
mit und vermittelt bei Bedarf an geeignete Fachstellen.
9. Organisation und Einbettung
Die Schulsozialarbeit ist der Abteilung Soziales und Gesundheit der Gemeinde Neuheim unterstellt. Sie
ist organisatorisch ausserhalb der Schule angesiedelt und gewährleistet dadurch ihre fachliche Unabhängigkeit.
Das Büro der Schulsozialarbeit befindet sich im Schulhaus Dorf I. Eine regelmässige Präsenz im Schulhaus, ermöglicht den niederschwelligen Zugang und die Nähe zum Schulalltag.
Die Fälle werden in CaseNET dokumentiert. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit schulischen und sozialen Akteuren zusammen und nimmt nach Absprache an Sitzungen und Projekten teil.
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10. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Die Qualitätssicherung erfolgt durch die fachliche Verantwortung der Abteilung Soziales und Gesundheit,
durch regelmässige Weiterbildung und Supervision sowie durch den interdisziplinären Austausch im
Fachnetzwerk der Schulsozialarbeit. Ergänzend orientier t sich die Schulsozialarbeit an anerkannten fachlichen Standards der Sozialen Arbeit.
11. Finanzierung
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit erfolgt jährlich im Rahmen des Gemeindebudgets und wird durch
die Gemeindeversammlung genehmigt.
12. Inkraftsetzung
Dieses Konzept für die Schulsozialarbeit Neuheim wurde vom Gemeinderat mit GR -Beschluss 2026 -90
vom 30.06.2026 genehmigt und tritt am 1. September 2026 in Kraft. Es ersetzt alle bisherigen Konzepte
und Strategien der Schulsozialarbeit Neuheim.
