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title: "Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt - Anhang 1 Veranstaltungen"
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# Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt - Anhang 1 Veranstaltungen

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Nutzungsreglement - Grossabünt
Anhang 1 – Veranstaltungen
Allgemeine Bestimmungen
Die Grossabünt ist eine öffentliche Anlage, welche als Naherholungsgebiet allen
Altersgruppen zum gemeinsamen Sport, Spiel und Spass offen steht.
Veranstaltungen auf dem Grossabünt-Areal werden daher und aus Rücksicht auf die
angrenzenden Anwohner nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt.
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bewilligungspflichtig. Anfragen und Anträge sind an
die Gemeindekanzlei zu richten. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Gemeindevorsteher.
Private Veranstaltungen
Unter dem Grundsatz „Offen für alle“ werden keine privaten Veranstaltungen, egal welcher Art,
bewilligt. Davon ausgenommen ist die Bewirtung durch das Bistro im vorgesehen Bereich
(Tischreservation).
Öffentliche Veranstaltungen
Die Anlage bleibt grundsätzlich der Gemeinde Gamprin sowie deren Kommissionen und
Ortsvereinen für Veranstaltungen vorbehalten.
Weitere Veranstaltungen können unter der Voraussetzung, dass diese für die Öffentlichkeit
zugänglich sind, keinerlei gewerblichen Zweck verfolgen (z.B. Eintrittsgebühr, Verkauf von
Produkten, etc.) und thematisch ins Konzept der Grossabünt passen, bewilligt werden.
Gebühren
Gemäss Stundenaufwand des Betriebswarts (vgl. Gebührenordnung, erste Stunde frei).
Ausnahmen von der Gebührenpflicht bleiben vorbehalten.
Ausnahmen
Der Gemeinde Gamprin sind nach Abwägung öffentlicher Interessen sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Umstände Ausnahmen von den Nutzungskriterien gestattet.
Die Gemeinde Gamprin behält sich vor, Veranstaltungsanfragen ohne Begründung ablehnen
zu können, wenn eine solche als unpassend erachtet wird.
Parkierung und Materialtransport
Veranstalter sind für ein geordnetes Parkieren verantwortlich. Durch die Gemeindepolizei oder
einen Verkehrsdienst anfallende Kosten gehen zulasten des Veranstalters.
Auf begründeten Antrag hin können Bewilligungen für das Befahren der mit Fahrverbot
belegten Nebenstrasse Hellbock erteilt und das Parkieren von einzelnen Fahrzeugen beim
Unterhaltsgebäude gestattet werden.
