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title: "Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung"
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provisions: 5
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# Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung

## § 1 {#par_1}

Ziel und Zweck
1 Die Kantonsverwaltung leistet auf sämtlichen Stufen ihren Beitrag zur
Standortförderung und damit zu einem prosperierenden Wirtschafts- und
Lebensraum.
2 Mit dieser Verordnung sollen folgende Ziele erreicht werden:
a. Klärung und Festlegung der Verbindlichkeiten;
b. hohe Sensibilisierung auf allen Stufen der kantonalen Verwaltung, dass
alle Direktionen Leistungen erbringen, die zur Förderung des Standorts
beitragen;
c. Erwirken gegenseitiger Übereinkunft aller an der Standortförderung Beteiligten, Leistungen für einen prosperierenden Standort Basel-Landschaft
zu erbringen.

## § 2 {#par_2}

Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die Grundsätze der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Standortförderung.
2 Sie ordnet insbesondere das Zusammenwirken der Direktionen an deren
Schnittstellen und zeigt Entscheid- und Eskalationsstufen auf.
1) SGS 100, GS 29.276
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
2 501.01

## § 3 {#par_3}

Zusammenwirken der Direktionen
1 Das Zusammenwirken der Direktionen an deren Schnittstellen im Zusammenhang mit der Standortförderung erfolgt mit Hilfe verschiedener Leistungsfelder, in welchen Schwerpunktthemen aus Sicht der Standortförderung gebildet und gemeinsam bearbeitet werden:
a. Rahmenbedingungen für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden und deren
Familien;
b. Raumplanung;
c. Bodenpolitik;
d. Steuern;
e. Bildung;
f. Innovationsförderung;
g. Welcome-Desk und Bestandespflege.
2 Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Leistungsfelder sind
aus den jeweiligen, der Verordnung als Anhang beigefügten Beschrieben ersichtlich.
2 Befugnisse

## § 4 {#par_4}

Aufgaben des Planungs- und Strategieausschusses (PSA)
1 Der PSA nimmt die ihm in der Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses vom 21. Dezember 20102) betreffend überdirektionale Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung übertragenen
Aufgaben wahr.

## § 5 {#par_5}

Aufgaben der Leitung der Standortförderung
1 Der Leitung der Standortförderung obliegt die Verantwortung betreffend korrekte Abwicklung der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit sowie die
Pflege der Schnittstellen.
2 Die Leitung der Standortförderung hat folgende direktionsübergreifenden
Kompetenzen:
a. Sie beantragt dem Regierungsrat die Bildung der von ihr in Absprache mit
dem PSA im Hinblick auf die Zielerreichung definierten Leistungsfelder an
der Schnittstelle zur Standortförderung;
b. sie beantragt dem Regierungsrat, die Koordinationsarbeit in einzelnen
Leistungsfeldern einzustellen, wenn deren Relevanz für die Standortentwicklung nicht mehr gegeben ist;
2) SGS 140.14, GS 37.0348
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
3 501.01
c. sie ruft die Verantwortlichen der Leistungsfelder einmal pro Quartal zu einem Treffen zusammen mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis für
die direktionsübergreifenden Arbeiten der Standortförderung zu fördern;
d. sie koordiniert die relevanten Aufgaben der anderen Direktionen im Kontext der Standortförderung;
e. sie kann bei Auftreten von Konflikten im Zusammenhang mit der Pflege
der Schnittstellen im Sinne einer 1. Eskalationsstufe auf die jeweiligen Direktionsvertretenden im PSA zugehen und sie um Mitwirkung bei der Bereinigung des Konflikts ersuchen;
f. ihr obliegt die Kommunikation im Kontext der Standortförderung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit und den Medien. Sie kann dazu die
jeweils betroffene Direktion beiziehen.
3 Die Leitung der Standortförderung hat insbesondere folgende Pflichten:
a. Sie orientiert den PSA regelmässig über die Zielerreichung, die relevanten Sachverhalte an den Schnittstellen zwischen den Leistungsfeldern
und über den Arbeitsstand in den aktuell bearbeiteten Leistungsfeldern;
b. sie informiert den Regierungsrat periodisch über die Zielerreichung, die
relevanten Aktualitäten, Geschäfte und Ereignisse im Kontext der
Standortförderung.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
4 501.01
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
24.05.2016 01.06.2016 Erlass Erstfassung GS 2016.013
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
5 501.01
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 24.05.2016 01.06.2016 Erstfassung GS 2016.013
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.013
Anhang 1 zur Verordnung zur Regelung der überdirektionale Zusammenarbeit
im Bereich der Standortförderung: Beschriebe Schnittstellen
Standortförderung und Leistungsfelder
Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Steuern“
Standortförderung Steuern
Aufgaben • Pflege bestehender Unternehmen
(Bestandespflege)
• Anwerben neuer Unternehmen
• Akquisition und Erhaltung Bestand
von (wertschöpfungsintensiven)
Unternehmungen
• Erste Kontaktaufnahme zu
potentiellen Unternehmen/Investoren
(herstellen)
• Enge institutionalisierte Abstimmung
mit der Steuerverwaltung und
regelmässiges Informieren der
Steuerverwaltung über Neuerungen
• Vermarktungsaktivitäten des
Wirtschafts-Standortes Basel-
Landschaft mit seinen
Standortvorteilen (auch im
steuerlichen Kontext)
• Gemeinsame Auftritte mit der
Steuerverwaltung bei potentiellen
Unternehmen /Investoren
• Kantonsinterne Koordination bei
weiterführenden Fragen der Kunden
• Auskunftsstelle für Informationen von
ansiedlungsinteressierten
Unternehmen oder deren Vertreter in
Steuerfragen.
• Institutionalisierte Abstimmung mit der
Standortförderung und regelmässiges
Informieren der Standortförderung
über Neuerungen
• Gemeinsame Auftritte mit der
Standortförderung bei potentiellen
Unternehmen/Investoren
• Bedarfsgerechter Austausch mit
regionalen Institutionen der
Standortförderung, wie beispielsweise
BaselArea
Kompetenzen • Die Standortförderung übernimmt
einen unterstützenden Part
• Die volle Kompetenz in
Steuerfragen liegt bei der
Steuerverwaltung
Verantwortlich
keiten
• Abstimmung und Koordination mit
der Steuerverwaltung
Austausch
• Abstimmung und Koordination mit
der Standortförderung
Austausch
Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Innovationspolitik“
Standortförderung Bildung, Forschung & Innovation
Aufgaben • Überkantonale Koordination im
Bereich der Innovationspolitik,
insbesondere auch im Rahmen der
Neuen Regionalpolitik (NRP).
• Lead bei der Erarbeitung einer
Innovationsstrategie BL.
• Strategieumsetzung: Massnahmen
und Projekte.
• Koordinierte Strategieüberprüfung.
• Koordination mit Netzwerken zur
Innovationsförderung.
• Innerkantonale Koordination mit
Bezug auf die Themenfelder
Forschung und Hochschulen.
• Einflussnahme bei der Erarbeitung
einer Innovationstrategie BL.
• Strategieumsetzung: Massnahmen
und Projekte.
• Koordinierte Strategieüberprüfung.
• Koordination mit Netzwerken zur
Innovationsförderung.
Kompetenzen • Die Definition einer
Innovationsstrategie BL erfolgt in
enger Abstimmung mit dem Stab HFI.
Die übergeordnete trikantonale
Koordination liegt primär bei der
Standortförderung.
• Bei Massnahmen und Projekten
ausserhalb des Themenfelds
Hochschulen und Forschung liegt die
Kompetenz bei der
Standortförderung.
• Der Stab Hochschulen, Forschung &
Innovation (HFI) nimmt direkten
Einfluss auf die Definition der
Innovationsstrategie BL.
• Bei Massnahmen und Projekten im
Themenfeld Hochschule und
Forschung liegt die Kompetenz beim
Stab HFI.
Verantwortlich
keiten
• Abstimmung und Koordination mit
dem Stab HFI.
• Abgestimmte Einflussnahme auf
Netzwerke zur Innovationsförderung
(CSEM, baselarea.swiss, SIP NWCH)
• Regelmässiger (mindestens
vierteljährlich) und proaktiver
Austausch.
• Abstimmung und Koordination mit der
Standortförderung.
• Abgestimmte Einflussnahme auf
Netzwerke zur Innovationsförderung
(CSEM, baselarea.swiss, SIP NWCH)
• Regelmässiger (mindestens
vierteljährlich) und proaktiver
Austausch.
Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Bodenpolitik“
Standortförderung Aktive Bodenpolitik im Kontext
der Standort-/
Wirtschaftsförderung
Aufgaben • Beantragung von finanziellen
Ressourcen für
Arealentwicklungsprojekte, welche
der Förderung der
Wirtschaftsentwicklung dienen.
• Erstellung Vermarktungsunterlagen
zu Kantonsparzellen.
• Lead Betreuung Anfragen zu
allgemeinen Flächensuchen und zu
den ausgewählten Kantonsarealen.
• Unterstützung der Entwicklung von
Industrie- und Gewerbegebieten
(reaktive Unterstützung von
Gemeinden und Privaten bei Bedarf
sowie gezielte Förderung einzelner
Gebiete mittels Anschubleistungen
(siehe Arealstrategie für das
Dienstleistungsportfolio).
• Begleitung der Ansiedlungen.
• Abklärung alternativer finanzieller
Anreize für
Ansiedlungsinteressenten, da eine
Förderung über den Landpreis bei
einem Verkauf nicht möglich ist.
• Jährliche Neuevaluation der
Auswahl der kantonseigenen
Grundstücke im
Finanzvermögen, welche für die
Ansiedlung von Unternehmen
zur Verfügung stehen.
• Umsetzung der
Entwicklungsvorleistungen auf
kantonseigenen Grundstücken.
• Vertretung der
Eigentümerinteressen in
Gebietsentwicklungsprojekten
mit involvierten Grundstücken
im Eigentum des Kantons.
• Evaluation möglicher Zukäufe.
• Führen Verkaufs-,
Baurechtsverhandlungen.
• Betreuung Anfragen zu allen
anderen kantonseigenen
Grundstücken (ohne diejenigen,
welche für Ansiedlungszwecke
ausgewählt wurden).
Kompetenzen • Formulieren übergeordneter
wirtschaftspolitischer
Gesichtspunkte für Antrag zum
Verhandlungsmandat bei den
ausgewählten Kantonsarealen.
• Gestaltung, visueller Auftritt,
Entscheid über
Kommunikationsmedien für
Vermarktung.
• Vollumfängliche Kompetenz der
Funktion als Eigentümer.
• Entscheid über Umsetzung und
Priorisierung von
Entwicklungsvorleistungen auf
Kantonsarealen.
Verantwortlich
keiten
• Abstimmung und Koordination mit
dem Hochbauamt.
Austausch.
• Abstimmung und Koordination
mit der Standortförderung.
Austausch.
Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Raumplanung“
Standortförderung Raumplanung
Aufgaben • Einbringen der Anliegen der
Wirtschaft in Prozessen der
übergeordneten Planung.
• Mitentwicklung und Mitbetreuung
Monitoring Instrument
„Arbeitszonenbewirtschaftung“.
• Unterstützung von Gemeinden und
Privaten bei deren
Entwicklungsprojekten: Wahrnehmung
Vermittler- und Drehscheibenfunktion.
• Auswahl von Gebieten, welche aktiv
durch die Standortförderung
unterstützt werden.
• Unterstützung der ausgewählten
Entwicklungsprojekte gemäss
Dienstleistungsportfolio (siehe
Arealstrategie).
• Unterstützung regionaler Initiativen,
welche auf eine Inwertsetzung von
Wirtschaftsflächen abzielen.
• Personelle Beratung- und
Unterstützung der
Arealentwicklungsprozesse.
• Führung Monitoring Instrument
„Arbeitszonenbewirtschaftung“
• Führen der Arealdatenbank auf
geoview.ch
• Führung der Planungsinstrumente
Kompetenzen • Kompetenz über den personellen und
finanziellen Ressourceneinsatz für die
Unterstützung der
Entwicklungsprojekte.
• Definition Wirtschaftsgebiete von
kantonaler Bedeutung.
Verantwortlich
keiten
• Abstimmung und Koordination mit
dem Amt für Raumplanung.
Austausch.
• Abstimmung und Koordination mit
der Standortförderung.
Austausch.
Beschrieb Schnittstelle Standortförderung und Leistungsfeld „Familienfreundliche
KMUs“
Standortförderung Projektteam Familienfreundliche KMUs
Aufgaben • Unterstützung in der Akquirierung
von genügend und geeigneten
Unternehmen
• Unterstützung in der Vermarktung
des Projektes „familienfreundliche
KMUs“
• Gemeinsame Auftritte mit der SID,
wo angebracht (z.B. zur Akquirierung
von Unternehmen)
• Enge institutionalisierte und
projektbezogene Abstimmung mit
der SID.
• Akquirierung von Unternehmen für
das Projekt „Familienfreundliche
KMUs“ Staffel 2
• Gemeinsame Auftritte mit der
Standortförderung, wo angebracht
(z.B. zur Akquirierung von
Unternehmen)
• Regelmässige Durchführung von
Roundtables mit den teilnehmenden
Unternehmen, um eine geeignete
Plattform des Austausches zu bieten
• Bereits während Staffel 2 soll mit der
Akquirierung für eine Staffel 3
begonnen werden (Teilnehmer der
Staffel 2 sollen als Vermittler für
potentielle Teilnehmer der Staffel 3
eingesetzt werden)
Kompetenzen • Die Standortförderung übernimmt
einen unterstützenden Part
• Die volle Kompetenz des Projektes
„Familienfreundliche KMUs“ liegt bei
der SID
Verantwortlich
keiten
• Abstimmung und Koordination mit der
SID.
Austausch
• Abstimmung und Koordination mit der
Standortförderung.
Austausch
