---
title: "Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz"
id: 6c9d138d-67a8-42aa-b148-8484bd3db353
authority: at
place: "Austria"
applies_also_from: [eu]
kind: treaty
in_force: true
publisher_url: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002045
attribution: "Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)"
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/6c9d138d-67a8-42aa-b148-8484bd3db353
language: de
in_force_from: 2008-01-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002045
read_on: 2026-11-08
sha256: 3f41a1788041d8ea2e303309c9b0f310cd2c7cfe6df3dd4e47f3b3e5436221a3
provisions: 1
---

# Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

## Langtitel {#§ 0}

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einssicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
StF: BGBl. III Nr. 133/2002 (NR: GP XXI RV 79 AB 130 S. 30. BR: 6117 AB 6140 S. 666.)
________
Das Abkommen ist in allen authentischen Sprachfassungen im Amtsblatt der EG L 114/6 vom 30. April 2002 veröffentlicht.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Schlussakte, wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
