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# Geschäftsordnung Gemeindekommissionen

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Geschäftsordnung für die Gemeindekommissionen
Präambel
Mit dieser Geschäftsordnung werden die Organisation und Arbeitsweise der Kommissionen
der Gemeinde Mauren sowie die Rechte und Pflichten der Kommissionsvorsitzenden wie
auch der Kommissionsmitglieder geregelt.
Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird die Bezeichnung „Kommissionsvorsitzender“ verwendet, die sowohl die weibliche wie auch männliche Form inkludiert.
1. Stellung
Die Kommissionen haben, sofern keine speziellen gesetzlichen Grundlagen vorliegen, beratende Funktion.
2. Vorsitz
Der jeweilige Vorsitz einer Kommission wird – sofern dieser nicht anderweitig durch gesetzliche Bestimmungen geregelt ist – in verantwortlicher Stellung durch ein Mitglied des Gemeinderates wahrgenommen.
3. Teilnahme
Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Kommissionssitzungen Pflicht. Verhinderungen zur
Teilnahme an den Sitzungen sind dem Kommissionsvorsitzenden rechtzeitig bekannt zu geben.
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4. Ausstandspflicht
Sofern die Ausstandspflicht nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt ist, entscheiden die
Kommissionsmitglieder bei Befangenheit eines betroffenen Mitglieds je nach vorliegender
Situation.
5. Rücktrittsgesuch
Begründete Rücktrittsgesuche von Mitgliedern einer Kommission während der Amtszeit sind
dem Gemeindevorsteher schriftlich mitzuteilen.
6. Schweigepflicht
Über die Verhandlungen in der Kommission ist die nach den Umständen gebotene Schweigepflicht zu wahren.
7. Organisation
Sitzungstermine: Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. Die Kommission sorgt für eine terminlich fristgerechte Erledigung der ihr obliegenden Geschäfte.
Sitzungseinberufung: Dem Kommissionsvorsitzenden obliegt es, unter Mithilfe des Gemeindesekretariats zu den Sitzungen einzuladen.
8. Pflichtenheft
Jeder Kommission liegt ein Pflichtenheft vor, in dem die Schwerpunkte und Hauptkriterien
der Kommissionsarbeit beschrieben und geregelt sind. Einmal pro Mandatsperiode – Ende
des zweiten bzw. anfangs des dritten Jahres – wird die Aktualität des Pflichtenheftes durch
die Kommission überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Pflichtenheft ist anschliessend
dem Gemeindevorsteher zu übergeben, der es dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
9. Geschäftsvorbereitung/Sitzungsgestaltung
Für die Geschäftsvorbereitung ist der Kommissionsvorsitzende verantwortlich. Für jede Sitzung ist den Kommissionsmitgliedern eine Traktandenliste zuzustellen.
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Die Sitzung wird vom Kommissionsvorsitzenden geleitet. Es ist seine Aufgabe, für einen speditiven Verhandlungsverlauf zu sorgen. Über die definitive Traktandenliste wird zu Beginn der
Sitzung befunden.
10. Arbeitsgruppe
Die Kommission bearbeitet ihre Aufgabenbereiche innerhalb des Gesamtgremiums. Sie kann
aus ihrer Mitte auch eine Arbeitsgruppe bilden.
11. Beizug von Fachpersonen
Der Kommissionsvorsitzende kann im Rahmen des Kommissionsbudgets nur in Absprache mit
dem Gemeindevorsteher Gemeindeangestellte oder externe Fachpersonen und Experten zur
Behandlung von besonderen Geschäften beiziehen.
12. Abstimmung
In der Regel findet eine formelle Zustimmung ohne Abstimmung statt. Auf Verlangen wird
über die Anträge abgestimmt. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Über die Ordnungsanträge
muss zuerst abgestimmt werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Kommissionsvorsitzende den Stichentscheid.
13. Sondersitzung/Zirkularbeschluss
Für Geschäfte von besonderer Dringlichkeit kann auch eine Sondersitzung einberufen oder
ein Zirkularbeschluss vorgenommen werden.
14. Protokoll
Über jede Sitzung einer Kommission ist ein Protokoll zu erstellen. In das Protokoll sind die
Beschlüsse der Kommission und – soweit notwendig – kurze Hinweise über den Sachverhalt
sowie die wesentlichen Erwägungen aufzunehmen. Das Protokoll ist binnen 14 Tagen nach
der Kommissionssitzung dem Gemeindesekretariat zuzustellen. Nach Abschluss eines Geschäftes sind die Unterlagen und Aktenstücke zur Archivierung ebenfalls dem Gemeindesekretariat zu übergeben.
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15. Anträge an den Gemeinderat
Anträge einer Kommission an den Gemeinderat sind schriftlich mit Begründung und in Form
eines Beschlusses abzufassen. Bei finanziell relevanten Anträgen ist die Budgetverträglichkeit
zu prüfen und die vorgesehene Belastung anzugeben (Konto, Budgetbetrag, aktueller Kontostand und Rechnungsjahr). Kommissionsanträge sind bis spätestens 1 Woche vor der Gemeinderatssitzung, das heisst am Mittwoch zuvor bis 12.00 Uhr, beim Gemeindesekretariat
einzureichen. Über die definitive Aufnahme des beantragten Geschäftes entscheidet der Gemeindevorsteher.
16. Budget-Anträge
Das Budget für Aktivitäten bzw. Investitionen im folgenden Kalenderjahr ist vom Kommissionsvorsitzenden bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres schriftlich beim Gemeindevorsteher einzureichen.
17. Information
Einmal pro Jahr informiert der Kommissionsvorsitzende, nach terminlicher Absprache mit
dem Gemeindevorsteher, den Gemeinderat in mündlicher Form über die laufenden Aktivitäten in seinem Ressort.
Die Information der Öffentlichkeit über Beschlüsse und Tätigkeiten der Kommissionen erfolgt
– wo es die Rechtsstellung und Aufgaben nicht anders erfordern – durch den Gemeindevorsteher.
18. Sitzungsgeld
Das Sitzungsgeld richtet sich nach den jeweiligen Beschlüssen und Bestimmungen des Gemeinderates für die allgemeinen Kommissionssitzungen.
19. Weiterbildung
Weiterbildungen, welche für Kommissionsmitglieder im Rahmen der zu leistenden Arbeit in
den Kommissionen förderlich sind, können von der Gemeinde finanziell unterstützt werden.
Diesbezügliche Anträge sind vom Kommissionsvorsitzenden schriftlich und begründet an den
Gemeindevorsteher zu richten.
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20. Aktenübergabe bei Vorsitzwechsel
Die vollständigen Kommissionsunterlagen sind vom Kommissionsvorsitzenden nach Beendigung der Mandatsperiode umgehend dem Gemeindesekretariat zu übergeben. Nach der
Neubestellung des Kommissionsvorsitzenden durch den Gemeinderat haben der neue und
der bisherige Kommissionsvorsitzende binnen eines Monats eine formelle Übergabe der
Kommissionsgeschäfte und -unterlagen vorzunehmen.
21. Archivierung
Sämtliche Geschäftsunterlagen der Kommissionen sind nach Ablauf der aktuellen Bearbeitung
dem Gemeindesekretariat zur Archivierung zu übergeben.
Vom Gemeinderat Mauren in der Sitzung vom 7. Mai 2008 genehmigt und auf den 7. Mai
2008 in Kraft gesetzt.
Gemeindevorstehung Mauren
Freddy Kaiser
Gemeindevorsteher
