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title: "Reglement zur Regelung der Kinderbetreuung auf dem Gemeindegebiet (Kinderbetreuungsreglement)"
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provisions: 6
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# Reglement zur Regelung der Kinderbetreuung auf dem Gemeindegebiet (Kinderbetreuungsreglement)

## Art. 1 Geltungsbereich {#art_1}

1
Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten im Bereich von Kinderbetreuungsangeboten in der Gemeinde Hünenberg.
2
Vorbehalten bleiben übergeordnete gesetzliche Bestimmungen.

## Art. 2 Gemeindeversammlung {#art_2}

1
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für den Erlass des allgemeinverbindlichen Reglements, die Genehmigung der Subventionsbeiträge im Rahmen des Budgets und von Investitionen gemäss Finanzkompetenz für die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur.

## Art. 3 Gemeinderat {#art_3}

1
Der Gemeinderat ist für alle Massnahmen, Verfügungen und Entscheide auf dem Gebiet der Familienergänzenden Kinderbetreuung zuständig, die nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen sind.
2
Der Gemeinderat regelt die verwaltungsinternen Zuständigkeiten.

## Art. 4 Angebot {#art_4}

1
Die Angebote an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung erfolgen eigenständig oder in der Zusammenarbeit mit Dritten und richten sich nach dem kantonalen Gesetz.
2
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

## Art. 5 Kostentragung {#art_5}

1
Die Kosten der Betreuungsangebote werden durch Beiträge der Eltern, sowie durch allfällige Beiträge der Gemeinde und Dritter getragen.
2
Bei subventionierten Angeboten für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Hünenberg legt der Gemeinderat die Elternbeiträge abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern fest.

## Art. 6 Rechtspflege {#art_6}

1
In Kinderbetreuungseinrichtungen mit öffentlichem Auftrag findet das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz sinngemäss Anwendung.
